+++ BVerfG: BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig
+++ BGH: Keine pauschale Beteiligung der Verlage an Ausschüttungen der VG Wort
+++ EU-Kommission übersendet Google Beschwerdepunkte wegen Android
+++ OLG Frankfurt a.M. legt EuGH Fragen zu Selektivvertrieb und Luxusimage vor
+++ Bundesrat: Resolution für stärkere Regulierung von OTT-Diensten
+++ EU-Kommission: Adblocker-Detektoren fallen unter ePrivacy-Richtlinie
BVerfG: BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat vergangene Woche entschieden, dass das BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig ist. Hintergrund waren mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Ausweitung der Befugnisse des BKA aus dem Jahr 2009 richteten. Damals übertrug der Gesetzgeber die Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus von den Landesbehörden auf das BKA. Mit dieser Ausweitung der Kompetenzen ging auch eine erweiterte Befugnis des BKA einher, personenbezogene Daten heimlich zu erheben und ins Ausland zu übermitteln. Die konkrete Ausgestaltung dieser Befugnisse zur Datenerhebung und -übermittlung ist nach Ansicht des BVerfG zu unbestimmt und zu weit. Zudem fehle es zum Teil an Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung oder zur Gewährleistung von Transparenz, individuellem Rechtsschutz und Kontrolle. Die Befugnisse des BKA verstießen zwar nicht grundsätzlich gegen die Verfassung. Der Gesetzgeber muss jedoch bis zum 1. Juli 2018 eine Neuregelung vornehmen, die die Kritikpunkte des BVerfG berücksichtigt.
Zur Pressemeldung des BVerfG.
BGH: Keine pauschale Beteiligung der Verlage an Ausschüttungen der VG Wort
Der Bundesgerichtshof hat diese Woche über die Beteiligung von Verlagen in der VG Wort entschieden. Demnach dürfte die Verwertungsgesellschaft nicht ohne weiteres die Hälfte ihrer Einnahmen pauschal an die Verlage auszahlen. Stattdessen könnten die Einnahmen ausschließlich an die Inhaber von Rechten und Ansprüchen ausgeschüttet werden. Dabei dürften die Einnahmen nur in dem Verhältnis an die Berechtigten verteilt werden, in dem sie auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der jeweiligen Berechtigten beruhen. Soweit Autoren den Verlagen jedoch ihre gesetzlichen Ansprüche abtreten und die Verlage sich daraufhin in der VG Wort beteiligen, dürften sie auch bei den Ausschüttungen berücksichtigt werden. Die Verlagsbranche reagierte auf die Entscheidung wie erwartet hysterisch.
Zur Pressemitteilung des BGH auf Telemedicus.
Mehr Informationen vor der Entscheidung des BGH.
EU-Kommission übersendet Google Beschwerdepunkte wegen Android
Die Europäische Kommission hat Google Anfang dieser Woche ihre Beschwerdepunkte in dem neu eingeleiteten Verfahren wegen des Verdachts kartellrechtswidriger Praktiken übersendet. Demnach lege der Internet-Konzern seinen Vertragspartnern unangemessene Beschränkungen auf und missbrauche damit seine Marktmacht. So seien die Google-Suchdienste standardmäßig auf den Betriebssystemen für Smartphones vorinstalliert.Konkurrierende mobile Browser und Betriebssysteme würden behindert. Laut Google in einem aktuellen Blog-Beitrag würden den Vertragspartnern keine Bedingungen aufgezwungen.
Die EU-Kommission mit Hintergründen zu den Ermittlungen.
OLG Frankfurt a.M. legt EuGH Fragen zu Selektivvertrieb und Luxusimage vor
Das OLG Frankfurt am Main hat dem EuGH verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Plattformvertrieb von Luxusprodukten vorgelegt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor. Hauptsächlich will das Gericht wissen, ob auch ein Luxusimage ausreichend sei, ein kartellrechtlich unbedenkliches selektives Vertriebssystem zu begründen. Die Vorinstanz hatte dies noch mit einem Verweis auf die Entscheidung des EuGH zu Pierre Fabre Dermo-Cosmétique SAS abgelehnt, worüber Telemedicus ausführlich berichtet hatte. Weitere Vorlagefragen beziehen sich auf die Auslegung der Vertikal-GVO.
Die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. mit den Vorlagefragen.
Zum Bericht auf Telemedicus.
Ausführliche Besprechung der Entscheidung der Vorinstanz.
Bundesrat: Resolution für stärkere Regulierung von OTT-Diensten
Der Bundesrat setzt sich in einer am Freitag veröffentlichten Resolution (PDF) für einen stärkeren Regulierungsrahmen für sogenannte Over-the-top-Dienste (OTT) ein. Diese Unternehmen bieten zunehmend Dienste an, die mit dem Angebot der klassischen Telekommunikationsanbieter in Konkurrenz stehen. Nach dem Willen des Bundesrats sollten auch für Online-Dienste in diesem Fall die Regelen zu Kundenschutz, Marktregulierung, Fernmeldegeheimnis und Datenschutz nach dem TKG gelten. Die Frage der Einordnung von OTT-Diensten als Telekommunikationanbieter ist derzeit Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.
Die Resolution des Bundesrats.
EU-Kommission: Adblocker-Detektoren fallen unter ePrivacy-Richtlinie
Software zum Erkennen von Adblockern kann unter die ePrivacy-Richtlinie fallen und eine Einwilligung des Nutzers erfordern. Das geht aus einer Stellungnahme der EU-Kommission hervor. Hintergrund der Stellungnahme ist eine Anfrage von Alexander Hanff, dem CEO des Unternehmens Think Privacy Inc. Nach Ansicht der EU-Kommission wird durch Adblocker-Detektoren eine Information ausgelesen, die auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert ist – konkret die Information, ob auf dem Gerät ein Adblocker installiert ist oder nicht. Nach Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie ist ein solches Auslesen von Informationen aber nur dann zulässig, wenn eine gesetzliche Ausnahme oder eine Einwilligung des Nutzers vorliegt.
Details bei Telemedicus.