Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Datenschutz, Preissuchmaschinen, ACTA

+++ EuGH: Datenschutzaufsicht in Deutschland nicht unabhängig

+++ BGH: Aktuelle Preisangaben in Preissuchmaschinen

+++ BGH: Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

+++ EU-Parlament für mehr Transparenz bei ACTA

+++ VG Köln: Kabelnetzbetreiber scheitert mit Eilantrag gegen Frequenz-Versteigerung

+++ Ermittlungen gegen Katja Günther eingestellt

+++ ZDF-Streit: Beck plant notfalls eigene Normenkontrolle

+++ Verfassungsbeschwerde gegen ELENA
EuGH: Datenschutzaufsicht in Deutschland nicht unabhängig
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden nicht unabhängig genug sind, und Deutschland damit gegen Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG verstößt (Az. C-518/07). Konkret bemängelte der EuGH, dass die Datenschutzbehörden in Deutschland zwar formal als unabhängige Institutionen eingerichtet sind, praktisch aber meist den Innenministerien unterstehen. Dies entspreche nicht den Vorgaben der Richtlinie, die sowohl eine praktische, als auch eine politische Unabhängigkeit der Behörden fordert.
Ausführlich bei Telemedicus.

BGH: Aktuelle Preisangaben in Preissuchmaschinen
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Fall der irreführenden Werbung vorliegt, wenn Preiserhöhungen in einem Online-Shop nur zeitverzögert in Preissuchmaschinen angezeigt werden (Urteil v. 11.3.2010, Az. I ZR 123/08). Im konkreten Fall hatte der Betreiber eines Online-Shops seine Produkte in einer speziellen Preissuchmaschine beworben. Eine Preiserhöhung in seinem Shop war jedoch nicht unmittelbar in der Suchmaschine übernommen worden, sodass die Preise in den Suchergebnissen von den tatsächlichen Preisen im Shop abwichen. Dies stelle eine Wettbewerbsverletzung dar, so der BGH. Es sei dem Betreiber zuzumuten, seine Preiserhöhungen erst der Suchmaschine zu melden und dann im eigenen Shop umzusetzen.
Weiter bei Telemedicus.

BGH: Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche über die Kündigung von presserechtlichen Unterlassungsverträgen entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Presseunternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, nachdem es wegen der Veröffentlichung von Fotos abgemahnt wurde. In der Abmahnung wurde u.a. darauf verwiesen, dass in ähnlichen Fällen bereits einstweilige Verfügungen gegen andere Presseorgane ergangen seien. Nachdem ein Gericht eine dieser Verfügungen aufhob, kündigte das Presseunternehmen den Unterlassungsvertrag. Zu Unrecht, wie der BGH bestätigte: Die Aufhebung von Gerichtsentscheidungen sei kein wichtiger Grund, der eine Vertragskündigung rechtfertigen würde.
Zur Pressemeldung des BGH.

EU-Parlament für mehr Transparenz bei ACTA
Das EU-Parlament hat sich letzte Woche für eine vollständige Offenlegung der Geheimverhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ausgesprochen. Außerdem soll die Kommission das Parlament an den Verhandlungen um das Handelsabkommen beteiligen. Mit dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement wollen die beteiligten Staaten den Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen verstärken. Die Verhandlungen über das Abkommen fanden bislang unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – auch das EU-Parlament wurde nicht beteiligt. Dagegen hat sich schon seit Monaten heftiger Widerstand gebildet, der mit der Entscheidung des Parlamentes nun seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht haben dürfte.
Die Hintergründe bei ORF Futurezone.

VG Köln: Kabelnetzbetreiber scheitert mit Eilantrag gegen Frequenz-Versteigerung
Der Kabelnetzbetreiber Kabel Baden-Württemberg ist vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag gegen die geplante Versteigerung freigewordener Rundfunkfrequenzen zugunsten von neuen Mobilfunkanwendungen gescheitert. Das Unternehmen wollte eine Aussetzung der Versteigerung erreichen, weil es durch die neue Nutzung der Frequenzen Störungen im eigenen Kabelnetz befürchtet. Diese Befürchtung reiche jedoch nicht aus, um das Vergabeverfahren aufzuschieben, so das VG Köln. Falls erforderlich, könne auftretenden Störungen nach Ansicht des Gerichts nämlich auch noch mit späteren Maßnahmen begegnet werden.
Zur Pressemeldung des VG Köln.

Ermittlungen gegen Katja Günther eingestellt
Die Staatsanwaltschaft München hat seine Ermittlungen gegen die Rechtsanwältin Katja Günther eingestellt. Über tausend Bürger hatten gegen Günther Strafanzeige erstattet, weil diese den Betreibern von Internet-Abofallen bei der Durchsetzung offensichtlich nicht bestehender Ansprüche geholfen haben soll. Wegen Verdachts auf Beihilfe zum Betrug hatte die Staatsanwaltschaft München deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen Günther eingeleitet. Auch wenn die zivilrechtlichen Ansprüche „zweifelhaft” erschienen, habe sich jedoch kein hinreichendes Verdachtsmoment für eine Beihilfe zum Betrug ergeben, so die Staatsanwaltschaft.
Weiter bei Golem.

ZDF-Streit: Beck plant notfalls eigene Normenkontrolle
Sollte eine von den Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe im Streit um den Einfluss der Politik beim ZDF kein Ergebnis erzielen, möchte das Land Rheinland-Pfalz selbst ein Normenkontrollverfahren einleiten. Dies teilte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrats Kurt Beck dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL mit. Nachdem sich der politisch besetzte ZDF-Verwaltungsrat in der Personalfrage um den ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender nicht dem Vorschlag des Intendanten und des Fernsehrats angeschlossen hatte, waren Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ZDF-Staatsvertrages aufgekommen. Die Rechtskonformität soll nun zunächst von einer Arbeitsgruppe der Länder überprüft werden. Unabhängig davon planen Grüne und Linkspartei bereits eine gerichtliche Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Ausführlich bei DWDL.

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Verein FoeBuD e.V. haben eine Verfasungsbeschwerde gegen den sog. elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) angekündigt. Wie RA Thomas Stadler berichtet sollen Arbeitnehmer ab nächster Woche auch die Möglichkeit haben, sich selbst an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.
Weiter bei RA Thomas Stadler.

, Telemedicus v. 14.03.2010, https://tlmd.in/a/1675

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory