+++ EU-US-Datenschutzschild: Kommission legt jährlichen Bericht vor
+++ VATM-Marktstudie zu Auswirkungen der Vectoring-Technologie
+++ AirBnB: Berliner Zweckentfremdungsverbot soll gelockert werden
+++ Depublizierungspflicht auf dem Prüfstand
+++ ePrivacyVO: LIBE-Ausschuss setzt sich für stärkere Nutzerrechte ein
EU-US-Datenschutzschild: Kommission legt jährlichen Bericht vor
Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihren ersten jährlich vorgesehenen Bericht zum sogenannten Privacy Shield zwischen der EU und den USA vorgestellt. Demnach funktioniere das System grundsätzlich gut und gewährleiste das geforderte angemessene Schutzniveau. Gleichzeitig bemerkt der Bericht kritische Punkte und schlägt hierzu Änderungen vor. So sollten zum Beispiel US-amerikanische Behörden vermehrt im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen überwachen sowie EU-Bürger vermehrt über die ihnen aufgrund des Privacy Shields zustehenden Rechte informiert werden.
Zur Pressemitteilung der Kommission und weiteren Informationen.
VATM-Marktstudie zu Auswirkungen der Vectoring-Technologie
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten hat diese Woche seine Marktstudie zur deutschen Telekommunikationsbranche vorgestellt. Demnach werden leicht sinkende Gesamtumsätze in der Branche für 2017 erwartet. Die Zahl der DSL-Breitbandanschlüsse sei insgesamt gestiegen. Allerdings hätte das umstrittene Vectoring der Telekom auch zu erhöhten Abhängigkeiten und einer geringeren Wertschöpfung für deren Wettbewerber geführt. Durch die Vectoring-Technologie kann über herkömmliche Kupferleitungen auch DSL mit höheren Bitraten realisiert werden, jedoch auf Kosten des physischen Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) durch Wettbewerber der Telekom. Die BNetzA hatte dieses Verfahren grundsätzlich zugelassen, hatte die Telekom dagegen jedoch zur Bereitstellung des virtuellen Zugangs in Form von Bitstrom-Produkten verpflichtet. Der Wettbewerber-Verband sieht hierin weiterhin das Risiko, dass die Telekom ihre Marktmachtpositionen auf den Glasfaserausbau überträgt.
Zur Pressemitteilung des VATM.
Zur VATM-Marktstudie.
AirBnB: Berliner Zweckentfremdungsverbot soll gelockert werden
Das Berliner Zweckentfremdungsgesetz soll in seinem Anwendungsbereich für Privatpersonen gelockert werden, wie taz.de am Mittwoch zuerst berichtete. Das Gesetz aus dem Jahr 2014 sollte verhindern, dass viele Nutzer von Online-Plattformen wie zum Beispiel AirBnB Privatwohnungen gewerblich vermieten, ohne Inhaber einer Erlaubnis hierfür zu sein. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte im April dieses Jahres mehrere Verfahren aufgrund verfassungsrechtlicher Zweifel ausgesetzt und das Gesetz dem BVerfG zur Überprüfung vorgelegt. Nach den Berichten wird eine 60-Tage-Regelung als Bagatellgrenze diskutiert, um privates Homesharing von der gewerblichen Vermietung abzugrenzen.
Zum Bericht auf taz.de.
Depublizierungspflicht auf dem Prüfstand
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sollen zukünftig online gestellte Inhalte nicht mehr nach bereits sieben Tagen entfernen müssen, wie golem.de vorgestern berichtete. Demnach wollen die Länder die Verweildauern ausdehnen und auch das Verbot presseähnlicher Erzeugnisse für diese Sender anpassen. Dadurch sollen die öffentlich-rechtlichen Sender zunehmend auch in Konkurrenz zu Angeboten durch privatrechtliche Sender treten können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür werden zwischen den Bundesländern in Staatsverträgen vereinbart, die in Landesrecht umgesetzt werden.
Zum Bericht auf golem.de.
ePrivacyVO: LIBE-Ausschuss setzt sich für stärkere Nutzerrechte ein
Der Innenausschuss des Europaparlaments hat sich am Donnerstag für hohe Standards für Privatsphäre, Vertraulichkeit und Sicherheit in der elektronischen Kommunikation ausgesprochen. Dies soll in der ePrivacy-Verordnung geregelt werden, die sich derzeit noch im Entwurfstadium befindet. Der Verband Bitkom sieht in dem derzeitigen Entwurf eine zu einseitige Ausrichtung auf ein grundsätzliches Verbot jeder Datenverarbeitung. Neue branchenspezifische Regelungen könnten zudem den durch die DSGVO ausbalancierten datenschutzrechtlichen Rahmen verzerren und damit der europäischen Wirtschaft schaden.
Mehr dazu auf golem.de.