+++ Überwachung: Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung des BND
+++ BMWi veröffentlicht Referentenentwurf zur GWB-Novelle
+++ Elektronische Signaturverordnung eIDAS ist gestartet
+++ Weitere Ermittlungen der EU-Kommission gegenüber Google
+++ USA: Erster tödlicher Unfall mit einem selbstfahrenden Auto
+++ Brexit: Diskussionen über mögliche Folgen für das Informationsrecht
Überwachung: Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung des BND
Die Bundesregierung hat am vergangenen Dienstag einen Kabinettsentwurf der BND-Reform beschlossen (PDF). Kernstück der neuen Reform ist § 6 BNDG-E: Dieser soll als neue Rechtsgrundlage unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, dass der BND aus Telekommunikationsnetzen die sog. reine Auslandskommunikation entnimmt und auswertet. Auch der Datenaustausch des BND mit ausländischen Sicherheitsbehörden wird geregelt. Kontrolliert werden soll diese Art der Auslandsüberwachung vor allem von einem neu einzurichtenden „Unabhängigen Gremium”, das aus Richtern am Bundesgerichtshof und Mitgliedern der Bundesanwaltschaft zusammengesetzt sein soll (§ 16 BNDG-E). „Die legendäre Weltraumtheorie des vormaligen BND-Präsidenten Schindler bekommt also nun doch einen gesetzlichen Unterbau”, kommentiert Thomas Stadler auf Internet-Law, äußert aber gleichzeitig Zweifel an der Umsetzbarkeit und Verfassungskonformität. Laut Netzpolitik.org soll der Entwurf im Schnellverfahren durch das Gesetzgebungsverfahren gebracht werden und noch vor dem Jahreswechsel in Kraft treten.
Der Gesetzesentwurf auf der Webseite der Bundesregierung.
Netzpolitik.org hat den Entwurf knapp zusammengefasst und Statements aus Politik und Zivilgesellschaft gesammelt.
BMWi veröffentlicht Referentenentwurf zur GWB-Novelle
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 01.07.2016 einen Entwurf der 9. GWB-Novelle veröffentlicht (PDF). Mehrere Bausteine der Reform betreffen Informations- und Medienthemen: So soll nach dem Vorschlag des BMWi ein neuer § 18 Abs. 2a GWB-E hinzukommen, der ausdrücklich sagt, dass ein kartellrechtlich relevanter Markt auch dann bestehen kann, wenn eine Leistung unentgeltlich erbracht wird. Netzwerkeffekte und der Zugang zu Daten (teilweise auch unter „Datenmacht” diskutiert) sollen in einem neuen § 18 Abs. 3a GWB-E als Kriterium zur Marktmachtbestimmung aufgenommen werden. Aber auch die klassischen Medien sind betroffen: § 30 GWB-E soll geändert werden, um die Zusammenarbeit von Presseunternehmen zu erleichtern. Und in § 50c GWB-E geht es um die Rundfunkregulierung: Die Kartellbehörden sollen verpflichtet werden, in bestimmten Fällen im Verfahrensverlauf die Landesmedienanstalten zu konsultieren. Behördliche Zusammenarbeit soll aber auch mit den Datenschutzbeauftragten gelten. Wann mit einer Behandlung des Entwurfs im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist, ist bisher nicht bekannt.
Der Entwurf des BMWi im Volltext.
Weitere Informationen auf den Webseiten des BMWi.
Bericht im Medien-Branchenmagazin „Horizont”.
Elektronische Signaturverordnung eIDAS ist gestartet
Die eIDAS-Verordnung (EU 910/2014) ist in wesentlichen Teilen am 01.07.2016 in Kraft getreten (Art. 52 Abs. 2 der Verordnung). Die eIDAS-Verordnung soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für e-Signaturen und sog. „Vertrauensdienste” schaffen – also für Authentifizierungsmechanismen wie den e-Personalausweis und den elektronischen Rechts- und Verwaltungsverkehr. Das Inkrafttreten der Verordnung schafft theoretisch die Voraussetzungen dafür, dass solche Dienste zukünftig auch grenzüberschreitend genutzt werden können. Auch soll es zukünftig eine elektronische Signatur ohne Chipkarte geben – man benötigt also kein zusätzlichen Lesegerät am Computer mehr. In der Praxis ist von den Neuerungen bislang allerdings wenig zu spüren, berichtet Heise Online.
White Paper der DIHK zur eIDAS-Verordnung.
Informationsseite der EU-Kommission zu Vertrauensdiensten und e-ID.
Bericht auf Heise Online.
Weitere Ermittlungen der EU-Kommission gegenüber Google
Laut ersten Presseberichten steht die EU-Kommission vor der Einleitung eines weiteren kartellrechtlichen Verfahrens gegenüber Google. Erneut stehe der mögliche Vorwurf des Marktmachtmissbrauchs im Raum, dieses Mal auf dem Online-Anzeigen-Markt. Die Kommission habe demnach bereits Ermittlungen eingeleitet und Unternehmen befragt. Als nächster Schritt wird zeitnah eine formelle Beschwerde an den Suchmaschinenkonzern erwartet.
Zur Nachricht auf ibtimes.com.
USA: Erster tödlicher Unfall mit einem selbstfahrenden Auto
Vergangene Woche ist erstmals bekannt geworden, dass es bereits im Mai 2016 in den USA zu einem tödlichen Unfall mit einem selbstfahrenden Auto gekommen ist. Laut Medienberichten ist dabei ein Tesla Model S ungebremst auf einen Sattelzug aufgefahren. Offenbar waren die Kameras des Fahrzeugs nicht in der Lage, den hell gefärbten Anhänger vor dem ebenfalls hellen Himmel wahrzunehmen. Ob der Fahrer während des Unfalls die Fahrt überwacht hat, wird noch ermittelt – angeblich soll in dem Fahrzeug direkt nach dem Unfall ein laufender DVD-Player gefunden worden sein. Laut Medienberichten hat die US-Verkehrsaufsichtsbehörde National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) eine Untersuchung eingeleitet. Bislang ist nicht bekannt, ob der Fall auch Gegenstand eines zivilrechtlichen Verfahrens ist..
Weitere Informationen in der Huffington Post.
Brexit: Diskussionen über mögliche Folgen für das Informationsrecht
Nachdem am 23. Juni die Einwohner der Vereinigten Königreichs mehrheitlich für den Austritt aus der EU gestimmt haben, arbeiten unter anderem Unternehmen und Rechtsanwälte nun auf Hochtouren an einer Evaluation der rechtlichen Folgen. Ein Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU kann eine Reihe von Gebieten des Informationsrechts beeinflussen: Vom Datenschutzrecht über das Marken- und Patentrecht bis hin zum Wettbewerbsrecht. Welche rechtlichen Folgen ein Brexit im Einzelnen haben wird, hängt allerdings vor allem von dem weiteren Vorgehen ab, das das Vereinigte Königreich wählen wird. Die Entscheidungen und Verhandlungen hierüber haben angesichts des Rücktritts von Premierminister Cameron noch nicht einmal begonnen.
„Die Anwälte bekommen nun viel zu tun”, titelt die FAZ.