+++ EU Data Act: Kommissionsentwurf veröffentlicht
+++ Privacy Shield: Schnelle Einigung mit den USA unwahrscheinlich
+++ LG Berlin: Preiserhöhungsklausel in Netflix AGB unwirksam
+++ BSI warnt vor Cyberangriffen
+++ Verbraucherschützer übernimmt Leitung der BNetzA
+++ Meta: Irische Datenschutzaufsicht für Aussetzung transatlantischer Datentransfers
+++ Prüfbericht zum Staatstrojaner wenig erhellend
EU Data Act: Kommissionsentwurf veröffentlicht
Am Mittwoch hat die EU-Kommission ihren Entwurf des EU Data Acts veröffentlicht. Ziel der Verordnung ist es durch die Neuregelung des innereuropäischen Zugangs und Austauschs von Daten, Innovation und Wettbewerb voranzutreiben, den Wechsel von Diensten zu erleichtern sowie für mehr Sicherheit bei Drittlandstransfers zu sorgen. Experten messen dem Gesetzesvorhaben weitreichende Bedeutung ähnlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
Zum EU Data Act (Kommissionsentwurf).
Zur Meldung auf golem.de.
Privacy Shield: Schnelle Einigung mit den USA unwahrscheinlich
Im Rahmen der Vorstellung des EU Data Acts hat sich vergangene Woche die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margarethe Vestager, zu den laufenden Verhandlungen mit den USA über einen Nachfolger zum Privacy-Shield-Abkommen geäußert. Laut Vestager gestalteten sich diese alles andere als einfach. Man strebe zwar nach wie vor mit hoher Priorität ein Abkommen mit den USA an. Dies sei jedoch „nicht einfach, um es wirklich untertrieben zu sagen”. Eine kurzfristige Lösung erscheint daher weiter unwahrscheinlich.
Zur Meldung auf golem.de.
LG Berlin: Preiserhöhungsklausel in Netflix AGB unwirksam
Das Landgericht Berlin hat vergangene Woche die Klausel in den Nutzungsbedingungen von Netflix für unwirksam erklärt, mit denen sich das Unternehmen einseitige Preisanpassungen vorbehielt (Az. 52 O 157/21). Das LG sah in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, da diese weder klar, transparent noch verständlich sei. Das Kündigungsrecht sei kein angemessener Ausgleich. Auch fehle es an einer Klarstellung, dass die Preise im Falle von Kostensenkungen reduziert würden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Netflix hat gegen das Urteil Berufung eingelegt (Az. 23 U 15/22).
Zum Urteil des LG Berlin.
Zur Meldung auf heise.de.
BSI warnt vor Cyberangriffen
Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Cyberangriffen auch auf Unternehmen und Behörden in anderen europäischen Staaten. Dies betreffe auch die für den Cyberangriff auf die Ukraine genutzte Schadsoftware (Wiper), die Daten auf infizierten IT-Systemen löscht. Neben vermehrten aggressiven Scan-Aktivitäten sei auch deren Einsatz bereits in europäischen Staaten zu beobachten gewesen. Das BSI hat das nationale IT-Krisenreaktionszentrum aktiviert.
Zur Pressemitteilung des BSI.
Zur Meldung auf Spiegel.de.
Verbraucherschützer übernimmt Leitung der BNetzA
Klaus Müller, derzeit im Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), wird zum 1. März die Leitung der Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Dies hat das Regierungskabinett am Mittwoch beschlossen. Müller folgt damit auf Jochen Homann, der in den Ruhestand geht. Die noch ausstehende offizielle Ernennung durch den Bundespräsidenten gilt als Formsache.
Zur Meldung auf heise.de.
Meta: Irische Datenschutzaufsicht für Aussetzung transatlantischer Datentransfers
Die irische Datenschutzbeauftragte hat in einer vorläufigen Anordnung gegenüber Meta (vormals Facebook) vom Montag die Aussetzung der transatlantischen Datenübermittlungen gefordert. Meta hat nun 28 Tage Zeit auf die vorläufige Anordnung zu reagieren. Im Anschluss daran wird die irische Datenschutzaufsicht (IDCP) einen Entscheidungsentwurf nach Art. 60 DSGVO für andere betroffene Behörden vorbereiten. Meta betont, dass es sich hierbei nicht um eine „endgültige“ Entscheidung handle. Man werde hierzu rechtlich Stellung beziehen. Gleichzeitig fordert das Unternehmen eine langfristige Lösung in Form einer Nachfolgeregelung zum 2020 durch den EuGH für unwirksam erklärten Privacy-Shield-Abkommens.
Zur Meldung in der Irish Times.
Zur Meldung auf heise.de.
Prüfbericht zum Staatstrojaner wenig erhellend
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat seinen Prüfbericht zum vom Bundeskriminalamt (BKA) unter der Bezeichnung „Remote Communication Interception Software“ (RCIS) entwickelten Staatstrojaners veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Berichts aus dem Jahr 2020 erfolgte auf eine Anfrage von Netzpolitik.org nach dem Informationsfreiheitsgesetz und in Absprache mit dem BKA aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit“ ausschließlich in stark geschwärtzter Form. Dem Ergebnis der technischen Untersuchung zufolge, bleibe die Anwendung auf die Überwachung der laufenden Telekommunikation beschränkt. Die Prüfer räumen jedoch ein, dass eine vollständige Überprüfung insbesondere auch im Hinblick auf die umstrittene Ausnutzung von IT-Schwachstellen, kaum möglich sei.
Zum Prüfbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten.
Zur Meldung auf heise.de.