+++ Mit gutem Beispiel: Keine IP-Adressen-Speicherung in Datenschutzbehörde
+++ „Spickmich.de“: Auch in der Hauptsache erfolgreich
+++ Mehr Platz im Regal: Brockhaus geht online
+++ Verfassungsbeschwerde gegen PC-Gebühr unzulässig
+++ US Gericht lässt Wikileaks sperren
+++ Deutliche Worte: LG Hanau zu Vertragsfallen im Internet
+++ DSDS: KJM will 100.000,- Euro Bußgeld
Mit gutem Beispiel: Keine IP-Adressen-Speicherung in Datenschutzbehörde
Die Website des Bundesdatenschutzbeauftragten speichert fortan nur noch anonymisierte IP-Adressen der Seiten-Besucher. So heißt es nun in der veränderten Datenschutzerklärung der Seite: „Bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei gespeichert und verarbeitet. Vor der Speicherung wird jeder Datensatz durch Veränderung der IP-Adresse anonymisiert.“ Zuvor wurden die Adressen noch einige Tage, zuletzt einige Stunden in personenbezogener, also nicht-anonymisierter Form gespeichert. Auch andere Bundesministerien und nachgeordnete Behörden speichern noch die Daten ihrer Websiten-Nutzer – obwohl dies erst kürzlich dem Bundesjustizministerium in einem Urteil des Amtsgerichts Berlin Mitte untersagt wurde.
Weitere Informationen bei Daten-Speicherung.de.
„Spickmich.de“: Auch in der Hauptsache erfolgreich
Das Landgericht Köln hat Ende Januar im Hauptsacheverfahren entschieden, dass „spickmich.de“ rechtmäßig ist. Es bestätigte damit die Entscheidungen des LG und OLG Köln im einstweiligen Verfügungsverfahren. „Ein Internet-Portal, auf dem Lehrer bewertet werden (hier: spickmich.de), ist grundsätzlich rechtlich erlaubt, soweit dort nur wahre Tatsachenbehauptungen oder zulässige Meinungsäußerungen der Schüler veröffentlicht werden.“ Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Nutzer ihre Bewertungen anonym abgeben. Das Gericht betonte, dass die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten (der Lehrer) nach dem Datenschutzrecht zulässig sei, wenn die Daten anderweitig öffentlich zugänglich sind und kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen ersichtlich ist.
Das Urteil bei Internet-Foren&Recht.
Mehr Platz im Regal: Brockhaus geht online
Die traditionsreiche Brockhaus-Enzyklopädie wird künftig im Internet abrufbar sein. Ab April wird es die Artikel zu insgesamt 300.000 Stichwörtern kostenlos im Netz geben. Finanziert werden soll das Angebot überwiegend durch Werbeeinnahmen; spezielle Seiten für Lehrer und Schüler bleiben allerdings werbefrei. Grund für die Umstellung des Geschäftskonzepts: Die raumfressende und nicht aktualisierbare Printversion hatte dem Verlag im letzten Jahr einen Millionenverlust eingebracht. In Wikipedia sieht man bei Brockhaus keine Konkurrenz: Brockhaus´ Vorteil seien schließlich verlässlichere und nicht manipulierbare Informationen.
Mehr bei Heise.
Verfassungsbeschwerde gegen PC-Gebühr unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Rundfunkgebühr für „neuartige Empfangsgeräte“, insbesondere Computer, als unzulässig abgewiesen. Grund sei die fehlende Rechtswegerschöpfung: „Es erscheint nicht zweckmäßig einen Gebührentatbestand in verfassungsrechtlicher Hinsicht zu überprüfen, dessen einfachrechtliche Reichweite nicht ausreichend geklärt ist.“ Die Beschwerdeführer wurden auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen. Die PC-Gebühr muss seit dem 1.1.2007 entrichtet werden. Sinn dieser Regelung ist es, der fortschreitenden Konvergenz Rechnung zu tragen.
Hintergründe bei Heise.
US Gericht lässt Wikileaks sperren
Ein kalifornisches Gericht hat die Sperrung von Wikileaks angeordnet. Hintergrund: Wikileaks ist eine Plattform, auf der brisante Dokumente anonym der Öffentlichkeit mitgeteilt werden können. Kürzlich wurden Informationen über eine Niederlassung der Schweizer Bankengruppe Julius Bär auf den Cayman Islands eingestellt. Mithilfe der veröffentlichten Unterlagen könnten Steuerhinterziehung und Geldwäsche bewiesen werden. Wikileaks lehnte es ab, auf Bitte der Bank die Informationen zu löschen und einen Verantwortlichen zu nennen. Letzteres war offenbar ausschlaggebend für das Urteil des Gerichts. Neben der Sperrung soll der Provider verhindern, dass Wikileaks zu einem anderen Anbieter umzieht. Zudem muss er sämtliche Kontakt- und Zahlungsdaten an die Bank herausgeben.
Mehr beim Focus.
Deutliche Worte: LG Hanau zu Vertragsfallen im Internet
Das LG Hanau hat gegen sog. „Vertragsfallen“ im Internet geurteilt. Geklagt hatte der Dachverband aller Verbraucherzentralen gegen die Betreiberin verschiedener kostenpflichtiger Internetangebote. Die Angaben zur Entgeltlichkeit der Angebote fanden sich dabei jeweils nur in Form von Sternchenhinweisen zu den Anmeldefeldern und in den AGBs. Dies sei nicht ausreichend, so das Gericht: „Ein Sternchen, das sich lediglich an einer Aufforderung befindet alle Datenfelder einer Anmeldeoption (Anmeldeformular) vollständig auszufüllen, ist nicht geeignet, durch einen zugehörigen Sternchenhinweis eine ausreichende Preisklarheit (…) herzustellen.“ Der Verbraucher erwarte dann nämlich keinen Kostenhinweis, sondern Informationen über das Ausfüllen der Formularfelder.
Die Leitsätze bei MIR.
DSDS: KJM will 100.000,- Euro Bußgeld
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat gegen RTL ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro angeordnet. Daneben wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Zudem wird RTL aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass beanstandete Clips zu Casting-Auftritten von DSDS-Kandidaten aus den Internet-Plattformen entfernt werden. Begründung für das Einschreiten: Die Casting-Sendungen von „Deutschland sucht den Superstar“ führten zu einer Entwicklungsbeeinträchtigung bei Kindern unter 12 Jahren. Neben dem herabwertenden Verhalten der Jury problematisierte die KJM insbesondere auch die redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte durch RTL.
Mehr bei Telemedicus.