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Wochenrückblick: Cookies, Pixelio, Google

+++ EU-Kommission: Cookie-Richtlinie ist in Deutschland umgesetzt

+++ EU-Parlament verabschiedet Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften

+++ LG Köln: Bild unter Direkt-Link muss Urheberhinweis enthalten

+++ BGH: Einzelbilder aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

+++ Spionageaffäre: CCC stellt Strafanzeige gegen Bundesregierung

+++ Kartellrecht: EU-Kommission will Streit mit Google beenden
EU-Kommission: Cookie-Richtlinie ist in Deutschland umgesetzt
Die Cookie-Richtlinie ist bereits in deutsches Recht umgesetzt. Das bestätigten das Bundeswirtschaftsministerium sowie die Europäische Kommission gegenüber Telemedicus. Schon im Mai 2011 hätte Deutschland die Neufassung der E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG in deutsches Recht umsetzen müssen. Dies blieb allerdings seither aus. Die bestehenden deutschen Regelungen sollen nach Meinung von Ministerium und Kommission allerdings bereits ausreichen, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Wie Bundesregierung und Kommission zu diesem Ergebnis gelangen, ist bisher nicht bekannt. Für die Praxis herrscht daher bis auf weiteres erhebliche Rechtsunsicherheit.
Mehr Informationen auf Telemedicus.

EU-Parlament verabschiedet Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften
Das EU-Parlament hat am Dienstag die „Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt“ verabschiedet. Sie soll den Interessen europäischer Künstler und dem besseren Zugriff von Internetnutzern auf urheberrechtlich geschützte Inhalte dienen. So können beispielsweise Musikdienste bald EU-weit angeboten werden, die Online-Lizenzierung wird vereinfacht. In der Pflicht stehen dafür auch die Verwertungsgesellschaften. Sie unterliegen bestimmten Transparenz- und Berichtspflichten, Künstler können künftig frei zwischen den Gesellschaften wählen. Der Rat muss die Richtlinie nun annehmen. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
Zur Pressemeldung des EU-Parlaments.
Details bei Heise online.

LG Köln: Bild unter Direkt-Link muss Urheberhinweis enthalten
Ein Bild mit Direkt-Link im Internet muss einen Urheberhinweis enthalten. Das hat das LG Köln Ende Januar entschieden, wie letzte Woche bekannt wurde. Ein Webseitenbetreiber hatte ein Bild von pixelio auf seiner Seite genutzt und darunter einen Urheberhinweis hinzugefügt. Das Bild war allerdings auch alleinig und direkt auf einer Unterseite erreichbar, es enthielt selber keinen Urheberhinweis. Dagegen ging der Urheber nun mit Erfolg vor. Das LG Köln gab an, die Entscheidung beziehe sich einzig auf den Fall, in dem die pixelio-AGB gelten. Diese regeln, dass sowohl unter als unter Umständen auch im Bild ein Urheberhinweis zu sehen sein müsse. Das Urteil erntete dennoch erhebliche Kritik. Die Sache geht nun in der Berufung weiter.
Das Urteil im Volltext auf openjur.
Bericht von RA Plutte, der den Bildnutzer vertrat.

BGH: Einzelbilder aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt
Einzelne Bilder aus Filmen können urheberrechtlich geschützt sein. Das hat der BGH am Donnerstag entschieden. Ein Film des rbb enthielt Szenen eines gescheiterten Fluchtversuchs eines DDR-Bürgers. Die Kläger verlangten Unterlassung und Schadensersatz für die Ausstrahlung. Der rbb brachte vor, es handele sich lediglich um einen Dokumentarfilm ohne Werksqualität. Der BGH qualifizierte die Einzelbilder jedoch als Lichtbilder nach § 72 UrhG. Demnach fallen auch einzelne Screenshots („Frames“) aus Filmen unter den Schutz des Urheberrechts.
Mehr bei Heise Online.

Spionageaffäre: CCC stellt Strafanzeige gegen Bundesregierung
Die Internationale Liga für Menschenrechte e. V. und der Chaos Computer Club haben Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen unerlaubter Geheimdiensttätigkeit gestellt. Sie werfen Vertretern der Geheimdienstszene unter anderem Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt vor. Der Generalbundesanwalt solle nun Ermittlungen aufnehmen. Die Anzeigeerstatter fordern unter anderem, Edward Snowden als sachverständigen Zeugen zu laden.
Die Pressemitteilung des CCC.
Die Meldung bei golem.

Kartellrecht: EU-Kommission will Streit mit Google beenden
Google und die EU-Kommission werden sich offenbar einigen: Seit mehreren Jahren untersucht die Kommission, ob Google seine Marktstellung im Suchmaschinenbereich missbräuchlich ausnutzt. Google habe nun Vorschläge präsentiert, die den Bedenken der Kommission Rechnung trügen. Google hätte andernfalls womöglich mit einer Strafe bis zu 6 Milliarden Dollar rechnen müssen. Konkurrierende Dienste sollen bei der Suche nun besser berücksichtigt werden. Die Konkurrenten können zu den Vorschlägen Stellung nehmen. Ein Ende des Verfahrens ist damit noch nicht konkret in Aussicht.
Mehr bei golem.

, Telemedicus v. 09.02.2014, https://tlmd.in/a/2720

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