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Wochenrückblick: Datenschutzausschuss, Terrorfilter, Webblocker

+++ EU-Datenschutzausschuss: Leitlinien zur Datenverarbeitung auf Vertragsbasis

+++ EU: Filter für Terrorinhalte vom LIBE-Ausschuss gestrichen

+++ Axel Springer klagt erneut gegen Werbeblocker

+++ Österreichische Regierung will Klarnamenpflicht im Netz

+++ BGH setzt Datenschutzverfahren von Verbraucherschützern aus
EU-Datenschutzausschuss: Leitlinien zur Datenverarbeitung auf Vertragsbasis
Der Europäische Datenschutzausschuss hat Leitlinien zur Datenverarbeitung auf vertraglicher Basis beschlossen. Darin wird klargestellt, dass es „zur Beurteilung dessen, ob eine Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich ist, nicht allein darauf ankommt, was im Vertrag vereinbart wurde“. Vielmehr sei eine wertende Entscheidung unter Berücksichtigung der in Art. 5 DSGVO niedergelegten Datenschutzgrundsätze wie Sparsamkeit, Fairness und Transparenz notwendig. Eine Verarbeitung könne „nicht grundsätzlich“ auf Zwecke der personenbezogenen Werbung gestützt werden. Nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung und Vertragsanbahnung erforderlich ist. Für Unternehmen ist die Frage relevant, wann sie über die Vertragserfüllung hinaus eine Einwilligung einholen müssen.
Pressemitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten.

EU: Filter für Terrorinhalte vom LIBE-Ausschuss gestrichen
Der LIBE-Ausschuss im EU-Parlament hat am Montag über über eine Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Inhalte im Internet abgestimmt. Eine generelle präventive Überwachungspflicht unter Einsatz von Uploadfiltern, wie sie die heftig umstrittene Urheberrechtsrichtlinie vorsieht, hat der Ausschuss abgelehnt. Plattformbetreiber sollen jedoch künftig verpflichtet sein, derartige Inhalte binnen einer Stunde nach Aufforderung durch die zuständigen europäischen oder nationalen Strafverfolgungsbehörden zu löschen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Auf Kritik stößt dabei die Kürze der Löschfristen, die sich ohne Einsatz von Filtertechnologie praktisch nicht umsetzen ließen, sowie die fehlende Unterscheidung zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Angeboten. Auch die unscharfe Definition terroristischer Inhalte dürfte nicht gerade zur Rechtssicherheit in der praktischen Anwendung beitragen, so die Kritik.
Zur Pressemitteilung des EU-Parlaments.
Meldung bei Spiegel Online.

Axel Springer klagt erneut gegen Werbeblocker
Nachdem Axel Springer bereits 2018 vor dem BGH mit einer Klage gegen den Adblock-Plus-Anbieter Eyeo scheiterte (Az. I ZR 154/16), hat das Medienunternehmen nun vor dem LG Hamburg Klage erhoben. Springer sieht sein werbefinanziertes Online-Geschäftsmodelle durch Adblocker bedroht. Anders als in den vorangegangenen Verfahren beruft sich das Medienunternehmen nicht auf das Wettbewerbsrecht, sondern macht eine Verletzung von Urheberrechten geltend. Adblock Plus vervielfältige und verändere in unzulässiger Weise den Programmiercode der Webseitenangebote, indem es bestimmte Programmbefehle unterdrücke. Ähnliche Argumentationsversuche waren zuvor bereits vor den Oberlandesgerichten Köln und München gescheitert.
Meldung bei LTO.

Österreichische Regierung will Klarnamenpflicht im Netz
Die Regierung in Wien hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf „über Sorgfalt und Verantwortung im Netz” vorgestellt, mittels dessen ein „digitales Vermummungsverbot” durchgesetzt werden soll. Forenbetreiber mit mehr als 100.000 registrierten Nutzern in Österreich und einem Vorjahresumsatz von über 500.000 Euro müssten demnach künftig dafür Sorge tragen, dass sich ihre Nutzer unter Angabe von Vor- und Nachname sowie Adresse registrierten. Die Verwendung von Pseudonymen auf der Webseite sei dagegen nach wie vor zulässig, sofern der Anbieter die Verbindung zur dahinterstehenden Person herstellen könne. Laut der rechtskonservativen Regierung dürfe das Internet kein rechtsfreier Raum sein, in dem Demütigungen und Herabsetzungen nicht verfolgt werden könnten. Der Vorstoß stieß sowohl bei Datenschützern als auch dem Branchenverband der Internet-Anbieter (ISPA) auf Kritik.
Zur Meldung auf heise.de.
Mehr bei netzpolitik.org.

BGH setzt Datenschutzverfahren von Verbraucherschützern aus
Ob Verbraucherschutzorganisationen gegen Datenschutzverstöße vorgehen können und klagebefugt sind, wird derzeit sowohl vor dem BGH als auch vor dem EuGH geklärt. Der BGH hat nun ein Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Facebook ausgesetzt (Az. I ZR 186/17), bis der EuGH diese grundlegende Frage geklärt hat. Im Verfahren vor dem BGH wirft der vzbv Facebook vor, in seinem damaligen „App-Zentrum“ nicht ausreichend über automatische Postings und Datenweitergabe aufgeklärt zu haben – weshalb auch die Einwilligungen dazu nicht wirksam gewesen seien. Das EuGH-Verfahren beruht auf einer Klage der Verbraucherzentrale NRW – ebenfalls gegen Facebook.
Zur Meldung bei heise.de.

, Telemedicus v. 14.04.2019, https://tlmd.in/a/3410

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