+++ Brandgating: Kartellverfahren gegen Amazon und Apple
+++ KI-Enquete veröffentlicht Zusammenfassung des Abschlussberichts
+++ Auskunftsbegehren: Nachvergütung für Keinohrhasen Drehbuchautorin
+++ Facebook: Kontosperre bei Verdacht auf Verstoß gegen Gemeinschaftsstandards zulässig
+++ Online Schwarzmarkt: BKA sperrt Telegram Channels
Brandgating: Kartellverfahren gegen Amazon und Apple
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Amazon und Apple eingeleitet. Dabei will das Amt untersuchen, ob die Digitalkonzerne zu Lasten von Dritten kooperieren. Hintergrund ist das sogenannte „Brandgating“, wonach neben dem Hersteller eines Markenprodukts nur bestimmte autorisierte Händler das gleiche Produkt anbieten dürfen. Eine derartige Vereinbarung haben auch Apple und Amazon miteinander abgeschlossen. Dies führt dazu, dass Apple Produkte auf Amazons Marktplatz nur von Apple und Amazon selbst angeboten werden dürfen, aber nicht von Dritthändlern. Laut Kartellamtspräsident Mundt könnten solche Vereinbarung zwar zulässig sein, um Produktpiraterie zu verhindern. Sie müssten aber verhältnismäßig sein und dürften den Wetbbewerb nicht behindern. Dies wird die Wettbewerbsbehörde nun in einem Verfahren überprüfen.
Zum Bericht bei der FAZ.
KI-Enquete veröffentlicht Zusammenfassung des Abschlussberichts
Die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ hat vergangene Woche ihren Abschlussbericht Bundestagspräsident Schäuble übergeben. Das mehr als 800 Seiten lange Dokument soll den aktuellen Stand um die Technologie erläutern und daraus Empfehlungen für die Politik ableiten. Danach soll bei der Entwicklung von KI ein hoher Standard europäischer Prägung gelten. Dies erfordere wirtschaftliche und politische Förderung. Vor allem die Forschung müsse gestärkt werden. Dabei müssten aber bestehende Werte gewahrt und die KI Entwicklung auf den Menschen zentriert werden. Entscheidend für die Bewertung sei der jeweilige Anwendungsfall. Auf pauschale Verbote und Klassifizierungen laufen die Empfehlungen der Kommission daher nicht hinaus. Der Abschlussbericht wird nächste Woche im Bundestag diskutiert.
Zur Kurzzusammenfassung des Abschlussberichts.
Zum Bericht bei heise.de.
Auskunftsbegehren: Nachvergütung für Keinohrhasen Drehbuchautorin
Die Drehbuchautorin der Erfolgsfilme Keinohrhasen und Zweiohrküken hat Anspruch auf Auskunft über die Verwertungserträge der Filme gegen die Rechteinhaber. Das hat das Landgericht Berlin vergangene Woche im Rahmen einer Stufenklage entschieden (Az. 15 O 296/18). Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit über die angemessene Vergütung gem. §§ 32 f. UrhG. Nach § 32a UrhG haben Urheber Anspruch auf eine über das Honorar hinausgehende Beteiligung, wenn die ursprüngliche Vergütung und die aus der Verwertung erzielten Erträge in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Dafür müssen die Urheber aber zunächst einmal erfahren, wie erfolgreich die Verwertung verlaufen ist. Dieser Anspruch wurde der Autorin vom Gericht nun zugestanden.
Zum Bericht bei Legal Tribune Online.
Zur Pressemitteilung des LG Berlin.
Facebook: Kontosperre bei Verdacht auf Verstoß gegen Gemeinschaftsstandards zulässig
Facebook darf Accounts bei Verdacht auf einen Verstoß gegen seine Gemeinschaftsstandards zunächst sperren. Das hat das LG Frankenthal entschieden (Az. 6 O 23/20). Facebook hatte den Post eines Users kurzzeitig gelöscht und sein Konto gesperrt. Bei dem Post handelte es sich um den Beitrag eines Satiremagazins, der Adolf Hitler auf einem Sofa zeigte und mit „War Adolf Hitler ein Gamer?“ untertitelt gewesen ist. Das soziale Netzwerk hielt den Post zunächst für Hatespeech und ergriff Maßnahmen nach seinen Gemeinschaftsstandards. Noch am selben Tag wurden Post und Konto aber wieder freigeschaltet. Dieses Vorgehen war bis zur Klärung des Verdachts zulässig, so das Gericht. Wegen der vorübergehenden Sperrung stehe dem Nutzer außerdem kein Schmerzensgeld zu.
Zum Bericht auf Legal Tribune Online.
Zur Pressemitteilung des LG Frankenthal.
Online Schwarzmarkt: BKA übernimmt Telegram Channels
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main und das Bundeskriminalamt haben neun Gruppen im Messengerdienst Telegram übernommen und die Inhalte kopiert. Die Gruppen hatten insgesamt über 8.000 Mitglieder und sind öffentlich zugänglich gewesen. Die Betreiber und einzelne MItglieder werden verdächtigt, unerlaubt mit Drogen, gefälschten Dokumenten und illegal erlangten Daten gehandelt zu haben. In den übernommenen Gruppen wurde ein Warnhinweis des BKA gepostet, während parallel 30 Durchsuchungen stattgefunden haben.
Zum Bericht auf Golem.de.
Zur Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main.