+++ Köhler will Netzsperren-Gesetz vorerst nicht ausfertigen
+++ ZDF: Brender-Vertrag nicht verlängert
+++ Telekom-Paket verabschiedet
+++ BGH bestätigt Urteil gegen Jürgen Emig
+++ BGH: „Esra”-Autor muss keinen Schadensersatz zahlen
+++ Rechtliche Konsequenzen wegen Berichterstattung über Filesharing-Abmahnungen
+++ Kooperation zwischen Energieversorgern und TK-Betreibern geplant
+++ E-Netzbetreiber erheben Klage wegen „Digitaler Dividende”
Köhler will Netzsperren-Gesetz vorerst nicht ausfertigen
Bundespräsident Köhler möchte das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” vorerst nicht ausfertigen, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel” berichtet. Er verlangt von der Bundesregierung zunächst „ergänzende Informationen” zu dem umstrittenen Netzsperren-Gesetz. Doch vielleicht erledigt sich eine Gesetzesausfertigung ohnehin: CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Gesetz nicht anzuwenden. Möglicherweise werden sie daher im Bundestag ein neues Gesetz anregen, das als Änderungsgesetz das Netzsperren-Gesetz aufhebt.
Zu der Meldung bei Spiegel-Online.
ZDF: Brender-Vertrag nicht verlängert
Trotz engagierter Initiativen mehrerer renommierter Staatsrechtler und Blogger entschied sich der ZDF-Veraltungsrat am Freitag gegen eine Vertragsverlängerung des Chefredakteurs Nikolaus Brender. Damit konnte sich eine vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch angeführte Gruppe im Verwaltungsrat durchsetzen, die schon zuvor angekündigt hatte, sich gegen den 60jährigen Journalisten stellen zu wollen. Die Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates begegnet vielerorts verfassungsrechtlichen Bedenken. So möchte Bündnis 90/ Die Grünen wegen der Causa Brender den Gang vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen. Der Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrat, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, warnte unterdessen vor diesem Schritt.
Mehr zu der Entscheidung des Verwaltungsrats bei Telemedicus.
Telekom-Paket verabschiedet
Das EU-Parlament hat vergangene Woche nach zweijähriger Reformarbeit das Telekom-Paket verabschiedet. Das europäische Telekommunikationsrecht enthält nun neue Vorschriften, die für mehr Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche, einen stärkeren Datenschutz und mehr Verbraucherrechte sorgen sollen. Nach langem Streit einigte man sich dabei auch auf eine Kompromissregelung zu Internetsperren: Staatliche Zugangsbeschränkungen dürfen von den Mitgliedstaaten eingerichtet werden – aber nur unter strengen Auflagen. Für diese restriktive Regelung wird vor allem die Internetgemeinde verantwortlich gemacht, die sich für Bürgerrechte im Netz eingesetzt hatte.
Zum Telekom-Paket im Detail euractiv.de.
BGH bestätigt Urteil gegen Jürgen Emig
Der BGH hat die Verurteilung des ehemaligen Sportchefs des Hessischen Rundfunks (HR) Jürgen Emig bestätigt. Der 64jährige Journalist war vom Frankfurter Landgericht wegen Untreue, Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Emig hatte über die Firma SMP, an der seine Frau beteiligt war, für den HR Sponsorengelder eingeworben, diese aber nicht wie vereinbart vollständig an den Sender abgeführt, sondern teilweise für sich selbst einbehalten. Mit dem Urteil bestätigt der BGH, dass Redakteure der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Amtsträger im strafrechtlichen Sinne sind. Das wirkte sich für den ehemaligen HR-Sportchef erheblich strafverschärfend aus.
Zu dem Bericht bei kress.de.
BGH: „Esra”-Autor muss keinen Schadensersatz zahlen
Der Roman „Esra” verletzt zwar Persönlichkeitsrechte, der BGH hat nun aber entschieden, dass weder der Autor noch der Verlag Schadensersatz zahlen müssen (Urteil v. 24.11.2009, Az. VI ZR 219/08). Die Klägerin hatte sich in einer Romanfigur und in intimen Schilderungen wiedererkannt; in einem anderen Verfahren konnte sie deswegen ein Verbreitungsverbot erwirken. In dem vorliegenden Prozess um eine Entschädigung für diese Persönlichkeitsrechtsverletzung nahm der BGH nun erneut eine Abwägung mit der Kunstfreiheit vor. Weil diesem Grundrecht eine besondere Bedeutung zukomme, dürfe eine Schadensersatzpflicht nicht ohne Weiteres angenommen werden.
Die Meldung bei Telemedicus.
Rechtliche Konsequenzen wegen Berichterstattung über Filesharing-Abmahnungen
In der vergangenen Woche hat sich gezeigt, dass die Berichterstattung über die Praxis von Kanzleien, die in sog. „Filesharing-Fällen” Abmahnungen verschicken, selbst für Anwälte rechtliche Risiken in sich birgen kann. Zum einen erhielt RA Thomas Stadler wegen seiner Berichterstattung über die Geschäftspraktiken der Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner eine Abmahnung der betreffenden Kanzlei. Zum anderen wurde RA Christian Solmecke (Wilde & Beuger) eine einstweilige Verfügung zugestellt. Darin wird ihm und seinem Büro gerichtlich untersagt, sich in bestimmter Art und Weise über die Abmahnpraxis der Kanzlei Nümann & Lang zu äußern.
Blogeintrag von RA Thomas Stadler.
Meldung der Kanzlei Wilde & Beuger.
Kooperation zwischen Energieversorgern und TK-Betreibern geplant
Um den Breitbandausbau auf dem Land voranzubringen, möchte die Bundesnetzagentur einen runden Tisch einführen. Wer genau an dem runden Tisch sitzen soll, ist noch nicht bekannt; sicher ist aber, dass neben Vertretern des Telekommunikationssektors auch Energieversorger beteiligt sein sollen. Beide haben Leerohre zum Leitungsbau in der Erde liegen, die sich für die Verlegung von Glasfaserkabeln nutzen lassen können. Der Breitbandausbau kommt derzeit nur zögerlich vorwärts. Weil die Beteiligten sich nicht einigen können, möchte die BNetzA mit dem runden Tisch nun vermitteln.
Die Meldung im Handelsblatt.
E-Netzbetreiber erheben Klage wegen „Digitaler Dividende”
O2 und E-Plus haben vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen eine Beschlusskammerentscheidung der BNetzA zur Verteilung eines wesentlichen Stücks der „Digitalen Dividende” erhoben. Die beiden E-Netzbetreiber gehen auf dem Klagewege insbesondere gegen das von der BNetzA beschlossene Vergabeverfahren vor. Ihrer Ansicht nach verstoße die darin festgelegte Frequenzversteigerung in ihrer derzeitigen Ausgesteltung gegen den Grundsatz der Chancengleichheit und füge so dem Wettbewerb erheblichen Schaden zu. Der Präsident der BNetzA, Matthias Kurth, widersprach untersessen dem Vorbringen von O2 und E-Plus.
Die Pressemitteilung von E-Plus (PDF).