+++ Bundesregierung beschließt Änderung des Telemediengesetzes
+++ Bundesregierung schiebt Abstimmung über Vorratsdatenspeicherung auf
+++ Bundesregierung verabschiedet „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“
+++ Bundeswehr rüstet sich für den Cyber-Krieg
+++ BGH: Keine Gema-Gebühren für Gemeinschaftsantennen
+++ Facebook will gegen Hasskommentare vorgehen
Bundesregierung beschließt Änderung des Telemediengesetzes
Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Änderung des Telemediengesetzes verabschiedet. Der Entwurf sieht unter bestimmten Voraussetzungen Haftungsprivilegierungen für WLAN-Betreiber vor. Gleichzeitig soll das Haftungsprivileg für Host-Provider gelockert werden, wenn es sich „um einen besonders gefahrgeneigten Dienst handelt”. Der Entwurf erntete erhebliche Kritik: Er könne „zahlreiche etablierte und allgemein anerkannte Geschäftsmodelle wie Cloud-basierte Services, Medien-Plattformen und Social-Media-Dienste kriminalisieren”, so der eco. Ein Gutachten sprach von einem „rechtlichen und systematischen Chaos”. Auch der vzbv findet deutliche Worte: „Die vorgesehenen Regelungen verstoßen gegen die e-Commerce-Richtlinie der EU und sind deshalb europarechtswidrig.”
Die Meldung bei Heise Online.
Bundesregierung schiebt Abstimmung über Vorratsdatenspeicherung auf
Die Bundesregierung hat die für nächste Woche geplante parlamentarische Verabschiedung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung vorläufig aufgeschoben. Grund seien Vorbehalte der EU-Kommission. Das berichtete die „Rheinische Post“ am Montag und berief sich auf ein dort vorliegendes Dokument des Justizministeriums. Die EU-Kommission habe eine Mängelliste vorgelegt hat und rüge, dass die verpflichtende Datenspeicherung im Inland als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit der Unternehmen gewertet werden könne. Netzpolitik.org veröffentliche Dienstag die Stellungnahme. Gerüchte, die Kommission plane ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH, wies diese jedoch als „irreführend“ zurück. Die Regierung hält derweil am Entwurf fest: Er verstoße insbesondere nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit.
Der Bericht der Rheinischen Post.
Mehr bei Heise Online.
Bundesregierung verabschiedet „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“
Die Bundesregierung hat am Mittwoch anlässlich der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) eine „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“ beschlossen. Deutschland solle damit zum Leitanbieter für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge und zum weltweiten Leitmarkt werden, so Bundesverkehrsminister Dobrindt. Die Strategie sieht unter anderem einen geänderten Rechtsrahmen und gemeinsam mit der Industrie und der Wissenschaft entwickelte IT-Sicherheitsstandards für Fahrzeuge vor. Wie hingegen eine Umfrage im Auftrag der Wirtschaftswoche ergab, lehnen 77 Prozent der Befragten aus Sorge vor einem Datenmissbrauch den Austausch zwischen Fahrzeugen und Verkehrszentralen oder Versicherungsgesellschaften ab.
Die Broschüre der Bundesregierung als PDF.
Mehr bei Golem.
Bundeswehr rüstet sich für den Cyber-Krieg
Die Bundeswehr baut ein Kommando zur Abwehr von Angriffen über das Internet auf. Das bestätigte Bundesverteidigungsministerin von der Leyen anlässlich einer Konferenz am Donnerstag, die sich mit Onlinebedrohungen im militärischen Bereich befasste. Derzeit gebe es „sehr zersplitterte und vielfältige Handlungslinien und Kommunikationsbeziehungen für den Bereich Cyber/IT”. Diese wolle man nun bündeln. Dem Kommando sollen bis zu 15.000 Soldaten angehören. Eine Arbeitsgruppe soll die Neuorganisation bis zum Frühjahr 2016 vorbereiten. Die Tätigkeiten würden sich „auf die defensiven Cyberfähigkeiten” beschränken.
Die Meldung bei der „Welt“.
BGH: Keine Gema-Gebühren für Gemeinschaftsantennen
In Wohnhäusern mit einer gemeinsam genutzten Satellitenantenne müssen die Wohneigentümer keine Gema-Gebühren zahlen. Das hat der BGH am Donnerstag entschieden. Klägerin war die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie klagte gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft eines Wohngebäudes mit fast 350 Wohneinheiten. Dort betrieb die Eigentümergemeinschaft ein Kabelnetz mit einer Gemeinschaftsantenne, von der ein Sendesignal in die einzelnen Wohnungen weitergeleitet wurde. Die GEMA argumentierte, damit sei das Kabelweitersenderecht der von ihr vertretenen Urheber und Leistungsschutzberechtigten verletzt. Dem folgte der BGH jedoch nicht: Es handele sich nicht um eine „öffentliche Wiedergabe” – bei den Bewohnern der Wohnanlage handele es sich nicht um eine unbestimmte Zahl potentieller Adressaten, sondern um eine abgrenzbare, „private Gruppe”.
Die Meldung bei juris.
Facebook will gegen Hasskommentare vorgehen
Facebook will entschiedener gegen Hasskommentare vorgehen. Das hat das Unternehmen vor einem Treffen mit Bundesjustizminister Maas am Montag angekündigt. Danach strebt das Netzwerk beim Umgang mit Hassbotschaften eine Partnerschaft mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) an. Zudem soll es eine Task-Force mit führenden deutschen Organisationen und eine Kampagne zur Unterstützung von Counter Speech geben. Zuvor hatte Maas gefordert, Facebook müsse strafrechtlich relevante Kommentare löschen. EU-Digitalkommissar Günther will derweil Internetkonzerne wie Facebook für die auf ihren Plattformen verbreiteten Inhalte haftbar machen. Entsprechende Vorschriften wolle er in die in Kürze zu novellierende Richtlinie für audiovisuelle Medien einfügen.
Die Meldung bei Golem.
Mehr auch bei Heise Online.