+++ BGH: Amazon verstieß gegen Buchpreisbindung
+++ Vergütungsstreit für Druckerabgaben beigelegt
+++ Grenzübergreifende Rechteverwertung: GEMA schließt Joint Venture
+++ VG München: Kirche des fliegenden Spaghettimonsters muss Rundfunkbeitrag zahlen
+++ Facebook kann sich in den USA nicht gegen Durchsuchungsbefehle wehren
BGH: Amazon verstieß gegen Buchpreisbindung
Am Donnerstag hat der BGH entschieden, dass eine Gutscheinaktion der Verkaufsplattform Amazon gegen die Buchpreisbindung verstößt und deshalb zu unterlassen sei. Amazon hatte Kunden Gutscheine zugeteilt, wenn sie mehrere gebrauchte Bücher verkauften. Diese Gutscheine konnten ursprünglich beim Kauf neuer Bücher verrechnet werden. Gegen diese Praxis hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels geklagt und erhielt zuletzt vor dem OLG Frankfurt a.M. Recht. Der BGH wies die Revision mit der Begründung zurück, dass bereits bei der Abgabe von Gutscheinen eine entsprechende Gegenleistung an den Händler fließen müsse. Anderenfalls würde der Gesetzeszweck unterlaufen, feste Preise beim Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Vergütungsstreit für Druckerabgaben beigelegt
Der Digitalverband hat am Freitag bekannt gegeben, der bereits seit über einem Jahrzehnt währende Streit mit Druckerherstellern über urheberrechtliche Abgaben sei beigelegt. Demnach wurde für die Jahre 2001 bis 2007 eine rückwirkende Einigung zwischen den Druckerherstellern und den Verwertungsgesellschaften erziehlt und Abgaben festgelegt. Vorausgegangen war eine jahrelange Odyssee zwischen BGH, BVerfG und schließlich dem EuGH, der letztlich für eine grundsätzliche Vergütungspflicht bei Druckern entschied. Die konkrete Höhe dieser Abgaben hätte jedoch wiederum von den unteren Instanzen entschieden werden müssen. Die Einigung erfolgte nun, um eine Klärung des Rechtsstreits nicht weiter hinaus zu zögern.
Zur Pressemitteilung des Bitkom.
Zu den Hintergründen auf heise.de.
Grenzübergreifende Rechteverwertung: GEMA schließt Joint Venture
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat mit ihren Pendants aus Großbrittanien und Schweden Verträge über ein Joint Venture zur grenzübergreifenden Rechteverwertung abgeschlossen. Das Unternehmen ICE Copyright Enterprises soll als Lizenz- und Verwertungszentrum auftreten und die europaweite urheberrechtliche Lizenzeinräumung für Musik erleichtern. Vorher konnten die beiteiligten Unternehmen bei der EU-Kommission bereits wettbewerbliche Bedenken ausräumen.
Zur Pressemitteilung der GEMA.
VG München: Kirche des fliegenden Spaghettimonsters muss Rundfunkbeitrag zahlen
Das Verwaltungsgericht München hat diese Woche einen Fall entschieden, in dem es um die Befreiung von der Rundbeitragszahlungspflicht für die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters ging. Dabei handelt es sich um eine parodistische Religion, die sich vor allem gegen ungerechtfertigte Privilegien für die christlichen Kirchen wendet. Der Kläger in diesem Verfahren hatte Räume für den „pastafarischen Gottestdienst” geweiht und begehrte, deshalb von der Pflicht befreit zu werden, Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen. Das Gericht wies die Klage mit der Entscheidung ab, es fehle an einem entsprechenden einheitlichen Ritus.
Kommentierte Berichterstattung zur Verhandlung auf faz.net.
Facebook kann sich in den USA nicht gegen Durchsuchungsbefehle wehren
Ein New Yorker Gericht hat diese Woche entschieden, dass Facebbok die Herausgabe von Nutzerdaten aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbefehls nicht verweigern kann. Demnach hätten nur die Nutzer selbst das Recht, sich gegen derartige Durchsuchungsbeschlüsse zu wehren, wenn Beweise illegal erhoben würden. Hintergrund waren strafrechtliche Ermittlungen wegen Versicherungsbetrugs. In diesem Verfahren sollte Facebook Informationen zu 381 Verdächtigen heraus geben.
Zum Bericht bei golem.de.