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Wochenrückblick: Dashcams, Böhmermann, Rundfunkbeitrag

+++ BGH entscheidet zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen

+++ OLG Hamburg bestätigt Entscheidung gegen Böhmermann-Gedicht

+++ BVerfG verhandelt über Rundfunkbeitrag

+++ EuG: Netflix scheitert mit Klage gegen Filmförderung

+++ Kryptowährungen: Rat bestätigt neue Richtlinie gegen Geldwäsche

+++ BND schränkt seine Metadaten-Speicherung ein
BGH entscheidet zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen
Aufnahmen von Dashcams sind in Zivilprozessen als Beweismittel verwertbar. Das gilt auch dann, wenn die Aufnahmen datenschutzwidrig angefertig wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche entschieden (Az. VI ZR 233/17). Hintergrund des Falls war eine Klage aufgrund eines Verkehrsunfalls. Der Kläger hatte das Unfallgeschehen mit einer Dashcam in seinem Fahrzeug aufgezeichnet. Im Prozess gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung hatte er die Aufnahmen als Beweismittel vorgelegt. Da die Dashcam jedoch dauerhaft alle Geschehnisse im Blickfeld der Kamera aufnahm, sahen die Gerichte der Vorinstanzen sie als Datenschutzverstöße an. Dem folgte auch der BGH. Nichtsdestotrotz seien die Aufnahmen im Prozess als Beweismittel zulässig. Der Umstand allein, dass die Aufnahmen gegen Datenschutzrecht verstoßen, führt noch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Vielmehr müsse eine Interessenabwägung erfolgen, die zur Verwertbarkeit der Aufnahmen führe. Das Urteil ist noch nicht im Volltext verfügbar.
Zur Pressemeldung des BGH.

OLG Hamburg bestätigt Entscheidung gegen Böhmermann-Gedicht
Der Comedian Jan Böhmermann darf sein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan weiterhin nicht wiederholen. Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat vergangene Woche ein Urteil des Landgerichts Hamburg (LG) bestätigt, wonach das Gedicht die Persönlichkeitsrechte von Erdogan verletzt. Das Gedicht verletze Erdogan so massiv in seinen Persönlichkeitsrechten, dass die Kunstfreiheit Böhmermanns zurückstehen müsse. In seiner Pressemeldung deutet das OLG gar eine Verletzung der Menschenwürde Erdogans an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zur Pressemeldung des OLG Hamburg (Az. 7 U 34/17).

BVerfG verhandelt über Rundfunkbeitrag
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhandelt. Seit einigen Jahren erfolgt dies über die Erhebung eines Rundfunkbeitrages. Drei Privatleute und der Fahrzeugvermieter Sixt hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dort wird unter anderem argumentiert, bei den Beiträgen handele es sich in Wirklichkeit um eine Steuer, für die den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehle. In materieller Hinsicht wird vor allem das Fehlen von Ausnahmetatbeständen oder Entlastungsmöglichkeiten gerügt, z.B. für Singlehaushalte oder Zweitwohnungen.
Zur Nachricht bei tagesschau.de.

EuG: Netflix scheitert mit Klage gegen Filmförderung
Der Streamingdienst Netflix muss auch weiterhin Abgaben nach der deutschen Filmförderung zahlen. Eine Klage gegen die Regelungen wies das EuG diese Woche als unzulässig ab, da es bislang an einem Umsetzungsakt gegenüber dem Unternehmen fehlt. Das Unternehmen mit Sitz in Kalifornien sieht sich mit den seit wenigen Jahren geltenden Vorschriften in seinen EU-Grundfreiheiten beschränkt.
Zur Berichterstattung auf faz.net.
Die Entscheidung des EuG im Volltext (PDF).

Kryptowährungen: Rat bestätigt neue Richtlinie gegen Geldwäsche
Diese Woche hat der EU-Rat sich für die neue Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesprochen. Virtuelle „Währungen“ wie zum Beispiel Bitcoin sollen demnach besser reguliert werden, insbesondere indem Umtausch-Plattformen die Identifizierung ihrer Nutzer erleichtern. Dies solle durch Aufzeichnungs- und Kontrollpflichten erfolgen. Hierdurch soll einem möglichen Missbrauch der Kryptowährungen entgegen gewirkt werden.
Hintergründe dazu auf heise.de.

BND schränkt seine Metadaten-Speicherung ein
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat vergangene Woche erklärt, seine umstrittene Verkehrsdatenanalyse massiv eingeschränkt zu haben. Der BND hatte in der sog. „Veras-Datei” Metadaten zu Telefongesprächen gespeichert und zu nachrichtendienstlichen Zwecken analysiert. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte diese Praxis im Dezember vergangenen Jahres für rechtswidrig erklärt. Ob der BND daraufhin diese sog. Verkehrsdatenanalyse eingestellt hat, war bisher öffentlich nicht bekannt. Die Organisation Reporter ohne Grenzen hatte daher ein Online-Tool veröffentlicht, mit dem automatisch Anfragen an den BND geschickt werden konnten, um hierüber Auskunft zu verlangen. Der BND erklärte nun in einer Pressemeldung vergangene Woche, dass außerhalb der Maßnahmen nach dem G10-Gesetz keine Metadaten mehr von Telefongesprächen gespeichert würden.
Die Hintergründe bei heise.de.

, Telemedicus v. 20.05.2018, https://tlmd.in/a/3287

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