+++ EU-Kommission: Besseres Internet für Kinder
+++ TKMV: Recht auf schnelles Internet
+++ Zweites Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention des Europarats
+++ Texanisches Gesetz verbietet Löschen von Meinungsäußerungen
+++ Telemedicus Sommerkonferenz: Anmeldung eröffnet
EU-Kommission: Besseres Internet für Kinder
Die EU-Kommission hat eine neue Strategie zum Schutz und zur Stärkung von Kindern in der Online-Welt (BIK+) vorgestellt. Sie sieht einen EU-Verhaltenskodex für altersgerechte Gestaltung digitaler Dienste und die Ausarbeitung einer europäischen Norm für die Online-Altersüberprüfung vor. Zusammen mit der EU-Strategie legte die Kommission neue Rechtsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vor. Darin ist von „Technologien“ die Rede, die Anbieter betreiben sollen, um die Verbreitung von bekanntem oder neuem Material mit Kindesmissbrauch zu entdecken. Diese Vorgaben werden vielfach als eine zu weitgehende generelle Chatkontrolle kritisiert.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
Zur Nachricht auf lto.de.
TKMV: Recht auf schnelles Internet
Der Digitalausschuss des Bundestages hat für den Entwurf der Bundesregierung einer TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) gestimmt. Danach können Verbraucher:innen von ihrem Internetzugangsdienst eine Downloadgeschwindigkeit mindestens zehn Megabit pro Sekunde und eine Upload-Rate von 1,7 Megabit pro Sekunde verlangen. Die TKMV bezieht sich dabei auf das Ende letzten Jahres novellierte Telekommunikationsgesetzes (TKG), das den Breitband-Rechtsanspruch grundsätzlich enthält.
Zur Nachricht bei lto.de.
Zur Kabinettsentwurf bei heise.de.
Zweites Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention des Europarats
22 Staaten – darunter Deutschland zunächst noch nicht – haben ein internationales Abkommen für den grenzübergreifenden Zugriff von Strafverfolgern auf Providerdaten unterzeichnet. Unter dem Dach des Europarates verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, gesetzliche Voraussetzungen für direkte Zugriffe auf Bestandsdaten bei Providern zu schaffen. So könne auch gegen Verdächtige ermittelt werden, die ausländische Dienste nutzen, ohne Umweg über die jeweils lokalen Behörden.
Zur Nachricht bei heise.de.
Texanisches Gesetz verbietet Löschen von Meinungsäußerungen
Ein Gesetz in Texas zwingt soziale Netzwerke zur Unterlassung der Moderation und Sperrung von Meinungsäußerungen. Ein erster Versuch gegen das Gesetz vor einem Bundesgericht vorzugehen, war diese Woche gescheitert. Dagegen wurde nun beim US Supreme Court Rechtsmittel eingelegt.
Zur Nachricht bei bloomberg.
Zur Nachricht bei heise.de.
Telemedicus Sommerkonferenz: Anmeldung eröffnet
In eigener Sache: Die Anmeldung zur Telemedicus Sommerkonferenz (Soko22) am 8. und 9. Juli in Berlin ist jetzt möglich. Die Soko22 bietet ein abwechslungsreiches Programm zum Recht der Informationsgesellschaft. Neben Vorträgen und viel Platz für Diskussionen wird es dieses Jahr erstmalig einen Ausstellungsbereich geben.
Zur Anmeldung geht es hier: https://soko22.idloom.events/soko22/register.
Zur Programm-Übersicht der Soko22.