Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Callactive, Musikindustrie, Pressefreiheit

+++ Niggemeier und Call-In-TV.de kassieren Einstweilige Verfügung von Callactive

+++ ProSieben/Sat.1 will Produktionssparte abschieben

+++ 5000 Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung

+++ Neues Social Network: Alptraum für Musikindustrie

+++ Urheberrecht: Eminem-Verlag klagt gegen Apple

+++ Protest wegen Ermittlungen gegen Journalisten

+++ Roaming-Portal der EU eröffnet
Niggemeier und Call-in-TV.de kassieren Einstweilige Verfügungen von Callactive
Die Produktionsfirma für Call-in-Sendungen „Callactive“ hat eine einstweilige Verfügung gegen Stefan Niggemeier vor dem LG Hamburg erwirkt. Gegenstand der Verfügung sind Leserkommentare in Niggemeiers Weblog, die sich kritisch mit den Geschäftspraktiken von Callactive auseinandersetzten.
Das OLG München hat derweil eine einstweilige Verfügung gegen das Online-Forum call-in-tv.de bestätigt. Streitpunkt ist hier die Frage, ob es sich bei der Formulierung „verwirrter Anrufer“ um ein Synonym für „Fake-Anrufer“ handelt, also gefälschte Anrufe durch die Produktionsfirma. Während das LG München noch dem Forenbetreiber Marc Döhler recht gab, entschied nun das OLG München zugunsten von Callactive. Die Urteilsbegründung liegt jedoch noch nicht vor.
Stefan Niggemeier zu seinem Fall.
Marc Döhler von Call-in-TV.de erklärt seine Sichtweise.

ProSieben/Sat.1 will Produktionssparte abschieben
Die Fernsehsendergruppe ProSieben/Sat.1 plant offenbar, seine Produktionssparte zu verkaufen. Zwar stünde der Verkauf noch nicht fest, einige Unternehmen hätten aber bereits Interesse angemeldet, berichtet der Spiegel. Der Wunschpreis von Prosieben/Sat.1 soll bei 250 Millionen Euro liegen.
Weiter beim Manager Magazin.

5000 Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung
Gegen die geplante Protokollierung von Kommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) wurden dem „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ bereits 5000 Vollmachten zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde erteilt. Das teilte der Arbeitskreis in einer Pressemeldung mit. Insgesamt seien bisher 16.000 Registrierungen im Internet gegen das Gesetzesvorhaben erfolgt.
Zur Pressemeldung des Arbeitskreises.

Neues Social Network: Alptraum für Musikindustrie
Ein neues Social Network könnte sich zum Alptraum der Musikindustrie entwickeln. Der neu gestartete Dienst „Pownce“ soll es Nutzern ermöglichen, Dateien jeglicher Art mit Freunden und Bekannten zu tauschen. Das Problem für die Musikindustrie: Weil das Filesharing nicht öffentlich stattfindet, ist der Dienst kaum zu kontrollieren. Außerdem kann das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken für Freunde und Bekannte von der Schranke der Privatkopie gedeckt sein.
Mehr bei Telemedicus.

Urheberrecht: Eminem-Verlag klagt gegen Apple
Der Musikverlag des amerikanischen Rappers Eminem hat Klage gegen Apple eingereicht. Bei dem Apple-Dienst „iTunes“ seien Musikstücke von Eminem vertrieben worden, ohne dass das Unternehmen ausreichende Rechte besessen habe. Zwar hatte iTunes Rechte bei der Plattenfirma Universal Music eingeholt, diese wiederum war nach Ansicht der Kläger jedoch nicht befugt, Rechte für den Online-Vertrieb einzuräumen.
Weiter bei WELT Online.

BND-Ausschuss: Protest wegen Ermittlungen gegen Journalisten
Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin gegen mehrere Journalisten Ermittlungen wegen des „Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat“ aufgenommen hat, zeigt sich allenthalben Widerstand. Von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“ sprachen Medienvertreter, der Grünen-Abgeordnete Nescovic nannte die Ermittlungen „verfassungspolitisch verfehlt“. Selbst der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde kurzzeitig damit zitiert, er halte das Verfahren für „überflüssig“, dementierte jedoch kurz darauf.
Die ganze Geschichte in der Berliner Morgenpost.

Roaming-Portal der EU eröffnet
Einen Monat nach Inkrafttreten der EU-Roaming-Verordnung hat die Kommission eine Website veröffentlicht, auf der festgestellt wird, wie die Mobilfunkbetreiber in allen 27 Mitgliedstaaten die neuen EU-Regeln angewandt haben. Laut EU-Kommission befolge die große Mehrheit der Mobilfunkbetreiber die EU-Verordnung und biete den Kunden den neuen „Eurotarif“ an. Gegen eine wenige Fälle müssten jedoch Sanktionen eingesetzt werden, notfalls die „volle Schlagkraft des Wettbewerbsrechts“.
Mehr bei Telemedicus.

, Telemedicus v. 05.08.2007, https://tlmd.in/a/344

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory