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Wochenrückblick: Corona-App, Breitbandausbau, Recht auf Vergessen

+++ Corona-App: BReg setzt auf dezentrale Lösung

+++ Breko kritisiert Beschluss der BNetzA

+++ BVerfG: Integritätsinteresse an Archiven geht Recht auf Vergessen vor

+++ Gesetzesänderung erlaubt virtuelle Betriebsratssitzungen

+++ LG München erlaubt Feuerwehr Verkauf von Pressefotos

Corona-App: BReg setzt auf dezentrale Lösung
Bei der Entwicklung der Corona-App setzt die Bundesregierung nun doch auf eine dezentrale Lösung und vollführt einen radikalen Kursschwenk. Sie reagiert damit auf die vermehrte Kritik von Datenschützern und IT-Experten aus Wissenschaft und Praxis. Hauptkritikpunkt ist das Missbrauchspotenzial einer zentralen Lösung und das damit verbundene Misstrauen in der Bevölkerung. Tatsächlich melden die Kommunen bereits Bedarf an diesen und weiteren Informationen aus der App an. Beim dezentralen Konzept sollen über eine von Apple und Google bereitgestellt Schnittstelle auf freiwilliger Basis pseudonymisierte Daten übermittelt werden.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Meldung auf golem.de.

Breko kritisiert Beschluss der BNetzA
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) kritisiert die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Streit über die Gebäudeverkabelung. Anstatt Glasfaseranschlüsse bis ins Gebäude zu fördern, schütze die BNetzA die bereits vorhandene Infrastruktur auf Kupferbasis. Deren Frequenzspektrum müssten die Glasfaseranbieter künftig ausblenden, mit der Folge, dass die angebotene Bandbreite geringer ausfalle.
Zur Meldung auf heise.de.

BVerfG: Integritätsinteresse an Archiven geht Recht auf Vergessen vor
Laut der am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist das Integritätsinteresse von Presse und Öffentlichkeit an Archiven höher zu bewerten, als das individuelle Recht auf Vergessenwerden. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der seinen Namen in einem Jahrzehnte zurückliegenden Presseartikel in einem Online Archiv löschen lassen wollte. Das Gericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1282/17).
Zur Meldung auf heise.de.

Gesetzesänderung erlaubt virtuelle Betriebsratssitzungen
Am Donnerstag hat der Bundestag die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BTDrucksache 19/18753, pdf) zu dem Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (BTDrucksache 19/17740) angenommen und damit einen neuen § 129 in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) aufgenommen. Diese ermöglicht es Betriebsräten künftig ihre Sitzungen und die damit verbundenen Beschlüsse digital via Video- oder Telefonkonferenz abzuhalten und zu fassen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. März und ist bis zum 31. Dezember 2020 beschränkt.
Ausführlich hierzu auf De Lege Data.

LG München erlaubt Feuerwehr Verkauf von Pressefotos
Das Landgericht München I hat am Freitag entschieden, dass die Münchener Feuerwehr weiterhin Aufnahmen von Einsätzen anfertigen und diese der Presse gegen eine Aufwandsentschädigung anbieten darf (Az. 37 O 4665/19). Das LG sah darin weder einen Verstoß gegen Kartellrecht noch gegen das Gebot der Staatsferne der Presse. Die Berichterstattung der Feuerwehr habe weder einen die Presse ersetzenden Charakter noch sei sie anderweitig zu beanstanden, sofern sie sachlich gehalten sei. Journalisten hätten nach wie vor die Möglichkeit sich über Einsätze zu informieren (z.B. über den Presseruf der Feuerwehr) und eigene Aufnahmen anzufertigen. Damit hat das Gericht die Klage eines Fotojournalisten, der durch dieses Vorgehen seine Existenz bedroht sieht, abgewiesen.
Zur Meldung auf LTO.

, Telemedicus v. 26.04.2020, https://tlmd.in/a/3497

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