+++ EuGH entscheidet zu Cookie-Einwilligungen
+++ EuGH konkretisiert Löschpflichten im Internet
+++ Hate-Speech: Künast geht gegen Gerichtsbeschluss vor
+++ USA: FCC muss Abschaffung der Netzneutralität erneut prüfenEuGH entscheidet zu Cookie-Einwilligungen
Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein lang erwartetes Urteil zum Thema Online Cookies und Einwilligung im Fall „Planet49” gefällt (Rs. C-673/17). Danach genügt eine vorausgewählte Checkbox nicht den Anforderungen an eine Einwilligung in die Verwendung nicht zwingend erforderlicher Cookies. Dabei spielt es nach Ansicht des EuGH auch keine Rolle, ob Cookies personenbezogene Daten speichern oder nicht. Zudem müsse die Funktions- bzw. Lebensdauer des Cookies sowie der Kreis der Zugriffsberechtigten offengelegt werden. Laut EuGH werden auch in Deutschland künftig die Cookie-Regeln der ePrivacy-Richtlinie (Art. 5 Abs. 3) maßgeblich sein, deren Umsetzungstatus in Deutschland nach wie vor umstritten ist. Dem Verfahren vorausgegangen war eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen e.V. (vzbv) gegen den Online-Gewinnspielbetreiber Planet49.
Zur Entscheidung des EuGH.
Eine ausführliche Kommentierung auf heise.de.
Eine ausführliche Kommentierung auf delegedata.de.
EuGH konkretisiert Löschpflichten im Internet
In seinem Urteil vom Donnerstag hat der EuGH entschieden, dass Plattformbetreiber nicht nur dazu verpflichtet sind, auf Hinweis rechtswidrige Inhalte zu entfernen („Notice and Takedown”), sondern darüber hinaus auch weitere wort- und sinngleiche Inhalte löschen müssen. Geklagt hatte eine österreichische Politikerin, die 2016 auf Facebook verunglimpft wurde. Facebook hatte zwar die konkret beanstandeten Äußerungen gelöscht, aber auch nur diese. Der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hatte daraufhin dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Plattformbetreiber auch zur Löschung von wort- bzw. sinngleichen Inhalten verpflichtet werden könnten und diese selbst aufzuspüren. Damit bleibt der EuGH grundsätzlich beim bekannten „Notice and Takedown” Verfahren, erweitert aber den Pflichtenumfang der Betreiber.
Zur Meldung auf LTO.
Hate-Speech: Künast geht gegen Gerichtsbeschluss vor
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat angekündigt, gegen die sie betreffende Entscheidung des Berliner Landgerichts vorzugehen. Das Landgericht hatte zuvor Künasts Klage gegen Facebook auf Herausgabe von 22 Nutzeridentitäten mit der Begründung abgewiesen, die entsprechenden Kommentare stellten keine Diffamierung oder Beleidigung dar. Die Entscheidung ist auch unter Juristen auf heftige Kritik gestoßen.
Zur Meldung auf heise.de.
USA: FCC muss Abschaffung der Netzneutralität erneut prüfen
Ein US-Berufungsgericht hat im Rechtsstreit „Mozilla v. FCC” entschieden, dass die US-Regulierungsbehörde FCC sich erneut mit ihrer Entscheidung über die Abschaffung der Netzneutralität auseinandersetzen muss (Az. 18-1051). Ferner dürfe es die FCC US-Staaten und Kommunen nicht untersagen, eigene Regelungen in diesem Bereich zu erlassen, solange sie es nicht selbst tut. Damit bleibt die Aufhebung der Netzneutralität grundsätzlich bestehen, jedoch sind die Bundesstaaten nicht länger daran gehindert, eigene, abweichende Regelungen zu erlassen. Das Gericht kritisiert ferner, die Behörde habe sich bei ihrer Entscheidung nicht hinreichend mit den sicherheitsrelevanten Aspekten sowie den Eingaben betroffener Bürger befasst.
Zur Meldung auf heise.de.