+++ Kabinett beschließt große Datenschutznovelle
+++ Rundfunkgebühr steigt um 95 Cent
+++ VG Hannover: Fensterprogrammlizenz für AZ-Media rechtmäßig
+++ Kopierabgaben für IT-Geräte steigen
+++ Sony zahlt 1 Million Dollar Strafe für Datenschutzvergehen
+++ VG Berlin: Schleichwerbung bei der „Wok-WM“
+++ Frankreich: Werbeverbot für öffentlich-rechtlichen Rundfunk
+++ Laptopverbot für Journalisten in der Hauptverhandlung
Kabinett beschließt große Datenschutznovelle
Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche eine Novelle des Datenschutzrechts beschlossen. Anlass für die Neuregelungen sind die jüngsten Skandale um die illegale Verwendung und Weitergabe von Kundendaten in der Privatwirtschaft. Um solche Pannen künftig zu verhindern, sollen nun die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden. Dazu sieht die Kabinettvorlage Änderungen im BDSG, im TMG und im TKG sowie die Einführung eines neuen Datenschutzauditgesetzes (DSAG) vor.
Die Details bei Telemedicus.
Rundfunkgebühr steigt um 95 Cent
Die Rundfunkgebühren steigen ab dem 01.01.2009 um 95 Cent. Darauf haben sich die Länder im Rahmen des 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geeinigt. Die Landesregierungen folgen damit dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Insgesamt werden sich die Gebühren damit ab Januar auf 5,76 EUR für Hörfunk und 12,22 EUR für den Fernsehempfang belaufen.
Die Meldung beim Tagesspiegel.
VG Hannover: Fensterprogrammlizenz für AZ-Media rechtmäßig
Die Entscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) über die Vergabe einer Fensterprogrammlizenz an AZ Media ist vom Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 7 B 3949/08) bestätigt worden. Die Produktionsfirma „FormatSchmiede“ hatte sich ebenfalls um die Erteilung einer Lizenz für „unabhängige Dritte“ (§ 31 RStV) beworben, erhielt jedoch nicht den Zuschlag. Das Verfahren bei der Auswahl sei jedoch zulässig gewesen, so das Verwaltungsgericht.
Ausführlich bei urheberrecht.org.
Kopierabgaben für IT-Geräte steigen
BITKOM, VG Wort und VG Bild-Kunst haben sich auf eine Erhöhung der Geräteabgaben für IT-Geräte geeinigt. Diese Gebühr wird auf Geräte erhoben, die (auch) zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken benutzt werden, um Künstlern eine Vergütung der legalen Privatkopie zu sichern. Die VG Wort hat jedoch versichert, dass die Erhöhung der Gebühren keinen Einfluss auf den Endpreis von Druckern und Multifunktionsgeräten haben wird.
Ausführlicher bei Telemedicus.
Sony zahlt 1 Million Dollar Strafe für Datenschutzvergehen
Das Plattenlabel Sony Music muss eine Million Dollar Strafe bezahlen, weil das Unternehmen personenbezogene Daten von minderjährigen Kunden im Internet gesammelt hat, ohne das Einverständnis der Eltern einzuholen. Die Federal Trade Commission (FTC) hatte gegen Sony Klage erhoben, kurz darauf hatte Sony die Strafzahlung akzeptiert. Außerdem muss Sony die Daten umgehend löschen.
Die Details bei arstechnica.com (Englisch).
VG Berlin: Schleichwerbung bei der „Wok-WM“
Die Sponsorenwerbung bei den „Wok-Weltmeisterschaften“ von Stefan Raab in den Jahren 2006 und 2007 waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt und damit eine Beanstandung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) bestätigt. ProSieben war gegen die Entscheidung der MABB vorgegangen, weil sich der Sender nicht verantwortlich für die Produktionsfirma Raab TV sah. Dies lehnte das Gericht jedoch ab, denn der Sender habe maßgebliche Mitbestimmungsrechte. Bei der Wok-WM handele es sich auch nicht um ein unabhängiges Sportereignis, da sie ausschließlich für die Fernsehausstrahlung veranstaltet werde.
Weiter bei faz.net.
Frankreich: Werbeverbot für öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Frankreichs Parlament hat vergangene Woche ein Werbeverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Bis Ende 2011 sollen die Sender nur noch tagsüber Werbung senden dürfen. Danach soll Werbung gänzlich aus dem staatlich finanzierten Fernsehen verschwinden. Zum Ausgleich sollen Zuschüsse aus Steuergeldern von Privatsendern und Mobilfunkbetreibern gezahlt werden. Diese erhalten im Gegenzug frei gewordene Frequenzen.
Die Hintergründe bei Heise.
Laptopverbot für Journalisten in der Hauptverhandlung
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung im sog. Holzklotzfall abgelehnt. Demnach darf Journalisten im Sitzungssaal die Benutzung von Laptops verboten werden. Trotz eines erheblichen öffentlichen Informationsinteresses an dem Strafverfahren und dies eine erhebliche Einschränkung der journalistischen Arbeit sei, müsse berücksichtigt werden, dass neue Geräte oft auch über Mikrophone und Kameras verfügen, deren Einsatz man kaum kontrollieren könne.
Weiter bei Telemedicus.