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Wochenrückblick: Datenschutz, Urheberrecht, BILD

+++ Schäuble kündigt schärfere Bestimmungen beim Datenschutz an

+++ Neue Datenschutzprobleme bei Deutscher Telekom und Beate Uhse bekannt geworden

+++ Neues Urheberrecht in Kraft getreten – Erste Auskunftsverfahren nach neuem Recht

+++ Zunkunftspläne des ZDF und Berichterstattung in eigener Sache stoßen auf Kritik

+++ Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren gegen BILD-Reporter

+++ In 934 Strafverfahren Vorratsdatenspeicherung als Quelle genutzt

+++ EU-Telekompaket im EU-Parlament

+++ DFL will TV-Rechte für die Bundesliga neu ausschreiben

+++ Berliner Manifest zur Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft veröffentlicht

+++ EU-Parlament fordert klischee- und gewaltfreie Fernsehwerbung

+++ TuniVZ wehrt sich gegen markenrechtliche Untersagungen durch StudiVZ

Schäuble kündigt schärfere Bestimmungen beim Datenschutz an
Als Ergebnis des Datenschutzgipfels in der vergangenen Woche hat Bundesinnenminister Schäuble angekündigt, dass die Weitergabe von Daten künftig nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erlaubt sein soll. Ferner stellte er eine Erhöhung der Bußgelder und die Erweiterung des Strafkatalogs bei Datenschutzverstößen in Aussicht. Diese Entscheidungen sind bei Datenschützern, der Opposition und der Wirtschaft auf ein geteiltes Echo gestoßen.
Details zu den Ergebnissen des Datenschutzgipfels bei der FTD.

Neue Datenschutzprobleme bei Deutscher Telekom und Beate Uhse bekannt geworden
Im Schatten des Datenschutzgipfels sind neue Datenschutzprobleme bekannt geworden: Die Deutsche Telekom soll im Mai 2008 Verbindungsdaten ohne richterliche Anordnung herausgegeben haben. Des Weiteren waren beim Erotik-Versandhandel Beate Uhse Listen mit tausenden E-Mail-Adressen von Kunden öffentlich im Internet zugänglich.
Bericht zur illegalen Datenfreigabe der Deutschen Telekom bei daten-speicherung.de.
Bericht von derStandard.at zur Datenpanne bei Beate Uhse.

Neues Urheberrecht in Kraft getreten – Erste Auskunftsverfahren nach neuem Recht
Am vergangenen Montag ist nach langer Diskussion das „Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz ist es auch einmal mehr wieder zu zahlreichen bedeutenden Neuregelungen im Urheberrecht gekommen. Bereits wenige Tage nach In-Kraft-Treten des Gesetzes hat es auch schon die ersten gerichtlichen Verfahren zum neu eingeführten urheberrechtlichen Drittauskunftsanspruch gegeben. Mittels dieses Anspruchs ist es Rechteinhabern ab jetzt möglich auf dem zivilrechtlichen Weg die Identität des Inhabers einer IP-Adresse vom Internetserviceprovider zu erfragen. Nun wird befürchtet, dass es zu einer Welle von Auskunftsverfahren vor Deutschen Gerichten kommen wird. Denn die bislang mit den ersten Verfahren befassten Gerichten haben sich einer weiten Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Gewerblichkeit angeschlossen, wie sie auch in der Gesetzesbegründung zu finden ist.
Telemedicus zum gesamten neuen Urheberrecht und dessen Auslegungsschwierigkeiten.
Meldung bei heise zu den ersten Auskunftsverfahren nach neuem Recht.

Zunkunftspläne des ZDF und Berichterstattung in eigener Sache stoßen auf Kritik
Anlässlich der IFA hat ZDF-Intendant Markus Schächter ein Interview über Verpflichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Web, die direkte Konkurrenz durch Google und über den Aufbau einer ZDF-Senderfamilie gegeben. Die Reaktionen aus dem Verlegerlager ließen nicht lange auf sich warten: Schächters Pläne wurden als wettbewerbsverzerrend gegenüber den privaten Sendern hart kritisiert. Neben dem ZDF-Intendanten äußerte sich auch der BBC-Chef Mark Thompson in einem Interview zur Zukunft des ZDF und sprach sich dabei für die Stärkung der öffentlich-rechtlichen Online-Archive von ARD und ZDF aus. Bei der Anmoderation dieses Interviews im heute-journal sollen „propagandistische Falschinformationen“ zum neuen Rundfunkstaatsvertrag über den Äther gegangen sein, so berichteten jedenfalls tagsdrauf deutsche Zeitungen.
DWDL-Interview mit Prof. Markus Schächter zur Zunkunft des ZDF.
Artikel im Handelsblatt als Reaktion auf die Pläne vom ZDF-Intendanten.
Kritischer F.A.Z.-Artikel zum Interview mit dem BBC-Chef Mark Thompson.

Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren gegen BILD-Reporter
Nach dem angeblichen Durchbrechen einer Nachrichtensperre im Mordfall Michelle durch die BILD-Zeitung ermittelt die Leipziger Staatsanwaltschaft wegen Verrat von Dienstgeheimnissen. Auch gegen BILD-Reporter selbst lag nach einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mitte der vergangenen Woche ein entsprechender Anfangsverdacht wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen vor. Chefredakteur Kai Diekmann hatte danach in einem offenen Brief an Leipzigs Polizei-Präsidenten alle Vorwürfe gegen sein Blatt scharf zurückgewiesen. Im Laufe der Woche erhielt Diekmann auch eine Antwort auf seinen Brief. Darin räumte die Polizei ein, dass ihre Aussagen hinsichtlich einer angeblich geltenden Pressesperre missverständlich waren. Das Schicksal der Ermittlungsverfahren gegen die BILD-Reporter scheint danach nun allerdings ungewiss.
Einzelheiten zum staatsanwaltlichen Verfahren bei meeedia.
Zur Antwort auf den offenen Brief von BILD-Chefredakteur Diekmann bei DWDL.

In 934 Strafverfahren Vorratsdatenspeicherung als Quelle genutzt
Nach einer Statistik der Bundesregierung wurde im Zeitraum zwischen Mai und Juli bei Ermittlungen in 934 Strafverfahren auf die verdachstunabhängig erhobenen Datensätze der sogenannten Vorratsdatenspeicherung zurückgegriffen. Diese Zahl hat das BMJ im Rahmen des Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe vorgelegt.
Weitere Hintergründe bei heise

EU-Telekompaket im EU-Parlament
In der vergangenen Woche hat eine Aussprache des EU-Parlaments zur Neufassung des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation, einschliesslich der Mobil- und Festnetztelefonie, Rundfunk und Internet stattgefunden. Das sogenannte „Telekompaket“ soll die Rechte der Konsumenten und den Datenschutz verbessern sowie die Frequenzvergabe modernisieren und eine einheitlichere Regulierung innerhalb der EU sicherstellen. Am 23. September wird das EU-Parlament das Reformpaket voraussichtlich in erster Lesung verabschieden. Kritik hat das Gesetzeskonvulut jüngst unter anderem vom EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx erfahren.
Pressemeldung des Europäischen Parlaments zur gemeinsamen Aussprache über das TK-Paket
Pressemeldung des Europäischen Parlaments zur geplanten Verabschiedung des TK-Pakets.
Einzelheiten des Reformwerkes bei Telepolis.

DFL will TV-Rechte für die Bundesliga neu ausschreiben
Nach dem Veto des Kartellamtes gegen das geplante Vermarktungsmodell will die Deutsche Fußball-Liga in den nächsten Monaten die Übertragungsrechte für die Fußballbundesliga erneut anbieten. Ob die DFL gegen die Entscheidung des Kartellamtes vor Gericht ziehen wird, ließ die DFL indes offen.
Einzelheiten bei der FTD.

Berliner Manifest zur Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft veröffentlicht
Vertreter verschiedenener gesellschaftlicher Gruppen haben in Berlin eine Charta zur staatlichen Verantwortung und öffentlichen Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft veröffentlicht. Das zehn Punkte umfassende Manifest soll insbesondere eine breite politische Debatte über einen freien Zugang zum Internet, die Sicherung kritischer Infrastrukturen sowie über Daten- und Persönlichkeitsschutz anregen.
Text des Berliner Manifests zur Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft. (PDF)
Meldung bei heise zum Berliner Manifest.

EU-Parlament fordert klischee- und gewaltfreie Fernsehwerbung
Das EU-Parlament will klischeebehaftete TV-Werbung untersagen, um Diskriminierung zu unterbinden. Auch Gewaltverherrlichung soll verboten werden. Nach Ansicht des Frauenausschusses im EU-Parlament ist es besonders wichtig, dass Fernsehwerbung „ethisch oder rechtlich verbindlichen Regeln “ unterliegt. Daher fordert der Ausschuss Aufklärungsaktionen und Bildungsprogramme, um stereotypen Vorstellungen den Garaus zumachen.
Bericht bei Spiegel Online.

TuniVZ wehrt sich gegen markenrechtliche Untersagungen durch StudiVZ
Wie in der letzten Woche bekannt wurde, hat studiVZ auch gegen die Tuning-Plattform „TuniVZ“ bereits im Juli diesen Jahres eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch die dem Betreiber von TuniVZ die Nutzung des Namens „TuniVZ“ sowie die Nutzung der dazugehörigen Domains verboten wird. Der Betreiber von TuniVZ hat nun ein Widerspruchsverfahren eingeleitet.
Einzelheiten bei e-Recht24.

, Telemedicus v. 07.09.2008, https://tlmd.in/a/960

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