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Wochenrückblick: beA Update, Bürger-ID, App-Store Provisionen, Twitter Nachrichten

+++ BRAK warnt vor falschem beA-Sicherheitsupdate

+++ DSGVO: Bundesländer schließen Vereinbarung nach Art. 26

+++ BMI: Steuer-ID als Bürgernummer

+++ Streit um App-Store Provisionen spitzt sich zu

+++ VG Berlin: BMI muss Einsicht in Twitter Chats gewähren

+++ TikTok reicht Klage gegen US-Regierung ein

+++ LfDI BW veröffentlicht Orientierungshilfe zu internationalen Datenverkehr


BRAK warnt vor falschem beA-Sicherheitsupdate
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) warnt vor Falschmeldungen zum kommenden Sicherheitsupdate der Client Software des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), die derzeit via E-Mail zirkulieren. Die BRAK wird am 03.09.2020 auf ihrer Webseite ein Update der beA Client-Security zum Download bereitstellen und warnt davor, andere nicht-vertrauenswürdige Quellen oder Links zu verwenden.
Zur Warnmeldung der BRAK.
Weitere Informationen der BRAK zum Sicherheitsupdate des beA Client.

DSGVO: Bundesländer schließen Vereinbarung nach Art. 26
Im Zusammenhang mit dem Inkraftreten der neuen Vorschriften zum Nationalen Waffenregister (NWR) findet sich in der Parlamentsdokumentation des Landtages NRW der Entwurf einer Vereinbarung gem. Art. 26 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Waffenhändlern und -herstellern in der Kopfstelle des nationalen Waffenregisters. Die Bundesländer beauftragen somit als gemeinsam Verantwortliche einen Dienstleister mit der Verarbeitung der Daten im Auftrag.
Zum Entwurf einer Vereinbarung gem. Art. 26 DSGVO.
Ausführlich auf De Lege Data.

BMI: Steuer-ID als Bürgernummer
Das Bundesinnenministerium (BMI) plant in einem Referentenentwurf (RefE) zur „Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung“ die Steuer-ID zu einer allgemeinen Bürgernummer für alle Ämter zu erweitern. Der Entwurf, welcher diese Woche von netzpolitik.org veröffentlicht wurde, basiert auf dem Vorhaben der großen Koalition einen virtuellen Zusammenschluss der Melderegister und behördlicher Datenbanken zu erreichen. Dieses soll entsprechend den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes in Form einer verwaltungsübergreifenden Identifikationsnummer geschehen, die „auf den vorhandenen Strukturen der Steuer-ID“ aufbaut und diese „um die für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement notwendige(n) Elemente“ erweitert. Das Vorhaben stößt unter Datenschützer*innen und Verfassungsrechtler*innen auf heftige Kritik.
Zum RefE des BMI.
Zur Meldung bei netzpolitik.org.
Zur Entschließung der DSK.
Zur Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten im Tagesspiegel.

Streit um App-Store Provisionen spitzt sich zu
Ein kalifornisches Gericht hat entschieden, dass der Fortnite-Bann aus dem Apple Store seitens Apple zwar beibehalten, aber weitere Schritte gegen die Unreal Engine des Herstellers Epic Games, nicht unternommen werden dürften. Apple hat daraufhin das Entwicklerkonto von Epic Games gesperrt, nicht aber die Unreal Engine. Der kalifornische Konzern begründet diesen Schritt damit, dass mehrfach Updates eingereicht wurden, die gegen die App-Store-Richtlinien verstoßen hätten. Auch Facebook schloss sich bereits Mitte August dem Protest gegen die 30% Provision an, die Apple bei In-App-Käufen verlangt. Vergangene Woche lehnte Apple nun auch ein Update der Facebook-App ab, weil in diesem auf die Abgaben an Apple hingewiesen wurde. Apple begründete seine Haltung damit, dass Nutzer*innen keine „irrelevanten“ Informationen angezeigt werden sollten.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Meldung auf Reuters.

VG Berlin: BMI muss Einsicht in Twitter Chats gewähren
Das Verwaltungsgericht Berlin hat vergangene Woche entschieden, dass von der behördlichen Herausgabepflicht in Bezug auf Akten auch private Nachrichten, bspw. auf Twitter, inbegriffen sind. Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen der Internetplattform „FragDenStaat“ und dem Bundesinnenministerium (BMI). FragDenStaat hatte gegen das BMI geklagt, da dieses die Offenlegung von Twitter Nachrichten des Ministeriums-Accounts verweigert hatte. Das VG Berlin hat nun klargestellt, dass nicht das Vorliegen einer Information in einer Akte, sondern das Vorliegen einer amtlichen Information an sich – egal, ob in einer Akte oder in sozialen Netzwerken – für die Herausgabepflicht ausschlaggebend ist. Damit werde einer „Flucht auf private Kanäle“ ein Riegel vorgeschoben. Ob dies auch für E-Mails gilt, die Minister in ihrer offiziellen Funktion von ihren privaten Mailadressen verschicken, ist fraglich, ein diesbezüglicher Rechtsstreit noch anhängig.
Zur Klageschrift.
Zur Pressemitteilung von FragDenStaat.
Zur Meldung auf heise.de.

TikTok reicht Klage gegen US-Regierung ein
Die Betreiber der chinesischen Videoplattform TikTok haben beim Bundesgericht in Los Angeles Klage gegen die US-Regierung eingereicht. Sie richtet sich gegen ein Anfang August durch Präsident Donald Trump unterzeichnetes Dekret, welches ein Verbot der Plattform ab Mitte September vorsieht. Die Social Media Plattform begründete die Klageerhebung mit dem „extremen“ Vorgehen der US-Regierung; das Unternehmen stelle aus eigener Sicht keine Gefahr für die nationale Sicherheit dar.
Zur Pressemitteilung von TikTok.
Zur Meldung auf Zeit Online.

LfDI BW veröffentlicht Orientierungshilfe zu internationalen Datenverkehr
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat am Montag überraschend eine Orientierungshilfe zu internationalen Datentransfers veröffentlicht. Darin formuliert die Aufsichtsbehörde ihre Erwartungshaltung an Verantwortliche, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf internationale Infrastrukturen und Dienstleister zurückgreifen. Neben einer anschaulichen Zusammenfassungen der Auswirkungen des „Schrems II“ Urteils des EuGH (C-311/18) bietet die Orientierungshilfe auch konkrete Vorschläge zu einer etwaig notwendigen Anpassung der EU Standardvertragsklauseln. Diese finden, anders als das vom EuGH für unwirksam erklärte Privacy Shield, nach wie vor als Grundlage internationaler Datentransfers Anwendung.
Zur Orientierungshilfe des LfDI BW.

, Telemedicus v. 30.08.2020, https://tlmd.in/a/3523

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