Telemedicus

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Wochenrückblick: Datenschutz, Notrufknopf, Telefonwerbung

+++ Bundesrat für verbesserten Datenschutz in Social Networks

+++ EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Gewährleistungsansprüchen

+++ EU-Kommissarin fordert Notrufknopf für das Internet

+++ LG Hamburg verneint fliegenden Gerichtsstand bei Domainstreitigkeit

+++ EU-Minister möchten Rahmenbeschluss gegen Cyberkriminalität erweitern

+++ Gesetzentwurf zur Regelung unerlaubter Telefonwerbung


Bundesrat für verbesserten Datenschutz in Social Networks
Der Bundesrat hat vergangenen Freitag beschlossen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes beim Bundestag einzubringen. Die Länderkammer möchte damit den Datenschutz für User-generated-Content verbessern. Betreiber von Sozialen Netzwerken und vergleichbaren Diensten sollen daher in Zukunft verpflichtet sein für neue User-Profile die höchste Sicherheitsstufe nach dem Stand der Technik einzustellen. Auch externe Suchmaschinen sollen die Nutzerkonten nicht von Anfang an auslesen können. Die Einstellungen sollen jedoch von den Usern geändert werden können. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass Anbieter über die Risiken der Veröffentlichung persönlicher Daten ausführlich informieren müssen. Auch die Umsetzung der Bestimmungen zum Einsatz von Cookies, wie sie die EU-Richtlinie für die elektronische Kommunikation vorsieht, ist enthalten. Der Gesetzentwurf muss nun im Bundestag weiter beraten werden.
Ausführlich bei heise.de.
Gesetzentwurf zum Download.

EuGH stärkt Verbraucherrecht bei Gewährleistungsansprüchen
Der EuGH hat am Donnerstag die Verbraucherrechte bei Gewährleistungsansprüchen gestärkt. Der EuGH entschied, dass Händler nicht nur für den Ersatz von mangelhaften Waren sorgen müssen, sondern auch für deren Montage. Dem Verbraucher darf nach Ansicht des EuGH kein Schaden durch mangelhafte Ware entstehen. Wird der Mangel erst entdeckt, nachdem die Ware eingebaut wurde, hat der Händler nicht nur das Produkt zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die Lieferung sowie den Ein- und Ausbau der Ware zu tragen. Müsste hingegen der Käufer die Kosten tragen, dann könnte, nach Ansicht des EuGH, der Verbraucher davon absehen seine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Allerdings schränkte das Gericht die Kostentragung ein. Sollten die Kosten, für die der Verkäufer aufkommen muss, unverhältnismäßig hoch sein, dann können die Gerichte den Betrag begrenzen.
Mehr bei heise.de.
Urteil des EuGH.

EU-Kommissarin fordert Notrufknopf für das Internet
Im Rahmen der Digital Agenda Assembly vergangene Woche forderte die EU-Kommissarin Neelie Kroes den Kinder- und Jugendschutz im Internet zu verbessern. Nach der Ansicht der Kommissarin sollen in Zukunft anstößige Inhalte oder Anmache im Netz mittels eines „Notrufknopfes“ mit einem Klick an den Betreiber oder andere zuständige Stellen gemeldet werden können. Auch in Deutschland wurde ein solches Verfahren bereits vom Bund Deutscher Kriminalbeamter gefordert. Die Kommissarin kündigte dabei auch eine umfassende Initiative zum Einsatz neuer Technik für Kinder und Jugendliche an.
Mehr zum Notrufknopf und der Digital Agenda Assembly bei heise.de.

LG Hamburg verneint fliegenden Gerichtsstand bei Domainstreitigkeit
Das Landgericht Hamburg hat sich im Fall einer Domainstreitigkeit für unzuständig erklärt und die Sache an das Landgericht Lübeck verwiesen. Der Kläger verlangte von der Beklagten die Löschung einer Domain, die seine Namensrechte verletzt. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Verwendung der Domain den Zugriff an jedem beliebigen Ort ermöglicht. Damit ist der Begehungsort für Rechtsverletzungen jeder Ort, an dem die Information Dritten bestimmungsgemäß zur Kenntnis gebracht wird. Für Namensrechtsverletzungen ergibt sich jedoch aus der Abrufbarkeit des Internetangebots noch nicht die Zuständigkeit jedes deutschen Landgerichts. Vielmehr ist die Wahl der Gerichtsstände auf solche begrenzt, in deren Zuständigkeitsbereich eine Interessenkollision tatsächlich eingetreten sein kann.
Mehr bei Internet-law.
Beschluss des LG Hamburg bei Rechtsanwalt Möbius.

EU-Minister möchten Rahmenbeschluss gegen Cyberkriminalität erweitern
Die Justizminister des Rats der Europäischen Union möchten den Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme von 2005 erweitern. Für rechtswidrige Systemeingriffe waren bisher Höchststrafen von fünf Jahren vorgesehen. In Zukunft sollen höhere Strafen verhängt werden können und auch die Produktion und Verbreitung von Tools, die solche Straftaten ermöglichen, geahndet werden. Je nach Schwere der Tat sollen Strafen von zwei bis mindestens fünf Jahren verhängt werden können. Die Höchststrafen sollen im Falle organisierter Kriminalität oder für die Verursachung „ernsthafter Schäden“ verhängt werden. Der Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2005 schuf erstmalig EU-weit strafrechtliche Mindeststandards auf dem Gebiet der Cyberkriminalität.
Weiter bei heise.de.

Gesetzentwurf zur Regelung unerlaubter Telefonwerbung
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung verabschiedet. Danach soll ein neuer § 312b BGB „Vertragsschluss bei Telefonwerbung“ eingeführt werden. Die neue Regelung besagt, dass die fernmündlich abgegebene Willenserklärung eines Verbrauchers gegenüber einem Unternehmer nur dann wirksam ist, wenn der Verbraucher diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Anruf gegenüber dem Unternehmer in Textform bestätigt. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn der Verbraucher in den Anruf in Textform eingewilligt hat oder wenn der Anruf durch den Unternehmer nicht zu Werbezwecken veranlasst wurde. Die so genannte „Bestätigungslösung“ soll in Zukunft die Wirksamkeit von Vertragsschlüssen, die im Rahmen ungebetener Telefonanrufe zustande kommen, an eine ausdrückliche und formgerechte Bestätigung des Verbrauchers knüpfen.
Zur Diskussion beim Beckblog.
Gesetzentwurf des Bundesrats zum Download.

, Telemedicus v. 19.06.2011, https://tlmd.in/a/2029

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