+++ BVerwG: Analyse von anonymen Telefoniedaten durch BND unzulässig
+++ USA: Aufsichtsbehörde hebt Grundsatz der Netzneutralität auf
+++ BNetzA fordert Telekom zu Änderungen bei StreamOn auf
+++ Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung zu Smart-TVs eingeleitet
+++ EU plant Schwächung der Anonymität bei Blockchain-Währungen
BVerwG: Analyse von anonymen Telefoniedaten durch BND unzulässig
Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss sie Speicherung und Analyse von Metadaten zu ausländischem Telefonverkehr unterlassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vergangene Woche entschieden. Der BND speichert in der sog. VERAS-Datei anonymisierte Metadaten aus ausländischen Telefonverbindungen und wertet diese nachrichtendienstlich aus. Auch wenn die Daten anonymisiert werden, fallen sie nach Ansicht des BVerwG unter Art. 10 GG. Da für die Speicherung und Analyse keine hinreichende Rechtsgrundlage bestehe, müsse der BND diese nun unterlassen.
Zur Pressemeldung des BVerwG.
USA: Aufsichtsbehörde hebt Grundsatz der Netzneutralität auf
Die amerikanische Telekommunikationsaufsicht FCC hat die in den USA bestehenden Regeln zur Gleichbehandlung von Daten im Internet abgeschafft. Die Mehrheit der Kommission stimmte vergangene Woche in Washington einem Vorschlag zu, der die Aufhebung der bisherigen Umsetzung der Netzneutralität vorsieht. US-amerikanischen Netzbetreibern war danach untersagt, bestimmten Datenverkehr zu blockieren oder zu verlangsamen, um anderen Inhalten Vorrang zu gewähren. Dieser Grundsatz war von der Vorgängerregierung unter Barack Obama eingeführt worden. Künftig dürfen Internetprovider Datenverkehr auch gegen Entgelt priorisieren und beispielsweise einzelne Dienste in der Übertragungsgeschwindigkeit drosseln.
Bericht bei der New York Times (Englisch).
Zur Meldung bei der FAZ.
BNetzA fordert Telekom zu Änderungen bei StreamOn auf
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Deutsche Telekom vergangene Woche förmlich angewiesen, ihr sog. Zero-Rating-Angebot „StreamOn” zu überarbeiten. Bei der Option StreamOn wird der Datenverkehr einiger Dienste wie Netflix oder YouTube nicht auf den Inklusiv-Traffic des jeweiligen Tarifs angerechnet. Die BNetzA hatte das Angebot im Oktober als grundsätzlich zulässig erachtet, aber bei einigen Details Nachbesserungen gefordert. Beispielsweise muss das Angebot nach Ansicht der BNetzA auch im Rahmen von Roaming in anderen EU-Ländern gelten. Diese Forderung will die BNetzA nun förmlich durchsetzen. Die Telekom hat angekündigt, sich gegen die Weisung gerichtlich zur Wehr zu setzen.
Die Details bei Heise online.
Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung zu Smart-TVs eingeleitet
Das Bundeskartellamt (BKartA) untersucht ab Januar 2018 den Umgang von Herstellern sog. Smart-TVs mit Nutzerdaten. Smart-TVs stünden stellvertretend für die immer stärkere Vernetzung von Gegenständen im privaten Lebensbereichen und der damit einhergehenden Problematik der bewussten und unbewussten Preishabe personenbezogener Daten, so das BKartA. Im Rahmen der Sektoruntersuchung sollen insbesondere die von Herstellern verwendeten vertraglichen Bestimmungen näher untersucht werden. Das BKartA beabsichtigt mit der Sektoruntersuchung mögliche Schwachstellen bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit offenzulegen.
Pressemitteilung des BKartA
EU plant Schwächung der Anonymität bei Blockchain-Währungen
Vertreter des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten haben sich vergangene Woche auf eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geeinigt. Danach sollen u.a. auch Betreiber von Wallets für virtuelle Währungen wie Bitcoin und andere Blockchain-Währungen unter die Geldwäscherichtlinie fallen. In der Folge müssten diese ihre Kunden eindeutig identifizieren und verdächtige Transaktionen melden. Auch Dienste, die virtuelle in reelle Währungen wechseln, wären hiervon betroffen.
Die Hintergründe bei Heise online.