+++ Beschlagnahme von Datenkopien der Piratenpartei war rechtswidrig
+++ DSGVO: 5,5 Mio. Euro Bußgeld gegen WhatsApp
+++ Keine Löschung von Entscheidungen auf Kanzlei-Blogs
+++ HmbBfDI kann nun Verstöße gegen das TTDSG sanktionieren
+++ Elon Musk wegen Tweets vor Gericht
+++ CNET stoppt Veröffentlichung von KI-Artikeln
Beschlagnahme von Datenkopien der Piratenpartei war rechtswidrig
Das Landgericht München I hat die Beschlagnahme von Servern und Vervielfältigung der darauf befindlichen Daten im Zuge einer Hausdurchsuchung in den Räumen der Piratenpartei für rechtswidrig erklärt (LG München I, Az.: 3 Qs 27/22). Die Durchsuchung erfolgte im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel 2022, während die auf der von Partei-Mitgliedern betriebenen Plattform Indymedia geleakten vertraulichen Daten den Polizeieinsatz rund um den G7-Gipfels 2015 betrafen. Das Gericht gab damit der Beschwerde der Piratenpartei statt. Es habe an hinreichenden Anhaltspunkten für einen Fund beweiserheblicher Informationen gefehlt. Auch wurde die Löschung dabei erhobener Informationen und insbesondere der Daten von Mitgliedern der Piratenpartei angeordnet.
Zur Meldung der Piratenpartei
Zur Meldung auf heise.de
DSGVO: 5,5 Mio. Bußgeld gegen WhatsApp
Die irische Datenschutzbehörde DPC verhängte ein weiteres Bußgeld in Höhe von 5,5 Mio. Euro gegen WhatsApp Ireland. Sie beanstandete die fehlende Transparenz zur Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung der Nutzer. WhatsApp hat nun sechs Monate Zeit, diesen datenschutzrechtlichen Verstoß zu beheben. Dies teilte sie als federführende Aufsichtsbehörde mir Vorstellung ihres Abschlussberichts mit. Nach Auffassung der Behörde sei durch die Weiternutzung des Dienstes keine Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp erfolgt. Es sei für die Nutzer nicht erkennbar, auf welche Rechtsgrundlage die jeweiligen Datenverarbeitungsvorgänge gestützt werden. Auch könne sich WhatsApp nicht auf einen Vertrag für die Bereitstellung des Dienstes zur Verbesserung und Sicherheit berufen. Zudem solle WhatsApp die gezielte Werbung überdenken. Auslöser der Untersuchung des DPC war eine Beschwerde von Nutzern vom 25. Mai 2018. Die DPC hatte bereits im September 2021 ein Bußgeld in Höhe von 225 Mio. Euro in diesem Zusammenhang gegen das Unternehmen verhängt.
Zur Pressemitteilung des DPC
Zur Meldung auf spiegel.de
Zur Meldung auf t3n.de
Keine Löschung von Entscheidungen auf Kanzlei-Webseiten
Die Berichterstattung über einen gerichtlichen Erfolg auf der Kanzlei-Webseite ist nicht zu löschen, wenn die Entscheidung später rechtskräftig aufgehoben wird. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Urt. V. 15.12.22, Az. 16 U 255/21) und wies den Unterlassungsanspruch ab. Der ursprüngliche Beitrag stelle nach Auffassung des Gerichts eine wahre Tatsachenbehauptung dar. Eine Löschung dieser Berichterstattung sei ein zu starker Eingriff in die Berufs- und Meinungsfreiheit des Verfassers. Allerdings müsse der Beitrag unter Umständen nachträglich aktualisiert werden. Eine presserechtliche Chronistenpflicht bestehe für die Webpräsenz der Kanzlei aber nicht. Eine deutschlandweit tätige Wirtschaftsauskunftei hatte einen prozessbeteiligten Rechtsanwalt auf Löschung der Veröffentlichung verklagt. Dieser hatte über seinen vor Gericht erzielten Erfolg berichtet, nicht jedoch über die später rechtskräftige Aufhebung der Entscheidung.
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HmbBfDI kann nun Verstöße gegen das TTDSG sanktionieren
Die Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde (HmbBfDI) hat am 18.01.2023 von der Bürgerschaft die Befugnis zur Verhängung von Bußgeldern nach dem TTDSG erhalten. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 28 Abs. 3 TTDSG. Damit können Maßnahmen gegenüber Telemedienanbieter mit Sitz in Hamburg eingeleitet werden. Solche Verstöße sind unter anderem bei fehlenden oder fehlerhaften Cookie-Einwilligungen anzunehmen. Dieses ist zumeist in Zusammenhang mit der datenschutzrechtlichen Einwilligung (zumeist mittels Cookie-Banner) zu prüfen. Denn das TTDSG verweist im Hinblick auf die Anforderungen der Einwilligung zum Setzen von Cookies auf die DSGVO. Das zum 1.12.2021 In Kraft getretene TTDSG sieht Bußgelder in einer Höhe von bis zu 300.000 Euro vor. Je nach Art des Verstoßes werden diese von der Bundesnetzagentur (BNetzA) oder von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde verhängt.
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Elon Musk wegen Tweets vor Gericht
Der Prozess von Tesla-Investoren gegen Elon Musk wegen Manipulation des Aktienkurses hat begonnen. Musk muss sich in San Francisco vor Gericht für einen Tweet aus dem Jahre 2018 zu seinen Absichten, Tesla von der Börse zu nehmen, verantworten. Bei einem damaligen Kurs der Tesla Aktie von 420 Dollar sorgte diese Mitteilung auf Twitter für einen starken Kursanstieg. Der Handel mit dem Wertpapier musste kurzzeitig ausgesetzt werden. Derartige persönliche Mitteilungen sind normalerweise nach den Regularien der Finanzaufsicht verboten. Sie können die Börsenkurse erheblich beeinflussen. Laut seiner Anwälte sei die Aussage damals womöglich unbesonnen, aber kein Betrug gewesen. Eine Klage der US-Finanzaufsicht SEC wurde 2018 gegen Zahlung von 40 Mio. US-Dollar eingestellt. Musk musste den Posten als Verwaltungsratschef räumen.
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CNET stoppt Veröffentlichung von KI-Artikeln
Das Nachrichtenportal CNET hat die Veröffentlichung von KI-generierten Artikeln vorläufig gestoppt. Wie bekannt wurde, hatte CNET seit November 2022 rund 70 Artikel zu Finanzthemen durch eine KI-Software erstellen lassen. Die namenlose KI wurde vom Mutterkonzern Red Ventures selbst entwickelt. Die Information zum „Ersteller“ der Texte war nicht sofort ersichtlich. Lediglich im Profil des angezeigten Autors (CNET Money Staff) befand sich ein Hinweis auf die eingesetzte KI.
Zur Meldung auf golem.de