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Wochenrückblick: ChatGPT, Leistungsschutzrecht, Hackerparagraf

+++ NYT prüft Klage gegen OpenAI

+++ Kanada fordert Meta auf, Berichterstattung über Waldbrände anzuzeigen

+++ Strafverfahren gegen Sicherheitsforscher

+++ Cybercrime weiterhin auf hohem Niveau

+++ Verbraucherschützer für mehr Datenschutz bei der Nutzung von Gesundheitsdaten

NYT prüft Klage gegen OpenAI
Nachdem die New York Times (NYT) bereits Anfang der Woche bekannt gegeben hat, gegen die unerlaubte Nutzung ihrer Inhalte zum Training von KI-Anwendungen wie ChatGPT vorzugehen, wird nun offenbar auch die Möglichkeit einer Klage auf Schadensersatz sowie Löschung der KI-Sprachmodelle gegen OpenAI geprüft.Zur Meldung auf golem.de.
Zur Meldung auf heise.de.

Kanada fordert Meta auf, Berichterstattung über Waldbrände anzuzeigen
Die Kanadische Regierung fordert den Plattformbetreiber Meta dazu auf, Nachrichten über die Waldbrände auf Facebook und Instagram anzuzeigen, da vor allem junge Menschen und Indigene sich überwiegend auf diesem Wege informierten. Meta hatte im Zuge der Verabschiedung des kanadischen Leistungsschutzrechts (Online News Act) eine Zahlung für das Anzeigen und verlinken von Nachrichteninhalten abgelehnt und zeigt diese nun nicht mehr an.
Zur Meldung auf heise.de.

Strafverfahren gegen Sicherheitsforscher
Ein IT-Experte, der eine kritische Sicherheitslücke bei einem Softwarehersteller aufgedeckt hatte, muss sich nun doch einem Strafverfahren stellen. Dies hat das Landgericht (LG) Aachen entschieden (Az. 60 Qs 16/23), nachdem die Vorinstanz, das Amtsgericht (AG) Jülich, den Strafantrag der Staatsanwaltschaft Köln abgelehnt hatte (Az. 17 Cs 55/23). Zur Begründung hatte das AG ausgeführt, die Daten seien nicht hinreichend geschützt gewesen, um eine Straftat im Sinne des Hackerparagrafen (§ 202a StGB) zu begründen. Das LG sah hingegen im Passwortschutz sowie der Notwendigkeit des Dekompilierens die Umgehung einer Zugangssicherung. Der Fall dürfte unter Sicherheitsforschern und IT-Experten auf großes Interesse stoßen, geht es hier doch um eine durchaus gängige Praxis zur Aufdeckung von Sicherheitslücken.
Zur Meldung auf heise.de.

Cybercrime weiterhin auf hohem Niveau
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am Mittwoch seinen Lagebericht Cybercrime für 2022 veröffentlicht. Während die inländische Cyberkriminalität leicht zurückgegangen ist, ist die Zahl der aus dem Ausland begangenen Taten gestiegen. Die Aufklärungsquote im Inland liegt bei 29%, die im Ausland deutlich darunter. Der wirtschaftliche Schaden durch Ransomware ist leicht rückläufig. Das Dunkelfeld wird jedoch auf bis zu 90% geschätzt. Es wird erwartet, dass die Anzahl der Angriffe weiter zunehmen wird, u.a. auch durch den Einsatz von KI.
Zum Bundeslagebericht Cybercrime 2022 des BKA.
Zur Meldung auf heise.de.

Verbraucherschützer für mehr Datenschutz bei der Nutzung von Gesundheitsdaten
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisiert in seiner Stellungnahme zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) den Datenschutz als „nicht ausreichend“. Zwar biete das Gesetz den Versicherten Vorteile, jedoch seien weder die Gruppe der Zugriffsberechtigten noch die mit der Verarbeitung der Daten verfolgten Zwecke hinreichend beschränkt bzw. am Gemeinwohl orientiert. Die neu geregelten Befugnisse der Krankenkassen zur Auswertung des individuellen Gesundheitsschutzes der Versicherten sei „hochriskant“ und berge das Risiko von Diskriminierung. Eine individuelle Ansprache durch die Krankenkasse solle daher nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung in Betracht kommen und die Widerspruchsmöglichkeit zur Teilnahme an der Datenauswertung so einfach wie möglich ausgestaltet werden.Zur Stellungnahme des vzbv.
Zur Meldung auf heise.de.

, Telemedicus v. 20.08.2023, https://tlmd.in/-11249

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