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Wochenrückblick: BND-Gesetz, Privacy Shield, #twittersperrt

+++ BVerfG erklärt BND-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig

+++ Regierungsentwurf zu „Anti-Hass-Gesetz“ stößt auf Bedenken

+++ VG Gelsenkirchen: Anspruch auf kostenlose Kopien von Examensklausuren

+++ EU-Kommission bereitet Scheitern des „Privacy Shields“ vor

+++ Minister Altmeier spricht sich gegen ein Recht auf HomeOffice aus

+++ #twitter(ent)sperrt: Soziales Netwerk nimmt Berufungen zurück

+++ Corona-Update: Datenjournalismus und Tracing-App

+++ Rundfunkbeitrag: Staatsministerin Grütters verteidigt geplante Erhöhung

+++ Singapur: Todesurteil per Videokonferenz
BVerfG erklärt BND-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig
Die gesetzliche Grundlage zur derzeitigen Abhör- und Überwachungspraktik des Bundesnachrichtendienstes von Ausländern im Ausland ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 1 BvR 2835/17). Das Ende 2016 in Kraft getretene Gesetz über die Ausland-Ausland-Überwachung genüge „zentralen materiellen Anforderungen der Grundrechte“ nicht. Das Urteil klärt die grundlegende Frage, dass die Grundrechtsbindung der deutschen Staatsgewalt nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt ist. Daher können auch Ausländer sich auf die Grundrechte zur Abwehr von Telekommunikationsüberwachung berufen (Art. 10 Abs. 1 und des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG). Außerdem verstößt das Gesetz gegen das Zitiergebot und ist daher auch formell verfassungswidrig. Geklagt hatten die NGO „Reporter ohne Grenzen“ und einige internationale Journalisten. Vor allem für sie bringe die bisherige Praktik des BND große Gefahren mit sich: Durch die massenhafte Sammlung und Auswertung von privaten Daten sei beispielsweise der Informantenschutz nicht mehr gewährleistet. Nun muss der Gesetzgeber das BND-Gesetz verfassungskonform ausgestalten – bis Ende 2021. Dafür macht das BVerfG zahlreiche Vorgaben, darunter eine deutlich stärkere Kontrolle der BND-Auslandsaufklärung. Zudem: Der Zweck der Überwachung muss klar bestimmt werden, Berufsgruppen wie AnwältInnen und JournalistInnen müssen besonders geschützt werden und die Löschung der gespeicherten Daten muss klar geregelt werden. Gewonnene Informationen dürfen nur in geregelten Ausnahmefällen an andere Geheimdienste weitergegeben werden.
Zur Meldung auf tagesschau.de.
Zum Urteil im Volltext.

Regierungsentwurf zu „Anti-Hass-Gesetz“ stößt auf Bedenken
Die EU-Kommission hat das Mitte Februar begonnene Notifizierungsverfahren zur Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) abgeschlossen – und Zweifel an der Vereinbarkeit mit Unionsrecht geäußert. Ziel des Gesetzentwurfes zur „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ ist die effektivere Strafverfolgung insbesondere von Hasskriminalität mit rechtsextremistischem Hintergrund, auch bei Tatbegehung im Internet. Die Kommission beanstandet vor allem die fehlenden Anforderungen an die vorgesehene Meldepflicht von Betreibern sozialer Netzwerke im Sinne des NetzDG. Die geplanten Vorschriften sehen vor, dass strafbare Inhalte in Form von Informationen über Nutzer ohne Auflagen an die Sicherheit an das Bundeskriminalamt weitergeleitet würden. Hauptkritikpunkt der EU-Kommission sind die dadurch gesetzlich legitimierten schweren Grundrechtseingriffe, da Betroffene über die Weitergabe von persönlichen Informationen bis zu vier Wochen nicht informiert würden. Derweil arbeitet die EU-Kommission an einer europäischen Regulierung digitaler Dienste („Digital Services Act“).
Mehr bei Heise.

VG Gelsenkirchen: Anspruch auf kostenlose Kopien von Examensklausuren
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass ein ehemaliger Jura-Student einen kostenlosen Anspruch auf Kopien seiner im ersten Staatsexamen geschriebenen Klausuren hat. Dies berichtete LTO diese Woche ausführlich. Demnach habe der ehemalige Prüfling einen Auskunftanspruch gemäß Art. 15 DSGVO, der grundsätzlich kostenlos zu erfüllen sei. Bereits 2017 hatte der EuGH entschieden, dass Prüfungen jedenfalls personenbezogene Daten sein können und demnach grundsätzlich auch dem Datenschutzrecht unterworfen sein können.
Mehr dazu auf lto.de.

EU-Kommission bereitet Scheitern des „Privacy Shields“ vor
Mitte Juli wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Rechtmäßigkeit des „Privacy Shield“-Abkommens erwartet. Weil der Ausgang offen ist, bereitet sich die EU-Kommission auf das Scheitern des Abkommens vor. Das antwortete die Kommission auf Anfrage des EU-Abgeordneten Moritz Körner (FDP). Die Kommission stehe bereits in Kontakt mit den USA und arbeite bereits an zukünftigen Alternativen zum jetzigen Abkommen. Das Privacy Shield-Abkommen bildet die Grundlage des Datentransfers zwischen der EU und den USA. Es bestimmt, dass die EU das Datenschutzniveau der USA als angemessen für den ungehinderten Transfer von personenbezogenen Daten durch zertifizierte Firmen betrachtet. Die USA versichern im Gegenzug, die Massenüberwachung von europäischen NutzerInnen auf ein geringes Maß einzugrenzen. In seinem Schlussantrag von 2019 zweifelt der zuständige Generalanwalt an der Gültigkeit des „Privacy Shields“.
Mehr bei Netzpolitik.org.

Minister Altmeier spricht sich gegen ein Recht auf HomeOffice aus
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier hat sich gegen den Vorschlag seines Kollegen Hubertus Heil für ein sogenanntes Recht auf HomeOffice ausgesprochen. Das berichtete unter anderem heise diese Woche. Dabei handele es sich um „staatliche Gängelung“. Die Unternehmen müssten weiterhin grundsätzlich frei in der Ausgestaltung der Arbeitsplätze sein. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte sich bereits öfter für ein Recht der Arbeitnehmer ausgesprochen, auf HomeOffice umzusteigen. Diese Idee hatte in der Corona-Krise neuen Zuspruch erhalten, da zahlreiche Unternehmen ihre Mitarbeitenden nur schleppend oder gar nicht ins HomeOffice ließen.
Zur Nachricht auf heise.de.

#twitterentsperrt: Soziales Netwerk nimmt Berufungen zurück
Twitter darf keine Nutzeraccounts sperren, die AfD-Wähler dazu auffordern, ihren Wahlzettel zu unterschreiben. Ein Verstoß gegen Twitters „Richtline zur Integrität von Wahlen“ liege nicht vor. Das hatten bereits die Landgerichte Dresden, Nürnberg-Fürth und München I entschieden. Zwei Berufungen gegen derartige Entscheidungen zog das soziale Netzwerk jetzt zurück (OLG Dresden, Az. 4 U 2805/19 und OLG Nürnberg, Az. 3 U 4566/19). Die Aufforderung den Wahlzettel zu unterschreiben, sei „erkennbar auch für einen flüchtigen Durchschnittsleser satirischen Inhalts“, entschieden die Gerichte. Twitter müsse es unterlassen, die Accounts wegen derartiger Meinungsäußerungen zu sperren. Das OLG Dresden betont in seinem Beschluss (PDF) auch die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten, nach der hier eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden dürfe – unabhängig von Richtlinien des Sozialen Netzwerks selbst.
Zur Pressemitteilung von Spirit Legal mit den Hinweisbeschlüssen.

Corona-Update: Datenjournalismus und Tracing-App
JournalistInnen aus den Daten-Teams diverser Medienhäuser fordern vom Robert-Koch-Institut, Daten zur Pandemie tagesaktuell und maschinenlesbar zu veröffentlichen. Die bisherige Form der Veröffentlichung (Bilder, Textberichte) eigne sich nicht zur Analyse, heißt es in einem öffentlichen Brief ans RKI. Es gehe um anonymisierte Datensätze zu Tests und Infizierten wie Fallzahlen, Sterbefälle, Genesene und Altersgruppen. Derweil nahm die geplante Corona-Tracing-App in den letzten Wochen Gestalt an. So wurde bereits vorige Woche eine offizielle Plattform der „Corona Warn-App” gestartet (www.coronawarn.app), betrieben vom Unternehmen SAP. Die Bundesregierung hatte SAP und T-Systems Anfang Mai gebeten, die App zu entwickeln. Dabei sind auch Forschungsinstitutionen und „auch die globale Open-Source-Community eingebunden”. Auf Github ist das Konzept einsehbar (Open-Source, dezentraler Ansatz). Apple hat für sein Mobilsystem iOS bereits das erforderliche Schnittstellen-Update ausgerollt.
Netzpolitik.org zur Forderung gegenüber dem RKI.
CHIP-Beitrag zur App.

Rundfunkbeitrag: Staatsministerin Grütters verteidigt geplante Erhöhung
Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hat die für 2021 geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags verteidigt. Sie widersprach damit der Forderung aus Teilen der Union, angesichts der Coronakrise die Erhöhung zu verschieben. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich im März darauf geeinigt und waren damit der Empfehlung der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) gefolgt. Es steht noch die Zustimmung aller Länderparlamente aus. Der Beitrag würde von 17,50 € auf 18,36 € steigen; es wäre die erste Erhöhung seit 2009.
Mehr bei Heise.

Singapur: Todesurteil per Videokonferenz
Im Rahmen einer Videokonferenz hat ein Gericht in Singapur einen mutmaßlichen Drogenhändler zum Tod durch Erhängen verurteilt. Dabei erfolgte die Urteilsverkündung per Zoom, da in Singapur ein strenger Lock-Down gilt. Menschenrechtsorganisationen bewerteten das Vorgehen als „unmenschlich“.
Zur Meldung des Todesurteils per Videoschalte auf LTO.de.

, Telemedicus v. 24.05.2020, https://tlmd.in/a/3502

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