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Wochenrückblick: Bohlen, GEMA, Perlentaucher

+++ BMJ legt Entwurf einer neuen Muster-Widerrufsbelehrung vor

+++ Europäische Kommission: Neuregelungen im TK-Sektor geplant

+++ Dieter Bohlen: Künstler, kein Experte

+++ Bundesanwaltschaft belauscht Spiegel-Online Redakteur

+++ OLG Düsseldorf: Keine Pauschalabgabe für Drucker

+++ BGH: Keine „vorbeugende“ Unterlassungsklage gegen Fotoveröffentlichungen

+++ GEMA-Lizenzen für YouTube reichen nicht aus

+++ BGH: Rechte von Pay-TV-Kunden gestärkt

+++ Europäische Kommission prüft Googles Doubleclick-Deal

+++ Perlentaucher-Urteil: Gericht verschiebt Urteilsverkündung

BMJ legt Entwurf einer neuen Muster-Widerrufsbelehrung vor
Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für eine neue Muster-Widerrufsbelehrung vorgelegt. Die aktuelle Muster-Widerrufsbelehrung wurde vom BMJ als Anhang der BGB-InfoVO zur Verfügung gestellt. Jedoch hatten einige Gerichte dieses Muster als unzureichend erklärt. Erst nach langem Zögern entschloss sich das Minsiterium dazu, das Muster zu überarbeiten (wir berichteten). Das Ergebnis der Nachbesserungen steht nun als Diskussionsentwurf im Netz.
Der Entwurf der neuen Muster-Widerrufsbelehrung (PDF).
Die ersten kritischen Reaktionen im Shopbetreiber-Blog.

Europäische Kommission: Neuregelungen im TK-Sektor geplant
Die Europäische Kommission plant umfassende Änderungen im TK-Sektor: gleich fünf Richtlinien sollen davon betroffen sein. Gut ein Jahr hat sich die Kommission mit der Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen im TK-Bereich beschäftigt. Das Ziel: Die Konvergenz der Medien soll im neuen Recht besser berücksichtigt werden und ein effektiver Wettbewerb geschaffen werden.
Die Details der Änderungen bei Telemedicus.

Dieter Bohlen: Künstler, kein Experte
Die Arbeit in der Jury bei „Deutschland sucht den Superstar“ von Dieter Bohlen und seinen Kollegen ist eine künstlerische Tätigkeit. Zumindest im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes, so das Sozialgericht Köln. Die Konsequenz: RTL muss für die Jury-Mitglieder Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen.
Die Details und warum Kunst ein weiter Begriff ist, erklärt Telemedicus.

Bundesanwaltschaft belauscht Spiegel-Online Redakteur
Die Bundesanwaltschaft hat ein Telefonat zwischen einem Redakteur von Spiegel Online und einem Informanten abgehört. Gegen den Informanten lief ein Ermittlungsverfahren, in dessen Rahmen auch seine Telefongespräche abgehört wurden. Spiegel-Online kritisiert, dass die Überwachungsmaßnahmen nicht bei Telefonaten mit Journalisten durchgeführt werden dürften. Denn Gespräche von Journalisten und Informanten stünden unter dem besonderen Schutz der Pressefreiheit. Die Bundesanwaltschaft berief sich hingegen darauf, dass es keine gesetzliche Pflicht zur Unterbrechung von Telefonmitschnitten gäbe, wenn ein Gespräch mit einem Journalisten statfinde.
Spiegel-Online erzählt die ganze Geschichte.

OLG Düsseldorf: Keine Pauschalabgabe für Drucker
Druckerhersteller müssen keine Urheberabgaben für Privatkopien zahlen. Das entschied das OLG Düsseldorf in einem Prozess der VG Wort gegen Canon. Begründung: Die eigentliche Vervielfältigung fände nicht im Drucker, sondern im Computer statt.
Die Meldung bei Telemedicus.

BGH: Keine „vorbeugende“ Unterlassungsklage gegen Fotoveröffentlichungen
Bildveröffentlichungen von Prominenten können nicht im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage verhindert werden, entschied der BGH in einer aktuellen Entscheidung. Vielmehr sei in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre erforderlich. Eine solche Interessenabwägung könne aber nicht in Bezug auf Bilder vorgenommen werden, die noch gar nicht bekannt seien.
Ausführlich bei Telemedicus.

GEMA-Lizenzen für YouTube reichen nicht aus
Vergangene Woche haben sich die GEMA und YouTube über Lizenzen geeinigt: Die Nutzer dürfen in ihren Beiträgen auf musikalische Werke aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft zurückgreifen. Die Erlaubnis deckt jedoch nicht alle Verwendungsformen ab: Nur wer die Lieder selber nachspielt ist auf der sicheren Seite.
Warum genau, und was das für Youtube-Nutzer bedeutet, erklärt iRights.info.

BGH: Rechte von Pay-TV-Kunden gestärkt
Nachdem der BGH verschiedene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pay-TV-Anbieters Premiere für unwirksam erachtet hat, muss der Sender seine AGB nachbessern. Betroffen von dem Urteil sind Preiserhöhungs- und Preisanpassungsklauseln sowie eine Programmänderungsklausel. Der BGH entsprach mit dieser Entscheidung einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände.
Weiter bei Telemedicus.

Europäische Kommission prüft Googles Doubleclick-Deal
Die Europäische Kommission unterzieht die Übernahme des Online-Werbevermittlers DoubleClick durch Google einer näheren Überprüfung. So entschied das Gremium vergangenen Dienstag abschließend im Vorprüfverfahren. Mit einem Gebot von 3,1 Millarden US-Dollar hatte Google im April die Bieterschlacht um DoubleClick gewonnen. Jetzt muss sich das Unternehmen wohl noch mindestens bis zum 2. April 2008 gedulden, bis es seine Vorherrschaft im Bereich der Online-Werbung durch die Fusion festigen kann.
Die Hintergründe bei Telemedicus.

Perlentaucher-Urteil: Gericht verschiebt Urteilsverkündung
Das OLG Frankfurt hat die Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen der SZ/FAZ und dem Internet-Projekt perlentaucher.de verschoben. Perlentaucher veröffentlicht Literaturrezensionen auf der Basis von Zeitungs-Artikeln. Dies ginge so weit, dass sich das Lesen der eigentlichen Rezensionen der Zeitungen erübrige, argumentieren SZ und FAZ. Außerdem streiten sich die Parteien über die Frage, in welchem Umfang Zitate aus den Zeitungsartikeln zulässig sind. Das Urteil dürfte große Auswirkungen auf die Blogosphäre haben, wo umfangreiche Zitate und Aggregator-Dienste eine große Rolle spielen.
Ausführtlich im Kooptech Blog.

, Telemedicus v. 18.11.2007, https://tlmd.in/a/519

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