+++ BSI Warnung vor Kaperski Antiviren-Software zulässig
+++ Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung von Encrochat-Daten erhoben
+++ BKartA untersucht Bonitätsprüfung beim Online-Shopping
+++ BGH: Veröffentlichung von Glyphosat-Gutachten begründet keine Urheberrechtsverletzung
BSI Warnung vor Kaperski Antiviren-Software zulässig
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf auch weiterin vor Verwendung der Antiviren-Software des russischen Herstellers Kapersky warnen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln am Freitag entschieden (Az. 1 L 466/22) und damit einen Eilantrag des Unternehmens abgelehnt. Wenn das erforderliche hohe Maß an Vertrauen in Softwarehersteller nicht mehr gewährleistet sei, liege eine Sicherheitslücke vor. Eine entsprechende Warnung hatte das BSI auf Grundlage von § 7 BSIG als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine ausgesprochen. Im Zuge des Krieges kommt es vermehrt zu Cyber-Angriffen. Es stehe zu befürchten, dass auch Deutschland zur Zielscheibe werden könne.
Zur Pressemitteilung des VG Köln.
Zur Meldung auf golem.de.
Zur Meldung auf lto.de.
Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung von Encrochat-Daten erhoben
Die Frage um die Zulässigkeit der Beweisverwertung von Encrochat-Daten im Rahmen der Strafverfolgung (Telemedicus berichtete) geht in die nächste Runde. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Verwertbarkeit in zwei im März ergangenen Entscheidungen bestätigit hatte, hat das Bundesverfassungsgericht nun den Eingang einer diesbezüglichen Verfassungsbeschwerde bestätigt (Az.2 BvR 558/22).
Zur Meldung auf lto.de.
BKartA untersucht Bonitätsprüfung beim Online-Shopping
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat angekündigt die Bonitätsprüfung (Scoring) beim Online-Shopping auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Vielen Verbrauchern sei nicht bewusst, dass Online-Shops, insbesondere beim Kauf auf Rechnung, eine Bonitätsabfrage bei Wirtschaftsauskunfteien einholten, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. Im Rahmen einer Sektoruntersuchung versendet die Behörde einen Fragenkatalog an rund 50 Online-Shop-Betreiber und Wirtschaftsauskunfteien. Im Fokus stehen dabei mögliche Transparenz- und Einwilligungsdefizite.
Zur Pressemitteilung des Bundeskartellamts.
Zur Meldung auf heise.de.
BGH: Veröffentlichung von Glyphosat-Gutachten begründet keine Urheberrechtsverletzung
Die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens des Bundesinsituts für Risikobewertung (BfR) auf dem Online-Portal der Initiative FragDenStaat begründet keine Urheberrechtsverletzung. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem nun veröffentlichten Beschluss vom 27. Januar entschieden (Az. I ZR 84/21) und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Das Landgericht (LG) Köln hatte in erster Instanz im April 2019 noch die Veröffentlichung des Gutachtens per einstweiliger Verfügung untersagt. Die Initiative begrüßt das Urteil, fordert aber zugleich mehr Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Veröffentlichung amtlicher Dokumente durch eine Anpassung des § 5 UrhG.
Zum Beschluss des BGH.
Zur Meldung auf heise.de.