+++ Einigung zum BKA-Gesetz
+++ Gravenreuth: 11 Monate auf Bewährung
+++ Springer-Erbstreit geht zum BGH
+++ OLG Hamm: Impressumspflichten sind wettbewerbsrelevant
+++ Streit um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
+++ Arcor muss Youporn nicht mehr sperren
+++ Contergan-Film siegt auch in der Hauptsache
+++ Spickmich auch beim LG Duisburg erfolgreich
Einigung zum BKA-Gesetz
SPD und CDU haben sich über das BKA-Gesetz im Wesentlichen geeinigt. Das Gesetz will eine sog. Online-Durchsuchung erlauben und war deshalb im Gesetzgebungsprozess hart umstritten. Die SPD-Fraktion im Bundestag, die dem Gesetz zustimmen soll, signalisiert auch nun wieder Widerstand: Für Zündstoff sorgt vor allem eine Bestimmung, die der Polizei erlauben soll, heimlich in Wohnungen einzudringen, um dort die nötige Software aufzuspielen. Eine (physische) heimliche Wohnungsdurchsuchung ist dem deutschen Recht jedoch bisher fremd.
Zum Streit berichtet die Netzeitung.
Gravenreuth: 11 Monate auf Bewährung
Rechtsanwalt Frhr. von Gravenreuth ist nach Informationen von Heise Online am vergangenen Mittwoch zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Vorwurf: Veruntreuung von Mandantengeldern. Gegen v. Gravenreuth laufen noch weitere Strafverfahren, unter anderem wegen der unrechtmäßigen Pfändung der Domain taz.de.
Heise Online zur Verurteilung.
Springer-Erbstreit geht zum BGH
Der Streit um die Erbschaft am Axel Springer-Verlag geht zum BGH. Sven Axel Springer, der Enkel des Verlagsgründers Axel Springer, hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim OLG Hamburg erhoben. Dieses Gericht hatte noch der Verlegerwitwe Friede Springer Recht gegeben, so dass diese die Erbteile vorerst behalten darf. Sven Axel Springer bringt vor, er sei als junger Mann mittels unlauterer Methoden dazu gebracht worden, seine Aktienanteile auf Friede Springer zu übertragen.
Weitere Informationen in der FTD.
OLG Hamm: Impressumspflichten sind wettbewerbsrelevant
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Impressumspflichten des TMG relevant im Sinn des Wettbewerbsrecht sind. Damit können Verstöße gegen die Impressumspflicht Gegenstand von Unterlassungsansprüchen sein (und sind entsprechend abmahnfähig), zumindest im Geltungsbereich des UWG. Das Gericht argumentierte dabei unter anderem auch mit den Wertungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die bisher noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist. Weil die Umsetzungsfrist abgelaufen ist, müssen aber zumindest bestehende Gesetze richtlinienkonform ausgelegt werden.
Weitere Informationen bei Internetrecht-infos.de.
Streit um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wollen das Internet für ihre Berichterstattung nutzen – ein Bündnis aus privaten Fernsehsendern, Verlagen und Internet-Unternehmen will das verhindern. Das ist im wesentlichen der Konflikt um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der aktuell lautstark und drastisch ausgetragen wird. Die gesetzgeberisch zuständigen Länder haben sich dabei vorgenommen, den Einfluss der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender zu beschränken, werden aber dafür stark kritisiert. Was in dem Vertrag stehen wird, und wann er kommen wird, ist dennoch erst leise Zukunftsmusik: Bis der zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag greift, müssen erst noch der zehnte und elfte in Kraft treten.
Der EPD Medien zeigt den Streit im Überblick.
Arcor muss Youporn nicht mehr sperren
Das LG Frankfurt hat seine einstweilige Verfügung gegen Arcor im Hauptsacheverfahren wieder aufgehoben. Daher muss Arcor nun nicht mehr den Zugang zu dem Porno-Portal „Youporn“ sperren, das gegen deutsches Jugendschutzrecht verstößt. Das Gericht löst sich damit von seiner bisherigen Linie, eine Mitstörerhaftung des Access-Providers für Jugendschutz-Verstöße anzunehmen.
Weitere Informationen bei Heise Online.
Contergan-Film siegt auch in der Hauptsache
Keine Überraschung: Das LG Hamburg hat sich in der Hauptsacheentscheidung dem BVerfG angeschlossen und die Sendung des umstrittenen Contergan-Films erlaubt. Damit darf der Spielfilm, der über die Folgen des Contergan-Skandals berichtete, auch weiterhin gesendet werden. Ob die Kläger Rechtsmittel einlegen wollen, ist bisher nicht bekannt.
Weitere Informationen in der Taz.
Spickmich auch beim LG Duisburg erfolgreich
Das Lehrerbewertungsportal Spickmich.de hat ein weiteres Mal gegen die Klage einer Lehrerin obsiegt, die dort von ihren Schülern bewertet worden war. Damit hat Spickmich bisher in allen wichtigen Verfahren gewonnen – aber nur vor niederen Instanzen. Ob auch die höheren Gerichte das Geschäftsmodell als so unproblematisch einstufen werden, bleibt abzuwarten. Insbesondere auch, wenn es um die Differenzierung zwischen Lehrer-Bewertungsportalen und Richter-Bewertungsportalen geht.
Zum Spickmich-Urteil mehr bei Henning Krieg.