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Wochenrückblick: Callactive, Hooligans, Fingerabdruck

+++ Callactive zieht sich aus Produktionsgeschäft zurück

+++ Verwaltungsgericht kippt Datei „Gewalttäter Sport“

+++ Gerätabgabe: Studie zum Kopieren mit PC, Fax und Co.

+++ Strafrecht und Jugendschutz: Gutachten zu Call-in-Shows

+++ BGH: weitere Klage gegen „Esra“ abgewiesen

+++ VG Berlin: Dauerwerbesendung keine „Promotion“

+++ Doch kein Fingerabdruck im neuen Personalausweis
Callactive zieht sich aus Produktionsgeschäft zurück
Die Produktionsfirma für Call-in-Shows Callactive hat sich aus dem produktiven Geschäft zurückgezogen. Die Produktion der Sendungen von Callactive bei VIVA, Comedy Central und Nick wurden bereits dem Unternehmen „mass response“ überlassen. Geschäftsführer Mayerbacher begründete den Rückzug mit der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Ein kurzer Abriss der Geschehnisse bei Telemedicus.

Verwaltungsgericht kippt Datei „Gewalttäter Sport“
Die zentrale Speicherung von Straftätern im Umfeld sportlicher Ereignisse durch das Bundeskriminalamt ist rechtswidrig. Das hat das VG Hannover vergangene Woche entschieden. Für die sog. „Datei Gewalttäter Sport“ gebe es keine hinreichende Rechtsgrundlage. Das Gericht gab damit der Klage eines Betroffenen statt, der die Löschung aus der Datei verlangte.
Zum Urteil des VG Hannovers.

Gerätabgabe: Studie zum Kopieren mit PC, Fax und Co.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat die Ergebnisse einer Studie zur Nutzung von IT-Geräten veröffentlicht. Untersucht wurde, in welchem Umfang PCs, Scanner, Fax-, Multifunktions- und Kopiergeräte zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material verwendet werden. Der Umfrage nach machen solche Kopiervorgänge bei den meisten Geräten höchstens 10% der Nutzung aus.
Weiter bei Telemedicus.

Strafrecht und Jugendschutz: Gutachten zu Call-in-Shows
Die Kanzlei techno.lex Rechtsanwälte hat ein Gutachten zur straf- und jugendschutzrechtlichen Einordnung von Call-in-Shows veröffentlicht. Das Dokument befasst sich ausführlich mit den Fragen, inwiefern Call-in-Sendungen strafrechtlich relevant und in welchem Umfang Maßnahmen zum Jugendschutz erforderlich sind.
Zur Zusammenfassung des Gutachtens bei techno.lex.

BGH: weitere Klage gegen „Esra“ abgewiesen
Der Bundesgerichtshof hat eine weitere Klage gegen den umstrittenen Roman „Esra“ von Maxim Biller abgewiesen. Das Gericht lehnte einen Unterlassungsanspruch der Mutter von Billers Ex-Freundin ab. Diese war im Roman als herrschsüchtige, psychisch kranke Alkoholikerin beschrieben worden. Die Kunstfreiheit gehe in diesem Fall jedoch vor, entschied der BGH. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Veröffentlichung des Buches jedoch bereits im Oktober letzten Jahres verboten.
Die Hintergründe bei der ZEIT.

VG Berlin: Dauerwerbesendung keine „Promotion“
Die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung mit dem Begriff „Promotion“ verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag, so das VG Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. ProSieben hatte im November 2006 die Dauerwerbesendung „Meine Quelle“ mit dem Schriftzug „Quelle-Promotion“ gekennzeichnet. Dies sei jedoch nicht ausreichend, so das Gericht. Damit ist es dem Sender bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt, Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion“ zu kennzeichnen.
Die Details bei Telemedicus.

Doch kein Fingerabdruck im neuen Personalausweis
Im Streit um die Aufnahme des Fingerabdrucks im Personalausweis hat sich Justizministerin Brigitte Zypries gegen Innenminister Wolfgang Schäuble durchgesetzt. Demnach soll der Fingerabdruck künftig nur auf Wunsch in den Ausweis aufgenommen werden können.
Weiter bei tagesschau.de.

, Telemedicus v. 15.06.2008, https://tlmd.in/a/849

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