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Wochenrückblick: BKA, Influencer, DSGVO

+++ G20: Millionen rechtswidrige Daten in BKA-Datei?

+++ OLG Celle: #ad reicht als Kennzeichnung für Instagram-Werbung nicht aus

+++ VG Karlsruhe: Keine prophylaktischen Maßnahmen aus DSGVO

+++ LG Düsseldorf urteilt im Patentstreit zwischen Identifizierungsdiensten

+++ Telemedicus Wahlcheck 2017
G20: Diskussion um rechtswidrige Daten in BKA-Datei
Das Bundeskriminalamt (BKA) soll massenhaft rechtswidrige und falsche Daten über angebliche Gefährder gespeichert haben. Das berichtete tagesschau.de diese Woche. Hintergrund war der Entzug von Akkreditierungen für Journalisten im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg. Wie sich herausstellte, hatte das BKA einigen Journalisten die Akkreditierung verweigert oder nachträglich entzogen und sich dabei auf nachweislich falsche Daten gestützt. Nach Recherchen von tagesschau.de soll es sich dabei um ein systematisches Problem bei der Verarbeitung von Daten durch Strafverfolgungsbehörden handeln. Der Präsident des BKA wies die Vorwürfe zurück. Lediglich in Einzelfällen sei es zu Fehlern gekommen. Datenschützer warnen bereits seit Jahren über massenhafte Rechtsverstöße und Fehlern bei Datenbanken von Strafverfolgungsbehörden.
Hintergründe bei tagesschau.de.

OLG Celle: #ad reicht als Kennzeichnung für Instagram-Werbung nicht aus
Der Hashtag #ad reicht nicht aus, um Werbung bei Instagram klar als solche erkennbar zu machen – zumindest dann, wenn der Hashtag nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Das hat das OLG Celle im Juni entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde (Az. 13 U 53/16). Hintergrund war eine Werbeaktion bei Instagram, bei der ein besonders populärer Nutzer (sog. „Influencer”) Werbung für das Online-Angebot einer Drogeriekette gemacht hatte. Der Post war mit dem Hashtag #ad als Werbung gekennzeichnet. Dem Gericht reichte das nicht aus, da der Hashtag nicht sofort erkennbar war. Tatsächlich enthielt der Post darüber hinaus eine ganze Reihe Hashtags, innerhalb derer der Hashtag #ad optisch unterging. Ob in einer anderen Konstellation der Hashtag ausgereicht hätte, ließ das Gericht ausdrücklich offen.
Details beim manager magazin.

VG Karlsruhe: Keine prophylaktischen Maßnahmen aus DSGVO
Datenschutzbehörden können Maßnahmen gegen datenverarbeitende Unternehmen erst ab dem 25. Mai 2018 auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stützen. Das hat das VG Karlsruhe im Juli entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde (Az. 10 K 7698/16). Die baden-württembergische Datenschutzbehörde (LfDI-Bw) hatte eine Auskunftei im Wege eines Verwaltungsaktes dazu verpflichtet, gewisse Daten, die ab dem 25. Mai 2018 gespeichert werden, innerhalb einer bestimmten Frist zu löschen. Zwar liege derzeit keine Datenschutzverletzung seitens der Auskunftei vor. Diese habe aber nicht verbindlich zugesichert, ihr Löschkonzept ab dem 25. Mai 2018 entsprechend anzupassen, sondern lediglich eine Absichtserklärung abgegeben. Das VG Karlsruhe stellte nun klar, dass solche prophylaktischen Maßnahmen nicht zulässig sind. Nach dem derzeit geltenden Recht bestehe hierfür keine Rechtsgrundlage. Auf eine Ermächtigungsnorm aus der DSGVO könne sich die Behörde nicht berufen, da die DSGVO bekanntlich erst ab dem 25. Mai 2018 gilt.
Ausführlich bei delegedata.de.

LG Düsseldorf urteilt im Patentstreit zwischen Identifizierungsdiensten
Das LG Düsseldorf hat im Patentverletzungsverfahren zwischen den Identifizierungsdiensten IDNow und WebID entschieden. Demnach verletzt WebID ein Patent des Konkurrenten IDNow. Das Patent beschreibt verschiedene Verfahren zur Identifizierung von Nutzern über das Internet, beispielsweise aus jugendschutz- oder geldwäscherechtlichen Gründen. Dabei beschreibt das Patent Verfahren, mit denen Bilddaten in unterschiedlichen Qualitätsstufen zur Identifizierung genutzt und Identifizierungsdaten zwischen dem Smartphone des Nutzers und den Servern des Anbieters ausgetauscht werden können. Nach Ansicht des LG Düsseldorf verwendet WebID ein Verfahren, das dieses Patent von IDNow verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. WebID hat angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Details bei Heise online.

Telemedicus Wahlcheck 2017
Wie vor jeder Bundestagswahl hat Telemedicus auch dieses Jahr wieder seinen Wahlcheck veröffentlicht. Dabei haben wir alle im Bundestag vertretenen Parteien sowie eine Auswahl außerparlamentarischer Parteien (FDP, Piraten und AfD) um ihre Meinungen zu verschiedenen Fragen aus den bereichen Netzpolitik, IT-Recht, Urheber- und Datenschutzrecht befragt. Die Antworten haben wir in der vergangenen Woche im Blog veröffentlicht, wobei die AfD unsere Anfragen leider unbeantwortet ließ.
Ausführlich zum Telemedicus-Wahlcheck 2017

, Telemedicus v. 03.09.2017, https://tlmd.in/a/3228

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