+++ Bundesrat billigt Gesetzesentwurf gegen Darknet-Handelsplattformen
+++ Spotify reicht Kartellbeschwerde gegen Apple ein
+++ Entwurf für eine Whistleblower-Richtlinie
+++ 5G: VG Köln lehnt Eilanträge ab, Frequenzversteigerung kann beginnen
+++ CDU Vorschlag zur Urheberrechtsreform: Pauschallizenz statt Uploadfilter
Bundesrat billigt Gesetzesentwurf gegen Darknet-Handelsplattformen
Der Bundesrat möchte einen neuen Straftatbestand einführen. Mit dem geplanten § 126a StGB soll das Betreiben von Handelsplattformen, die Zugangshindernisse wie TOR nutzen, unter Strafe gestellt werden, wenn diese wiederum Straftaten wie das Verbreiten von Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornografie ermöglichen. Datenschützer und der Journalistenverbände kritiserten die Regelung als zu unbestimmt bzw. als unnötige Kriminaliserung anonymer Strukturen. Auch im Bundestag regt sich bereits Widerstand.
Zur Meldung bei Heise.
Eine Analyse bei Zeit Online.
Spotify reicht Kartellbeschwerde gegen Apple ein
Der schwedische Musik-Streaming-Dienst Spotify fühlt sich durch Apples Geschäftspraktiken unfair behandelt und hat vergangene Woche Beschwerde bei der EU-Kommission erhoben. Grund ist vor allem Apples Vorgabe, dass App-Anbieter in ihren Apps keine anderen Zahlungsdienstleister als Apple verwenden dürfen. Bei Verwendung des Apple Zahlungsdienstes müssen dann 30% an Apple abgeführt werden. Ein Hinweis in der App auf andere Möglichkeiten, ein Abonnement abzuschließen, etwa auf einer Webseite, sind strikt untersagt. Dies treibe die Preise für die Kunden nach oben und verhindere Innovation, so Spotify. Außerdem stünden Apple Music und Spotify in einem direkten Wettbewerbsverhältnis und Apple gängele Spotify deshalb seit Jahren mit Zugangserschwernissen zum App Store.
Zur Meldung bei Heise.
Zur Reaktion von Apple und der EU-Kommission bei Golem.de.
Entwurf für eine Whistleblower-Richtlinie
Das Europäische Parlament, der Ministerrat und die EU-Kommission haben sich auf einen Entwurf für eine Whistleblower-Richtlinie geeinigt. Danach können sich sog. Whistleblower direkt an die Öffentlichkeit wenden und müssen nicht in jedem Fall erst interne Meldewege nutzen. Sie sind dann geschützt, wenn ihnen bei internen Hinweisen oder Hinweisen an Aufsichtsbehörden Gefahren drohen würden oder Beweismittel vernichtet werden könnten. Der Entwurf enthält noch weitere Regeln, die Whisteblower schützen sollen, die bisher erst in wenigen Mitgliedsstaaten Schutzgesetze bestehen. Auch Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Whistleblower grundsätzlich zuerst intern aktiv werden müssten. Diesem Vorschlag folgt der Entwurf nun aber gerade nicht.
Zur Meldung bei Heise.
5G: VG Köln lehnt Eilanträge ab, Frequenzversteigerung kann beginnen
Die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) im letzten Jahr erlassenen Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen sind gültig. Dagegen gerichtete Eilanträge der drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone lehnte das VG Köln ab. Die Mobilfunknetzbetreiber hatten sich erfolglos gegen Versorgungsauflagen sowie das Verhandlungsgebot für künftige Frequenzanbieter gewandt. Danach müssen die Anbieter bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen versorgen. Das Verhandlungsgebot soll sicherstellen, dass Wettbewerber das Mobilfunknetz gegen Entgelt mitbenutzen können. Einen weiteren Eilantrag von mobilcom-debitel/freenet auf Aufnahme einer so genannten Diensteanbieterverpflichtung in die Vergabebedingungen lehnte das VG Köln ebenfalls ab. Damit kann die Versteigerung von Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G beginnen.
Zur Pressemitteilung des VG Köln.
CDU Vorschlag zur Urheberrechtsreform: Pauschallizenz statt Uploadfilter
Die CDU hat einen Vorschlag zur deutschen Umsetzung des umstrittenen Artikel 13 der geplanten EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgelegt. Danach sollen „Inhalte in der Praxis nicht beim Upload blockiert werden, sondern für diese Inhalte fair gezahlt„ werden. Um dies zu erreichen sollen sog. Pauschallizenzen eingeführt werden. Der Vorschlag stieß auf heftige Kritik. So handele es sich effektiv nur um eine Nebelkerze, da die alten Fragen nach einem gerechten Ausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Plattformen nach wie vor offen seien. Zusätzlich kämen neue Fragen hinzu, was denn unter die Pauschallizenz fallen würde und warum der Artikel 13 in seiner jetzigen Form beibehalten werden soll, wenn die deutsche Umsetzung davon abweichen würde.
Zur Analyse des CDU Vorschlags auf Golem.de.