+++ Verwertungsgesellschaft lässt CC-Lizenz zu
+++ Grüne wollen „Kommunikationsgeheimnis“ im Grundgesetz
+++ LG Düsseldorf: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen
+++ Last.fm nähert sich der Kulturflatrate
+++ Sex-Werbung im Teletext: Privatsender lenken ein
+++ Bayern will eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung
+++ StudiVZ erwägt rechtliche Schritte gegen Youtube-Video
Verwertungsgesellschaft lässt CC-Lizenz zu
Am Montag ist zum ersten Mal ein Musikalbum unter einer CC-Lizenz erschienen, dessen kommerzielle Rechte von einer Verwertungsgesellschaft verwaltet werden. Damit akzeptiert zum ersten Mal eine Verwertungsgesellschaft, dass ihre Mitglieder Alben unter CC-Lizenzen veröffentlichen. Bisher mussten sich Musiker entscheiden, ob sie ihre Songs auf diese Art zugänglich machen oder ob sie die Rechte an eine Verwertungsgesellschaft abtreten.
Ausführlich bei Telemedicus.
Grüne wollen „Kommunikationsgeheimnis“ im Grundgesetz
Die Bundestagsfraktion der Grünen will das „Mediengeheimnis“ ins Grundgesetz aufnehmen. Die Politiker wollen damit auf staatliche Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger reagieren, wie etwa die Online-Durchsuchung oder die Vorratsdatenspeicherung. Es solle nicht allein dem Bundesverfassungsgericht überlassen werden, die Grundlagen der freien Informationsgesellschaft zu sichern. Deshalb soll unter dem Oberbegriff „Kommunikationsgeheimnis“ einerseits das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG präzisiert, andererseits das Recht auf informationelle Selbstbestimmung explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden.
Zum Fraktionsbeschluss von Bündnis 90/Die Grünen (PDF).
LG Düsseldorf: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen
Der Download-Hoster Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Nutzer begangen werden. Das entschied das LG Düsseldorf am Freitag, wie die Verwertungsgesellschaft GEMA mitteilt. Demnach sei Rapidshare dazu verpflichtet, „auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss“.
Die Details bei Telemedicus.
Last.fm nähert sich der Kulturflatrate
Das Musik-Portal last.fm stellt ab sofort alle Musikstücke in voller Länge zum Abruf bereit. Drei mal können Nutzer jedes Musik-Stück komplett anhören – danach müssen sie den Song kaufen. Zur Verfügung stehen sowohl Lieder von kleinen Independent-Labels, als auch von Universal, EMI, SonyBMG und Warner. Zukünftig will last.fm auch eine Musik-Flatrate anbieten, mit der alle Lieder beliebig oft online abgespielt werden können.
Ausführlich bei laut.de.
Sex-Werbung im Teletext: Privatsender lenken ein
Sex-Werbung im Teletext soll nur noch zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens zu sehen sein. Dies gaben die privaten Sender nach einem Treffen ihrer Jugendschutzbeauftragten bekannt. Die Privatsender reagieren damit auf die Aufforderung der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). Diese hatte von den Privatsendern verlangt, die entsprechenden Inhalte Kindern und Jugendlichen unzugänglich zu machen.
Die Hintergründe bei Telemedicus.
Bayern will eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat angekündigt, im Februar einen eigenen Gesetzesentwurf zur „Online-Durchsuchung“ vorzulegen. „Sicherheitsbehörden“ sollen demnach bei begründetem Verdacht verdeckt die Computer der Verdächtigen durchsuchen können. Das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen wolle Herrmann nicht abwarten.
Weiter bei Spiegel online.
StudiVZ erwägt rechtliche Schritte gegen Youtube-Video
Die Betreiber des Studenten-Netzwerkes StudiVZ erwägen rechtliche Schritte gegen ein Werbe-Video einzuleiten. In dem Video mit dem Titel „Kaioo.com: Nie wieder StasiVZ!“ wirbt ein maskierter Rapper für das gemeinnützige Social Network Kaioo.com und wettert gegen StudiVZ. Kern der Kritik am „StasiVZ“, wie der Rapper die Plattform des Holtzbrinck-Verlages nennt, sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mangelnder Datenschutz. Ein Pressesprecher von StudiVZ bestätigte, dass der Fall derzeit juristisch geprüft werde.
Weiter in der Netzeitung.