+++ Bundesrat: Netzsperren, neue Datenschutzregeln und BSI-Gesetz
+++ Alternativmodell zu „Three Strikes” in Deutschland
+++ BayVGH weist Berufung im Streit um ProSieben/Sat.1-Übernahme ab
+++ LG München I: Online-Musik-Lizenzen aus einer Hand
+++ OLG Köln: Geschäftsmodell der WLAN-Community „FON” wettbewerbswidrig
+++ KJM legt Quartalsbericht vor
+++ Verlage unterzeichnen „Hamburger Erklärung zum Schutz des geistigen Eigentums”
+++ Frankreich: „Loi HADOPI” im zweiten Anlauf beschlossen
Bundesrat: Netzsperren, neue Datenschutzregeln und BSI-Gesetz
Der Bundesrat hat Ende letzter Woche zahlreiche Gesetze mit informationsrechtlichem Bezug beschlossen. Darunter sind unter anderem das Zugangserschwerungsgesetz, das die umstrittenen „Kinderpornosperren” regelt, und die Novelle des BSI-Gesetzes. Darüber hinaus billigte der Bundesrat die jüngsten Änderungen des BDSG sowie ein deutsch-amerikanisches Abkommen über den Austausch von personenbezogenen Daten zur Strafverfolgung. Eine ähnliche Übereinkunft auf EU-Ebene erhielt ebenfalls die notwendige Mehrheit.
Tagesordnung der 860. Plenarsitzung des Bundesrates.
Zu den informationsrechtlich relevanten Beschlüssen des Bundesrates beim Datenschutzbüro.
Alternativmodell zu „Three Strikes” in Deutschland
Der Jurist Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur hat in der vergangenen Woche Details zu seinem Modell der Clearingstelle bei Urheberrechtsverletzungen im Internet bekannt gegeben. Das u. a. im Auftrag der Musikwirtschaft (IFPI) entwickelte Modell ähnelt dem sogenannten „Three Strikes-Verfahren”. Es sieht als ultima ratio jedoch nicht die komplette Sperrung des Internetanschlusses, sondern nur ein „Downgrade” des Tarifs vor. Es soll helfen, Urheberrechtsverletzungen im Internet einzudämmen.
Im Interview mit Telemedicus stellt er seine Überlegungen vor.
BayVGH weist Berufung im Streit um ProSieben/Sat.1-Übernahme ab
Der Medienkonzern Axel Springer muss beim juristischen Nachspiel der gescheiterten Übernahme von ProSiebenSat.1 einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München wies die Berufung des Konzerns gegen eine Entscheidung der Vorinstanz ab. Damit wird das Übernahmeverbot bestätigt, das durch das Bundeskartellamt (BKartA) und die Kommission zur Ermitlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) im Jahr 2006 ausgesprochen wurde. Allerdings ließen die Münchener Richter die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Aus Springer-Kreisen heißt es, dass der Verlag diese Möglichkeit wahrscheinlich auch nutzen wird.
Artikel bei DWDL.de.
LG München I: Online-Musik-Lizenzen aus einer Hand
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das Landgericht München Ende Juni festgestellt, dass Nutzungsrechte für die „öffentliche Zugänglichmachung” von Musik im Internet auch die dadurch bedingten „Vervielfältigungen” erfassen. Die Rechte sind nach Meinung der Münchener Richter nicht aufspaltbar und isoliert geltend zu machen. Mit dieser Entscheidung wird der sogenannte „One Stop Shop” für Musikrechte im Internet gestärkt. Denn dem Münchener Urteil zufolge reicht es für die öffentliche Zugänglichmachung im Netz aus, lediglich die Online-Lizenzen für Titel bei einer Verwertungsgesellschaft zu erwerben. Zusätzliche Lizenzen zur Vervielfältigung bedarf es daneben ausdrücklich nicht.
Telemedicus erklärt das Urteil des LG München I.
OLG Köln: Geschäftsmodell der WLAN-Community „FON” wettbewerbswidrig
In der vergangenen Woche wurde ebenfalls eine Entscheidung des OLG Köln bekannt, wonach der Betrieb von Internet-Communities zu sogenanntem „WLAN-Sharing” wettbewerbswidrig sein kann. Im konkreten Fall ging es um die weltgrößte WLAN-Community „FON”. Die Kölner Richter bezeichnen in ihrer Entscheidung von Anfang Juni das Geschäftsmodell von FON als „schmarotzend”. Denn es unterlaufe die Kalkulation der Internet-Provider bei ihren Flatrate-Tarifen und sei insoweit wettbewerbswdrig. FON hat unterdessen angekündigt gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Revision zu gehen.
Telemedicus zur Entscheidung des OLG Köln.
KJM legt Quartalsbericht vor
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihren aktuellen Quartalsbericht zum Jugendmedienschutz in Rundfunk und Telemedien vorgelegt. Darin werden insbesondere Verstöße in Programmen vom Deutschen Sportfersehen (DSF), Super RTL und Pro7 gerügt. Nach Angaben des Vorsitzenden der KJM, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, will das Gremium durch die regelmäßige Veröffentlichung von Quartalsberichten zukünftig die Transparenz seiner Arbeit weiter erhöhen.
Pressemitteilung der KJM.
Verlage unterzeichnen „Hamburger Erklärung zum Schutz des geistigen Eigentums”
In der vergangenen Woche hat der europäische Verlegerrat (European Publishers Council, EPC) der EU-Kommission die „Hamburger Erklärung zum Schutz des geistigen Eigentums” überreicht. In dem Papier, dem sich inzwischen auch 148 deutsche Medienhäuser angeschlossen haben, fordern die Verlage eine faire Beteiligung an den Umsätzen, die Internetunternehmen wie Google mit den originären Verlags-Inhalten generieren.
Die Einzelheiten beim Axel Springer-Verlag.
Die Hamburger Erklärung zum Schutz des geistigen Eigentums (PDF).
Frankreich: „Loi HADOPI” im zweiten Anlauf beschlossen
In Frankreich hat der Senat einem überarbeiten Entwurf des „Loi HADOPI” zur Einführung von Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen zugestimmt. Eine frühere Fassung des Gesetzes war vom französischen Verfassungsrat zuvor kassiert worden. Die nun verabschiedete novellierte Vorlage sieht insbesondere eine Art Richtervorbehalt für die Netzsperren vor. Allerdings drohen jetzt auch höhere Strafen als im ersten Gesetzentwurf. Ebenfalls wurde die Haftung des Anschlussinhabers für Fahrlässigkeit ausgeweitet. Dieser haftet nun auch, wenn Dritte über seinen Anschluss illegale Inhalte nutzen. Insbesondere aufgrund dieser Regelung bezweifeln Bürgerrechtler erneut die Verfassungskonformität des neuen Gesetzes.
Artikel bei ORF Futurezone.