Telemedicus

, von ,

Wochenrückblick: BND, Vorratsdatenspeicherung, Team Wallraff

+++ G10-Kommission stoppt Spähaktivitäten des BND

+++ OVG NRW: Indizierung von Bushido-Tracks war rechtswidrig

+++ Bundesregierung legt Vorratsdatenspeicherung zur Notifizierung vor

+++ Vorratsdatenspeicherung: Verbände warnen vor Schnellschuss

+++ Klinikbetreiber stellt Strafanzeige gegen „Team Wallraff”
G10-Kommission stoppt zwei Überwachungsmaßnahmen des BND
Nach Informationen der Tagesschau soll die G10-Kommission ihre Drohung wahr gemacht haben, Überwachungsmaßnahmen des Bundesnachrichtendienstes (BND) nicht mehr zu genehmigen. Demnach habe die G10-Kommission vergangene Woche zwei vom beantragte Überwachungsmaßnahmen abgelehnt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll die G10-Kommission der Bundesregierung ein Ultimatum gestellt haben: Entweder die Kommission erhält Einsicht in die Listen mit sämtlichen Suchbegriffen, nach denen der BND den Internetverkehr filtert, oder sie werde keine Maßnahmen des BND mehr genehmigen. Die geheim tagende G10-Kommission muss bestimmte Überwachungsmaßnahmen des BND genehmigen. Dazu gehört auch die sog. „strategische Fernmeldeüberwachung”, bei der der BND unter bestimmten Voraussetzungen den Internetverkehr nach Suchbegriffen filtern kann.
Ausführlich bei tagesschau.de.
Die Süddeutsche Zeitung zum Ultimatum der G10-Kommission.

OVG NRW: Indizierung von Bushido-Tracks war rechtswidrig
Nach fast zwei Jahren hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vergangene Woche im Eilverfahren eine Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) über das Album „NWA” und den Track „Stress ohne Grund” der Rapper Shindy und Bushido für rechtswidrig erklärt. Danach habe es die Behörde versäumt, den Co-Autor der Titel Shindy anzuhören. Dadurch habe die BPjM den Kunstgehalt der Titel nicht hinreichend ermittelt. Eine umfassende Abwägung setze voraus, dass alle Personen angehört werden, die schöpferisch an dem Kunstwerk mitgewirkt hätten und typischerweise in der Lage seien, etwas über die im den Kunstwerk umgesetzten Belange der Kunstfreiheit auszusagen. Da die BPjM diese Anhörung versäumt habe, sei die Indizierung rechtswidrig, so das Gericht.
Die Hintergründe bei der LTO.

Bundesregierung legt Vorratsdatenspeicherung zur Notifizierung vor
Die Bundesregierung hat vergangene Woch den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Nach der eurpäischen Richtlinie zu Informationsverfahren bei Normen und technischen Vorschriften müssen Mitgliedsstaaten „technische Vorschriften” der Kommission vorab vorlegen. Die Kommission und andere Mitgliedsstaaten haben dann drei Monate Zeit, um Bemerkungen vorzubringen. Während dieser Zeit darf der Gesetzesentwurf noch nicht verabschiedet werden. Die Vorratsdatenspeicherung wird damit frühestens im September 2015 verabschiedet werden können. Ob Kommission oder andere Mitgliedsstaaten den Gesetzesentwurf über drei Monate hinaus blockieren können, ist allerdings noch offen.
Ausführliche Hintergründe bei offenenetze.de.

Vorratsdatenspeicherung: Verbände warnen vor Schnellschuss
Wegen der geplanten Vorratsdatenspeicherung haben mehrere IT-Branchenverbände die Politik in einem Brief zum Dialog aufgefordert. Der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft, der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) sowie die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) wendeten sich an die im Gesetzgebungsverfahren beteiligten Bundestagsausschüsse. Grund: Einige der vorgeschlagenen Regelungen würden für die betroffenen Telekommunikations- und Internetunternehmen nicht praktikabel und technisch kaum umsetzbar sein. Es sei daher weder sinnvoll noch angemessen, die Vorratsdatenspeicherung im Eiltempo auf den Weg zu bringen. Auch der Nationale Normenkontrollrat äußerte derweilt erhebliche Bedenken gegen den Regierungsentwurf.
Zur Pressemeldung des eco.

Klinikbetreiber stellt Strafanzeige gegen „Team Wallraff”
Verantwortliche eines Seniorenheims haben bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter des RTL-Formats „Team Wallraff” Strafanzeige wegen heimlicher Bild- und Tonaufnahmen sowie Hausfriedensbruch gestellt. Die Einrichtung gehört zum Konzern der Marseille-Kliniken und war bereits im letzten Jahr Ziel von RTL-Recherchen. Deren Vorstandsvorsitzender warf RTL nun „billige Quotenjagd” und ein Unterschreiten der ethischen Standards des Journalismus vor. Hintergrund: RTL-Mitarbeiter seien in den Wohnraum der Bewohner eingedrungen, um von ihnen Ton und Filmaufnahmen zu machen. RTL wollte „bis kurz vor Ausstrahlung einer ‚Team Wallraff‘-Folge keine Informationen zum Thema und zu den Recherchen an die Öffentlichkeit geben”.
Mehr bei DWDL.de.

, Telemedicus v. 07.06.2015, https://tlmd.in/a/2961

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory