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Wochenrückblick: Data Act, Vertrauliches Datenschutzverfahren, Datenschutzbeauftragter

+++ Einigung zum Data Act

+++ Irische Datenschutzbehörde kann Verfahren als vertraulich einstufen

+++ Sachsen-Anhalt: Wahl des Datenschutzbeauftragten gescheitert

Politische Einigung zum Data Act
Verhandlungsgruppen des EU-Parlaments und des Rates der EU haben eine gemeinsame Position zum Data Act gefunden. Das Vorhaben muss noch formal von Parlament und Rat angenommen werden. Durch den Data Act sollen insbesondere Daten aus dem Internet der Dinge besser genutzt werden. Zunächst war vorgesehen, dass Endnutzer Zugriff auf diese Daten bekommen. Nach der verhandelten Einigung können Unternehmen dem nun bei befürchteten „wirtschaftlichen Schäden“ widersprechen. Eine solche Einschränkung soll jedoch durch eine Aufsichtsbehörde überprüft werden können. Der Gesetzesentwurf ist Teil einer Reihe von Rechtsvorschriften, die darauf abzielen, die Macht der großen US-Tech-Konzerne einzuschränken und der EU zu helfen, ihre digitalen und ökologischen Ziele zu erreichen. 
Pressemitteilung der EU-Kommission.Übersicht zum geplanten Data Act bei der Tagesschau.

Irische Datenschutzbehörde soll Verfahren als vertraulich einstufen können
Das irische Parlament ermöglicht der dortigen Datenschutzbehörde DPC, Verfahren als vertraulich einzustufen. Dadurch können Beschwerdeführer verpflichtet werden, stillschweigen über laufende Untersuchungen zu halten. Der Datenschutzaktivist Max Schrems spricht von einem „Maulkorberlass“. Kritik an BigTech-Unternehmen und dem Umgang der DPC mit ihren Praktiken werde so erschwert. Die DPC ist für die Aufsicht über viele Multi-Nationale Digitalunternehmen innerhalb der EU zuständig, da diese ihren Sitz in Irland haben.
Meldung bei Netzpolitik.org.
Stellungnahme von „NOYB“.

Sachsen-Anhalt: Wahl des Datenschutzbeauftragten gescheitert
Der Landtag in Magdeburg konnte sich erneut nicht auf die Wahl eines Datenschutzbeauftragten einigen. Bereits 2018 und 2022 konnte kein Kandidat eine Mehrheit erringen. Kritik gibt es am Wahlverfahren. Die Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass die Datenschutzbeauftragten unabhängig sind und in einem „transparenten Verfahren“ ernannt werden. Nach Landesrecht in Sachsen-Anhalt können nur die Fraktionen Wahlvorschläge unterbreiten. Der Verwaltungsrichter Malte Engler hatte sich kurzfristig initiativ beworben. Seine Kandidatur wurde, eilrechtlich bestätigt, nicht berücksichtigt.
Auch die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Thiel geht derzeit gerichtlich gegen das Ende ihrer Amtszeit vor. Sie kritisiert ebenfalls, das Auswahlverfahren genüge nicht den Anforderungen der DSGVO. Sie unterlag gleichwohl im Eilrechtsschutz.
Kommentar bei Netzpolitik.org.
Meldung des NDR.

, Telemedicus v. 03.07.2023, https://tlmd.in/-11119

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