+++ Reformvorschläge für das Datenschutzrecht
+++ Zeitschriften-Portal „Mygazines.com“ weltweit im Visier der Verleger
+++ Neues im VZ-Streit: StudiVZ erwirkt einstweilige Verfügung gegen BoerseVZ
+++ Gravenreuth nimmt Berufungsantrag im taz-Prozess zurück
+++ Helmut Markwort gewinnt gegen die Saarbrücker Zeitung
+++ Gericht in den USA: Fair Use geht Notice and Takedown vor
+++ Software Freedom Law Center gibt Leitfaden zur Einhaltung der GPL heraus
+++ Wickert klagt gegen Programmfenster-Entscheidung der Landesmedienanstalt
+++ Neuer Artikel in der Reihe Blogs & Urheberrecht zu Verletzungshandlungen
+++ LfM-Chef Schneider kritisiert RottenNeighbor.com
+++ 70.200 Musikzitate bei der GEMA anmelden
Reformvorschläge für das Datenschutzrecht
Als Reaktion auf die in den letzten Wochen aufgedeckten Fälle von Kundendatenmissbrauch kommt nun die Diskussion um eine Reform des Datenschutzrechts in Deutschland in Fahrt. Von vielen Seiten kamen in der vergangenen Woche Vorschläge für eine Novellierung des Datenschutzrechts:
Die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Julia Klöckner regte die konsequente Stärkung des im deutschen Datenschutzrecht etablierten Grundsatzes des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt ein. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) machte sich darüber hinaus für massivere Strafen stark. Insbesondere schlug sie vor, den Gewinn von illegalen Datenhändlern vollständig staatlich abzuschöpfen. Ein komplettes Verbot sämtlichen Datenhandels forderte hingegen ihr Kabinettskollege Michael Glos (CSU). Die Grünen bekräftigten als Reaktion auf die aufgedeckten Vorfälle der letzten Woche neben der Forderung nach härteren Strafen auch ihr Vorhaben, den Datenschutz in der Verfassung zu verankern, so Fraktionsvorsitzende Renate Künast. Zuvor hatte sich ebenfalls der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, für Strafverschärfungen und eine umfassende Reform des BDSG ausgesprochen.
Telemedicus berichtete über ein Interview mit dem Datenschutzexperten Professor Spiros Simitis.
Zeitschriften-Portal „Mygazines.com“ weltweit im Visier der Verleger
Ein Ende Juli gestartetes Internetangebot namens „Mygazines.com“ hält den Blätterwald in Atem: Das Portal läd Nutzer ein, digitalisierte – sprich eingescannte – Zeitschriften und Zeitungen hochzuladen und anderen Nutzern so zur Verfügung zu stellen. Weltweit wollen Verlagshäuser nun gegen das Internetangebot vorgehen. Auch nach Ansicht des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) handelt es sich bei „Mygazines.com“ um ein rechtswidriges Angebot.
Mehr dazu bei heise online.
Neues im VZ-Streit: StudiVZ erwirkt einstweilige Verfügung gegen BoerseVZ
Das Berliner Unternehmen StudiVZ hat vergangene Woche am Landgericht Hamburg im markenrechtlichen „VZ-Streit“ eine einstweilige Verfügung gegen „BörseVZ“ erwirkt. Als Reaktion darauf ist das Angebot von BoerseVZ zunächst auf die neue Domain „b-vz.de“ umgezogen. Die Betreiber von BoerseVZ wollen nun im Hauptsacheverfahren die markenrechtliche Zulässigkeit der Weiterverwendung von „BoerseVZ“ feststellen lassen.
Zu den Hintergründen: Pressemeldung von BoerseVZ.
Gravenreuth nimmt Berufungsantrag im taz-Prozess zurück
Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat in einem vor dem Kammergericht Berlin verhandelten Zivilverfahren gegen die taz seinen Berufungsantrag zurückgenommen. Damit wird die gegen ihn ausgefallene Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig. Gravenreuth hatte eine Bestätigungsaufforderungs-E-Mail für ein Newsletterabo bei der taz zum Anlass genommen, die Tageszeitung kostenpflichtig abzumahnen. Diese E-Mail war allerdings Bestandteil des rechtlich anerkannten „Double-Opt-In-Verfahrens“, welches gerade zum Schutz vor unaufgefordeten Zusendungen beitragen soll. In der Entscheidung hat das Landgericht eine gegen die taz zuvor erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben.
Die Meldung bei heise online.
Einzelheiten zum Verfahren Gravenreuth gegen die taz bei Telepolis.
Helmut Markwort gewinnt gegen die Saarbrücker Zeitung
Im Streit um eine Aussage von Roger Willemsen in einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung hat „Focus“-Chef Helmut Markwort in letzter Instanz Recht bekommen: Das OLG Hamburg urteilte, die „Saarbrücker Zeitung“ habe sich die unwahre Aussage zu eigen gemacht, dass ein Interview, das Markwort vor 15 Jahren mit dem Schriftsteller Ernst Jünger geführt habe, bereits zwei Jahre zuvor in der Burda-Zeitschrift „Bunte“ erschienen sei.
Weiter bei dwdl.de.
Gericht in den USA: Fair Use geht Notice and Takedown vor
Ein kalifornisches Gericht hat entschieden, dass Rechteinhaber vor einem Löschungsantrag im Rahmen des Notice and Takedown-Verfahrens gesetzliche Schrankenrechte prüfen müssen. Nach Ansicht des Gerichtes ist es bei den meisten urheberrechtlichen Streitigkeiten zumutbar, vor dem Aussenden einer sogenannten offiziellen Takedown Notice gemäß dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) vorher die Fair Use Doctrine zu prüfen.
Zur Meldung bei heise.de.
Hintergrund bei heute.de.
Software Freedom Law Center gibt Leitfaden zur Einhaltung der GPL heraus
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat einen „Practical Guide to GPL Compliance“ veröffentlicht. Dieser Leitfaden erklärt die General Public License (GPL) und gibt insbesondere Unternehmen praktische Hinweise zur Vermeidung von Lizenzverletzungen an die Hand.
Zum Practical Guide to GPL Compliance.
Wickert klagt gegen Programmfenster-Entscheidung der Landesmedienanstalt
Der ehemalige ARD-Anchorman und Produzent Ulrich Wickert will auf dem Klageweg gegen die Landesmedienanstalt Niedersachsen klären, warum seine Produktionsfirma UWP als sogenannter „Drittsendeanbieter“ bei RTL nicht zum Zug kam. Insbesondere moniert Wickert in seiner Klage, dass die LMA ihn niemals angehört habe und dass das Verfahren zu schnell abgewickelt worden sei.
Über die Hintergründe berichtet faz.net.
Neuer Artikel in der Reihe Blogs & Urheberrecht zu Verletzungshandlungen
Mit urheberrechtlichen Verletzungshandlungen beschäftigt sich ein neuer Beitrag aus der Serie „Blogs & Urheberrecht“ auf Telemedicus. Wie schnell man eine zivil- und strafrechtlich empfindlich sanktionierbare Verletzung von fremden Urheberrechten begehen kann – und natürlich auch wie man dies vermeiden kann – beschreibt der Artikel.
Verletzungshandlungen – vom Bilderklau bis zum Plagiat bei Telemedicus.
LfM-Chef Schneider kritisiert RottenNeighbor.com
Der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Norbert Schneider, hat das Internetportal RottenNeighbor.com als „Digitalen Pranger“ scharf kritisiert. Das US-amerikanische Angebot ermöglicht auch in Deutschland öffentliche denunziatorische Aussagen und Beschimpfungen mit erheblichen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Zur technischen Umsetzung bedient sich der Betreiber dabei des Kartenmaterials von Google Maps.
Telemedicus berichtete.
70.200 Musikzitate bei der GEMA anmelden
Der Musiker Johannes Kreidler will einen Song von nur 33 Sekunden Länge aber dafür mit ganzen 70.200 benannten und jeweils mittels eines eigenen Formularblattes bedachten Musikzitaten bei der GEMA anmelden. Damit möchte er öfentlichkeitswirksam darauf hinweisen, dass das Verwertungswesen seiner Meinung nach dem digitalen Zeitalter nicht mehr angemessen ist.
Telemedicus mit den Einzelheiten und einem Video.