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Wochenrückblick: CNO, KJM, WhatsApp

+++ KJM setzt sich für Jugenschutzfilter in Browsern ein

+++ Zweiter Anlauf: Telefónica will Standortdaten kommerziell weiterverwerten

+++ vzbv mahnt WhatsApp ab

+++ Bundesrat plant Strafbarkeit für digitalen Hausfriedensbruch

+++ Bericht über erste offensive Cyberoperation der Bundeswehr
KJM setzt sich für Jugenschutzfilter in Browsern ein
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) setzt sich in einem diesen Freitag veröffentlichten Gutachten dafür ein, dass Jugenschutzfilter vermehrt in Browsern umgesetzt werden sollten. Dadurch könnten auch mobile onlinefähige Geräte abgedeckt werden und Schutzoptionen geräteübergreifend funktionieren. Ebenso sollten Plattformen eine zentrale Möglichkeit zur Umsetzung von Schutzkonzepten anbieten. Am effektivsten sei es zudem, wenn Eltern zentral auf Betriebssystemebene Einstellungen vornehmen könnten.
Zur Pressemitteilung der KJM.
Das Gutachten im Volltext auf der KJM-Seite.

Zweiter Anlauf: Telefónica will Standortdaten kommerziell weiterverwerten
Der Telekommunikationskonzern Telefónica hat erneut ein Projekt gestartet, um die von seinen Kunden gewonnenen Daten kommerziell verwerten zu können. Das Unternehmen hatte ähnliche Pläne bereits 2012 – nahm davon aber nach Kritik durch Datenschützer Abstand. Die damalige Kritik wolle man nunmehr umsetzen: In einem dreistufigen Anonymisierungsverfahren sollten Rückschlüsse auf Einzelpersonen ausgeschlossen werden, bevor die Daten weiter gegeben werden. Kunden müssten einer Verwertung über ein Opt-out widersprechen. Das Konzept sei zudem durch den TÜV Saarland geprüft und nach Aussage von Telefónica mit den zuständigen Datenschutzbehörden abgestimmt.
Mehr dazu auf den Seiten der WortschaftsWoche.
Mehr Infos von Reto Mantz auf offenenetze.de.

vzbv mahnt WhatsApp ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat WhatsApp abgemahnt, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Anlass seien die Pläne des Unternehmens, insbesondere Telefonnummern an seinen Mutterkonzern Facebook weiter zu geben. Facebook hatte noch 2014 bei der Übernahme WhatsApps versprochen, dass der Dienst unabhängig bleiben soll und keine Daten ausgetauscht werden sollten.
Zur Nachricht auf heise.de.

Bundesrat plant Strafbarkeit für digitalen Hausfriedensbruch
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf über die „Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme“ vorgeschlagen. Damit will er auf die sich in jüngerer Vergangenheit stetig mehrenden Fälle sogenannter DDOS-Attacken (Distributed denial of service) reagieren. Umgesetzt werden soll dies über einen neuen § 202e StGB, der verschiedene Strafbarkeitsformen vorsieht. Insbesondere soll eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorgesehen sein, wenn der Täter in der Absicht handelt, einen Ausfall oder eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zu bewirken.
Der Gesetzesentwurf im Volltext.

Bericht über erste offensive Cyberoperation der Bundeswehr
Wie Spiegel Online diese Woche berichtete, sollen Soldaten der Bundeswehr-Spezialeinheit „Computer Netzwerk Operationen“ (CNO) bereits 2015 eine erste offensive Operation durchgeführt haben. Demnach hackten sie sich von außen in das Netz eines afghanischen Mobilfunkbetreibers ein, um die Befreiung einer Entwicklungshelferin dadurch zu unterstützen. Bislang hielt sich die Bundeswehr mit derartigen Informationen zurück. Stattdessen sollen bisher nur Angriffe und Gegenangriffe unter Laborbedingungen geübt worden sein. Im Einsatz sollen nun Standortdaten der Entführer ermittelt worden sein. Eine offizielle Bestätigung des Einsatzes gibt es bislang nicht.
Zur Berichterstattung auf Spiegel Online.

, Telemedicus v. 25.09.2016, https://tlmd.in/a/3131

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