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Wochenrückblick: COVID-19, VG Media, US-Wahlkampf

+++ Bundesregierung beschließt Konjunkturpaket

+++ BVerfG: Einstweilige Verfügungen gegen Äußerungen nur mit Anhörung

+++ LG Berlin: VG Media nimmt Klage gegen Google zurück

+++ Konflikt zwischen US-Präsident Trump und sozialen Netzwerken

+++ Facebook: Neue Kennzeichnung von Seiten staatlich kontrollierter Medien

+++ Corona Tracing App – Forderungen eines Begleitgesetzes
Bundesregierung beschließt Konjunkturpaket
Vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung ein „kurzfristiges Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ in Höhe von insgesamt 130 Milliarden Euro beschlossen. Vorgesehene Maßnahmen sind unter anderem eine Absenkung der Mehrwertsteuer, Kinderbonus für Familien sowie Investitionen in die digitale Infrastruktur. Bei letzterem sollen verschiedene bisherige Problempunkte angegangen werden: So werde der Ausbau der 5G-Netze sowie die verstärkte Förderung von KI und Quantencomputing vorangetrieben. Hauptaugenmerk liegt jedoch auf der Digitalisierung der gesamten Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen – Ziel sei eine Registermodernisierung und die Umsetzung des Prinzips der einmaligen Erfassung von personenbezogenen Daten von BürgerInnen. Dafür sind allein 300 Millionen Euro vorgesehen.
Übersicht zum Gesetz von der Bundesregierung.
Zusammenfassung von der Süddeutschen.

BVerfG: Einstweilige Verfügungen gegen Äußerungen nur mit Anhörung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Betroffene in äußerungsrechtlichen Eilverfahren stets angehört werden müssen, bevor eine Entscheidung gefällt wird (Az. 1 BvR 1246/20). Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen den Polizeigewerkschaften „Gewerkschaft der Polizei“ (GdP) und der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG) um eine Äußerung der DPolG. Die GdP wollte die Äußerung gerichtlich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung verbieten lassen. Das Landgericht (LG) Berlin hörte im Rahmen der Verhandlung die Beklagten nicht an, sondern erließ (ohne weitere Begründung) eine einstweilige Verfügung. Nun hat das BVerfG klargestellt, dass nach dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit eine stattgebende Entscheidung nur in Betracht komme, wenn die Beklagten die Möglichkeit hatten, auf das geltend gemachte Anliegen zu erwidern. Bereits 2018 hatte das BVerfG eine Anhörung in presserechtlichen Streitigkeiten für zwingend erachtet.
Urteilsbesprechung bei der LTO.

LG Berlin: VG Media nimmt Klage gegen Google zurück
Die Verwertungsgesellschaft (VG) Media verzichtet nach eigenen Angaben auf ihre Klage gegen den Suchmaschinenkonzern Google. Das hat die VG Media vergangene Woche bekannt gegeben. Die VG Media wollte 2017 gerichtlich feststellen lassen, dass Google ihr zum Schadensersatz verpflichtet sei, da das Unternehmen über die Google-Suche Textausschnitte, Bilder etc. aus Presseerzeugnissen in einer Ergebnisliste anzeigen ließ. Das Landgericht (LG) Berlin hielt die Klage für teilweise begründet. Um die Anwendbarkeit des im Streitfall einschlägigen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) feststellen zu lassen, legte das LG Berlin dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei aus der Klage resultierende Rechtsfragen vor.
Problematisch: Die Bundesregierung hätte dieses im März 2013 der EU-Kommission vorlegen und notifizieren lassen müssen. Dies erfolgte nicht. Grund für den Klageverzicht seitens VG Media stellte somit die zu erwartende Nichtanwendbarkeit des jetzigen deutschen Presseleistungsschutzrechts dar. Weiterhin wurde mit dem Inkrafttreten der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ([EU] 2019/790) der Erlass eines neuen, europarechtskonformen Presseleistungsschutzrechts für alle EU-Staaten verbindlich.
Pressemitteilung des LG Berlin.
Bericht bei Golem.
Pressemitteilung der VG Media.

Konflikt zwischen US-Präsident Trump und sozialen Netzwerken
Der Konflikt zwischen US-Präsident Donald Trump und sozialen Netzwerken, wie Twitter und Snapchat hat sich vergangene Woche weiter verschärft.
Der Online-Dienst Snapchat informierte vergangene Woche, dass Beiträge von Trump künftig weniger prominent platziert würden.
Twitter entfernte mit Verweis auf das geltende amerikanische Urheberrecht einen Videobeitrag, den das Wahlkampfteam von Trump veröffentlicht hatte. Bei den Bildquellen handelte es sich offenbar um private Videos, die friedliche und gewaltsame Proteste nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd zeigten – unterlegt mit einer Ansprache Trumps und symphonischer Musik. Mehrere UrheberInnen des Materials hatten Twitter aufgefordert, den Videobeitrag des Wahlkampfteams zu entfernen. Dieses warf dem sozialen Netzwerk daraufhin vor, eine „erbauliche und einende Botschaft“ des US-Präsidenten zu zensieren. Twitter verwies daraufhin auf die übliche Vorgehensweise bei Urheberrechtsverletzungen.
Bericht beim SPIEGEL.
Bericht bei Heise online.

Facebook: Neue Kennzeichnung von Seiten staatlich kontrollierter Medien
Als Reaktion auf den Vorwurf der Wahlkampfbeeinflussung durch soziale Medien hat Facebook nun mit einer Kennzeichnung für staatlich kontrollierte Seiten reagiert.
Wie Facebook vergangene Woche mitteilte, sollen die Maßnahmen dem Schutz der öffentlichen Debatte vor Einflussnahme durch staatlich kontrollierte TeilnehmerInnen dienen.
Die Kennzeichnung erfolge anhand verschiedener Kriterien, wie der staatlichen Finanzierung, dem Ausmaß redaktioneller Unabhängigkeit oder der Transparenz der Organisationsstrukturen. Zusätzlich soll es derart gekennzeichneten Medien ab Sommer 2020 nicht mehr erlaubt sein, in den USA auf Facebook Werbung zu schalten. Weltweit solle die Kennzeichnung im Bereich „Seitentransparenz“ und in der „Ad Library“ sichtbar sein. Die Kennzeichnung von Postings im Newsfeed erfolge bisher lediglich in den USA.
Mitteilung von Facebook (Englisch).
Bericht bei Heise Online.

Corona Tracing App – Forderungen eines Begleitgesetzes
Mitte Juni wird die Corona-Tracing-App erwartet. Wie bereits letzte Woche berichtet, plant die Bundesregierung kein Begleitgesetz zur App. Tankred Schipanski, digitalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, begründete dies mit dem fehlenden staatlichen Eingriff bei der Nutzung der App. Gewonnene Daten würden nur mit einer entsprechenden Einwilligung an das Robert-Koch-Institut weitergeleitet.
Entgegen des Beschlusses der großen Koalition sind vergangene Woche vermehrt Forderungen nach einem Begleitgesetz laut geworden. Insbesondere Grüne und Linke sehen die Notwendigkeit eines Gesetzes, um Aspekte wie Freiwilligkeit und Zweckbindung der App zu garantieren. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber verwies auf die mögliche Situation, dass beispielsweise ArbeitgeberInnen ihre Beschäftigten zur Nutzung der App verpflichten könnten. Eine gesetzliche Regelung könne bereits verlorenes Vertrauen wiederherstellen, die Akzeptanz der App in der Gesellschaft erhöhen und für die nötige Rechtsklarheit sorgen, argumentierte Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen.
Bericht bei faz.net.
Bericht bei Heise online.

, Telemedicus v. 07.06.2020, https://tlmd.in/a/3505

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