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Wochenrückblick: Buttonlösung, Dropbox, USK

+++ Internet-Button gegen Kostenfallen: Gesetz tritt im August in Kraft

+++ BFH: Bei eBay-Verkäufen droht Umsatzsteuerpflicht

+++ Selbständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ist Gewerbetreibender

+++ Zeigt der Streit über Reform des Urheberrechts Wirkung?

+++ Fraunhofer Institut: Sicherheitsmängel bei Dropbox & Co.

+++ USK veröffentlicht Jahresbericht

+++ Facebook meistert größten Börsengang der Internetgeschichte nur holprig
Internet-Button gegen Kostenfallen: Gesetz tritt im August in Kraft
Die sogenannte Button-Lösung tritt am 1. August in Kraft. Am Mittwoch wurde das zugrunde liegende Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ein Verkäufer muss detailliert über die Kosten aufklären, wenn er im Internet gegenüber Verbrauchern Waren vertreibt. Erfolgt die Bestellung nun über eine Schaltfläche, muss diese die Wörter „zahlungspflichtig bestellen” enthalten – oder zumindest eine ähnlich eindeutige Formulierung. Andernfalls ist der Vertrag nichtig. Die Button-Lösung soll Abo-Fallen im Internet unterbinden. Kritiker befürchten jedoch, sie könne sich für den Verbraucher auch nachteilig auswirken.
Zur Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums.
Zum Gesetzgebungsverfahren und -materialen auf den Seiten des BGH.

BFH: Bei eBay-Verkäufen droht Umsatzsteuerpflicht
Wer eine Vielzahl von Gegenständen über mehrere Jahre bei Ebay verkauft, kann als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig sein. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) Ende April entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde. Ein Ehepaar verdiente über fünf Jahre gut 100.000 Euro auf Ebay. Die Verkäufe wies es als Privatverkauf aus. Sie gaben weder eine Umsatzsteuererklärung ab, noch machten sie Angaben in ihrer Einkommenssteuererklärung. Der BFH bejahte eine unternehmerische Tätigkeit: Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse handelten die Eheleute nachhaltig.
Zur Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes.
Das Urteil auf Telemedicus im Volltext.

Selbständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ist Gewerbetreibender
Wer selbstständig Software entwickelt und Datenbanken verwaltet, ist Gewerbetreibender. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Der Kläger – ein Wirtschaftsinformatiker – hatte seinen Betriebssitz verlegt. Am neuen Ort forderte ihn die beklagte Behörde auf, ein Gewerbe anzumelden. Der Informatiker meinte jedoch, er übe eine freiberufliche Tätigkeit aus, indem er individuell zugeschnittene Software entwickle. Dem trat das OVG entgegen: Es fehle an hinreichender Eigenverantwortlichkeit, fachlicher Unabhängigkeit und einem Gemeinwohlbezug.
Zur Pressemitteilung des Niedersächsischen OVG.

Fraunhofer Institut: Sicherheitsmängel bei Dropbox & Co.
Das Fraunhofer Institut für sichere Informationstechnologie (SIT) hat sieben Cloud-Dienste auf ihre Sicherheit abgeklopft. Ergebnis: Fehlende oder unzureichende Verschlüsselung und Mängel bei der Registrierung. Außerdem „beißen“ sich beim Datenschutz die nationalen Regelwerke: Für US-Dienste etwa schreibt das Antiterror-Gesetz „Patriot Act“ vor, inwieweit Behörden auf Nutzerdaten zugreifen dürfen. Mit europäischen Datenschutznormen geht das oft nicht konform. Dem „Patriot Act“ entkommt also nur, wer Cloud-Dienste nicht-amerikanischer Anbieter nutzt – zum Beispiel „TeamDrive“ aus Deutschland.
Zur Meldung bei Telemedicus.
Gutachten des SIT zur Sicherheit von Cloud-Diensten (PDF).

Zeigt der Streit über Reform des Urheberrechts Wirkung?
Letzte Woche sorgte der Aufruf „Wir sind die Urheber” für Wirbel. Das ging so weit, dass ein Gegenaufruf unter dem Motto „Wir sind die Bürger” gestartet wurde. Seitens der Politik zeigte sich daraufhin Regung: SPD-Netzpolitikers Lars Klingbeil räumte Versäumnisse der Politik ein. Gleichzeitig kündigte er konkrete Reformvorschläge an. Renate Künast, Fraktionsvorsitzende der Grünen, kündigte unterdessen ein Rechtsgutachten an, das die Wirksamkeit einer Kulturflatrate untersuchen soll.
Die Meldung bei Heise Online.

USK veröffentlicht Jahresbericht
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat am Montag ihren Jahresbericht vorgelegt. Der Jahresbericht dokumentiert die Arbeit der Jahre 2010 und 2011. In den beiden Jahren habe man gut 4500 Prüfvorgänge durchgeführt – weniger als in den Jahren zuvor. Grund dafür seien unter anderem Mobile-, Browser- oder Social-Games: Diese unterlägen nicht dem regulären Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz. Auch Online-Spiele würden aber von der Tätigkeit der USK erfasst: Seit September 2011 ist diese eine „anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Online-Angebote nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)”.
Zur Pressemitteilung der USK.
Der komplette Jahresbericht als PDF.

Facebook meistert größten Börsengang der Internetgeschichte nur holprig
Facebook hat den größten Börsengang der Internetgeschichte hingelegt. Das Unternehmen wurde mit gut 104 Milliarden Dollar bewertet – mehr als die Dax-Unternehmen BMW, Deutsche Bank und Adidas zusammen. Riesige Kursgewinne sind bislang ausgeblieben: Am Ende des ersten Börsentages stand die Aktie etwa beim Ausgabepreis von 38 Dollar. Zweifacher Dämpfer für Facebook: Die Börsenaufsicht SEC will technische Ungereimtheiten beim Börsenstart prüfen. Außerdem haben Facebook-Mitglieder in den USA eine Sammelklage gegen das Unternehmen erhoben. Sie verlangen 15 Milliarden Dollar, weil Facebook die Bewegungen seiner Nutzer im Netz unrechtmäßig aufzeichne – auch nachdem man sich ausgeloggt hat.
Heise Online zum Börsengang.
Infos zur Milliardenklage bei Welt Online.

  • Fritz Pieper

    Fritz Pieper ist Rechtsanwalt bei Taylor Wessing.

  • Fabian Rack

    Fabian Rack ist Teil des Telemedicus-Kernteams und Rechtsanwalt bei iRights.Law.

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