+++ DSK veröffentlicht DSGVO-Bußgeldkonzept
+++ BNetzA zu Sicherheitsanforderungen an TK-Anbieter
+++ GWB-Novelle zielt auf Digitalunternehmen
+++ Twitter will auch Regelverstöße von Politikern sanktionieren
+++ Österreich: Streit um Strache-Profil
DSK veröffentlicht DSGVO-Bußgeldkonzept
Die Datenschutzbehörden der Länder (DSK) haben ihr Konzept zur Bemessung von DSGVO-Bußgeldern veröffentlicht. Damit soll ein deutschlandweiter Standard für den Umgang mit Datenschutzverstößen etabliert werden. Unternehmen erhalten Einsicht, nach welchen Kriterien sie sanktioniert würden. Dadurch, so die DSK, sind nachvollziehbare und einzelfallgerechte Entscheidungen möglich. Europaweit harmonisiert der Europäische Datenschutzaussschuss das Vorgehen der Aufsichtsbehörden. Bis in dieser Runde ein Bußgeldkonzept beschlossen ist, wird das von der DSK erarbeitete Papier in Deutschland angewandt.
Pressemitteilung der DSK.
BNetzA zu Sicherheitsanforderungen an TK-Anbieter
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Entwurf zu neuen Anforderungen an Telekommunikationsanbieter veröffentlicht. Diese sind gem. § 109 TKG verpflichtet, Schutzmaßnahmen für Anwender sowie die technische Infrastruktur aufzubauen. Die BNetzA legt fest, welche Anforderungen dabei im Detail zu erfüllen sind. Relevant sind die geplanten Aktualisierungen hinsichtlich des 5G-Netzes in Deutschland. Die dafür nötige Hard- und Software soll vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Insbesondere der Technologieanbieter Huawei steht im Verdacht, Netzwerkdaten für chinesische Behörden verfügbar zu machen. Die BNetzA bittet die Adressaten des Entwurfs nun Stellungnahmen einzureichen.
Meldung bei der BNetzA.
GWB-Novelle zielt auf Digitalunternehmen
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den ersten Entwurf einer GWB-Novelle vorgelegt. Das Bundeskartellamt (BKartA) soll damit zur stärkeren Aufsicht über datengetriebene Digitalmärkte gerüstet werden. Der erste Versuch des BKartA, beispielhaft Facebook auch im Hinblick auf deren Datenverarbeitung zu regulieren, wurde zunächst im Eilverfahren gestoppt. Die Novelle will dem BKartA in solchen Verfahren künftig klare Zuständigkeiten geben. Unternehmen könnten danach etwa kartellrechtlich verpflichtet werden, Nutzerdaten in andere Netzwerke übertragbar zu machen. Sie könnten auch verpflichtet sein, anderen Unternehmen Zugang zu eigenen Datenbeständen zu gewährleisten. Denn Daten sollen nach dem Entwurf auch in die Kategorie der „Essential Facility” fallen.
Ingesamt zeichnet sich ab, dass das BKartA zum Wächter einer „digitalen Hausordnung“ wird.
Zum Referentenentwurf des BMWi.
Twitter will auch Regelverstöße von Politikern sanktionieren
Twitter wird zukünftig auch Politiker bei Verstößen gegen Community-Standards sanktionieren. Das hat das Unternehmen vergangene Woche in einem Blogpost mitgeteilt. Zwar sollen Tweets von Politikern nicht direkt gesperrt oder gelöscht werden. Sie sollen aber in eine Art „Read-only-Modus” versetzt werden. Weder Likes noch Retweets sind dann für diese Beiträge möglich. Eine weitere Verbreitung im Netzwerk wird so eingedämmt. Die Anpassung ist ein Kompromiss zwischen Sanktion und öffentlichem Interesse an den Meinungsäußerungen.
Zur Meldung bei pressesprecher.com.
Österreich: Streit um Strache-Profil
Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) hat die Facebook-Seite ihres ehemaligen Parteichefs Heinz-Christian Strache stillgelegt. Strache war im Frühjahr wegen Untreuevorwürfen von seinem Amt zurückgetreten. Daraufhin forderte er von der Partei die Übertragung der Administratorrechte seiner Facebook-Seite. Die FPÖ verweigert das mit dem Argument, die Facebook-Seite sei personell und finanziell von der FPÖ aufgebaut worden. Zudem sei die Partei auch im Impressum als Verantwortliche für das Profil eingetragen. Um zugleich die Persönlichkeitsrechte von Strache zu wahren, hat die Partei das Profil nun stillgelegt.
Zur Meldung bei orf.at.