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Wochenrückblick: Datenleaks, Suchmaschinen, Dash-Buttons

+++ Datenleaks: Mutmaßlicher Täter gefasst, politische Maßnahmen angekündigt

+++ OLG München: Amazon-Dash-Buttons unzulässig

+++ EuGH-Generalanwalt zu Links mit sensiblen Daten auf Suchmaschinen

+++ AG Mannheim: Verurteilung wegen erfundenen Anschlags auf Blog

+++ Preisbindung: BGH zur Neukundenprämie bei Versandapotheken

+++ Bundesregierung will Freifunker steuerlich entlasten
Datenleaks: Mutmaßlicher Täter gefasst, politische Maßnahmen angekündigt
Die Datenleaks aus Dezember 2018 sind offenbar großteils aufgeklärt: Anfang der Woche gaben Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bekannt, einen 20-jährigen Schüler in Mittelhessen festgenommen zu haben. Er sei geständig gewesen, soll allein gehandelt und als Motiv Ärger über „bestimmte öffentliche Äußerungen“ von Politikern und Prominenten angegeben haben. Der mutmaßliche Täter ist mittlerweile mangels Haftgründen wieder frei. Im Dezember soll er zahlreiche persönliche Daten von Bundestagsabgeordneten und Prominenten per Twitter im Netz verbreitet haben. Der Vorfall hat die Debatte um Datensicherheit und Doxing erneut entfacht, auch weil die Veröffentlichungen in Sicherheitskreisen anscheinend nicht sofort erkannt wurden. Innenminister Seehofer kündigte in der Bundespressekonferenz ein Frühwarnsystem an. Außerdem sei ein Gesetzentwurf zum „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ im Innenministerium in Vorbereitung; das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) solle neue Befugnisse zum Schutz der Bevölkerung erhalten.
Mehr zur Festnahme bei der Süddeutschen.
Mehr zur Pressekonferenz von u.a. BMI und BSI auf Zeit Online.

OLG München: Amazon-Dash-Buttons unzulässig
Das Oberlandesgericht München hält den von Amazon angebotenen Dash-Button für rechtswidrig und hat den weiteren Vertrieb in der bisherigen Form untersagt (Az.: 29 U 1091/18). Damit bestätigte der Senat die Vorinstanz. Amazon verstoße gegen zwingende Verbraucherschutzvorschriften im Bestellprozess, unter anderem die Button-Lösung. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte das Unternehmen zuvor abgemahnt.
Zur Meldung bei heise.de.

EuGH-Generalanwalt zu Links mit sensiblen Daten auf Suchmaschinen
Suchmaschinenbetreiber müssen Anträgen auf Löschung von Links zu Internetseiten, die sensible Daten enthalten, systematisch stattgeben. Diese Ansicht vertritt EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar (GA) in Schlussanträgen zu einem Verfahren über die Auslegung der alten Datenschutzrichtlinie 95/46/EG (Az.: C-136/17). Das in der Richtlinie (und auch in der DSGVO, d. Red.) geregelte grundsätzlich Verbot für die Verarbeitung sensibler Daten gelte auch für Suchmaschinen. Bei er Anwendung des Verbots muss dem GA zufolge berücksichtigt werden, dass Suchmaschinen Inhalte nicht selbst online stellen. Es sei also nur auf die nachträgliche Prüfung anwendbar. Bei Löschbegehren müssten Suchmaschinen außerdem das Datenschutzrecht mit dem öffentlichen Informationsinteresse und der Meinungsfreiheit abwägen. In den konkreten Fällen verlangen mehrere Menschen von der französischen Datenschutzkommission CNIL, Google zum Löschen bestimmter Links aufzufordern. Die Links führen zu zu Inhalten, die politische Überzeugungen oder strafrechtliche Verurteilungen offenbaren.
Beck-aktuell fasst die Schlussanträge zusammen.

AG Mannheim: Verurteilung wegen erfundenen Anschlags auf Blog
Das AG Mannheim hat einen Blogger wegen einer erfundenen Gewalttat in einem Blogartikel zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 € verurteilt. Er hatte über einen angeblichen Terroranschlag in Mannheim durch 50 Angreifer mit 136 Toten und ein „Blutbad apokalyptischen Ausmaßes” geschrieben. Daraufhin erließ das Gericht zunächst einen Strafbefehl in Höhe von 9.000 €, gegen den der Blogger erfolglos Einspruch einlegte. Nach Ansicht des Gerichts war der Bericht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören (§ 126 StGB).
Mehr bei LTO.

Preisbindung: BGH zur Neukundenprämie bei Versandapotheken
Der BGH hat einen Rechtsstreit zwischen einer Versandapotheke und der Berufsvertretung der Apotheker im Bezirk Nordrhein entschieden und die gegenwärtige Werbepraxis für Neukunden untersagt. Die Versandapotheke hatte Neukunden eine Prämie für den nächsten Einkauf versprochen. Damit unterlaufe es die für Heilmittel geltende Preisbildung, so der BGH.
Mehr bei LTO.

Bundesregierung will Freifunker steuerlich entlasten
Die Bundesregierung beabsichtigt, Freifunk-Initiativen steuerlich zu entlasten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates hat das Kabinett dem Bundestag zugeleitet (PDF). Der Entwurf ergänzt den Katalog gemeinnütziger Zwecke in der Abgabenordnung (§ 52 AO) mit einer neuen Nr. 26 um „Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netzwerke)“. Das Kabinett will ehrenamtliche Tätigkeit insgesamt entbürokratisieren und Maßnahmen in einem Gesetzentwurf bündeln; die Entlastung der Freifunk-Initiativen soll ein Teil hiervon sein.
Mehr bei golem.de.

, Telemedicus v. 13.01.2019, https://tlmd.in/a/3381

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