+++ OLG Dresden: Kein Schadensersatz für Sperrung eines Social Media Accounts
+++ beA: Archivfunktion ohne Signatur
+++ BfDI hält intelligentes Maut-System für möglich
+++ BfDI sieht klare Grenzen bei der Nutzung von Fahrzeugdaten
+++ Ermittler prüfen Hasskommentare nach Lübcke-MordOLG Dresden: Kein Schadensersatz für Sperrung eines Social Media Accounts
Die vorübergehende Sperrung eines Social Media Accounts rechtfertigt keinen Anspruch auf Entschädigung und verstößt nicht gegen die DSGVO, so das OLG Dresden im seinem Hinweisbeschluss vom 11. Juni (4 U 760/19). Der Betreiber des Portals hatte einen potenziell rassistischen Beitrag gelöscht und das Konto des Klägers gesperrt. Der Betroffene klagte auf Feststellung der Rechtswidrigkeit, Schadensersatz sowie Auskunftserteilung. Das LG Görlitz stellte in erster Instanz die Rechtswidrigkeit der Sperrung fest und verurteilte den Betreiber zur Wiederfreischaltung des Beitrags. Die übrigen Ansprüche wies es dagegen zurück, wogegen der Kläger Berufung einlegte. Das OLG Dresden in zweiter Instanz teilte dem Kläger per Hinweisbeschluss mit, dass es die Berufung abweisen werde. Ein Anspruch auf Auskunft darüber, wer den Beitrag gemeldet habe bestehe ebensowenig wie ein Anspruch auf Schadensersatz. Die Sperrung stelle weder eine Verletzung der Vorschriften der DSGVO dar, noch erfülle sie die notwendige Schwere eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
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beA: Archivfunktion ohne Signatur
Seit dem 1. April verfügt das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) über eine automatische Löschfunktion. Nachrichten werden nach drei Monaten in den Papierkorb verschoben und von dort aus einen Monat später gelöscht. Zweck des beA sei die Übermittlung, nicht die Archivierung von Nachrichten, so dass Anwälte aus Nachweisgründen gehalten sind, Nachrichten aus dem beA zu archivieren. Der Archivierungsfunktion fehlt es jedoch an einer Signaturfunktion, die die Authentizität des Exports aus dem beA nachweisen könnte. Allein aus der exportierten beA-Nachricht lässt sich der Zugang der Nachricht daher nicht mehr nachweisen. Rechtsanwälten bleibt bis zur Behebung des Fehlers nichts anderes übrig, als den Zugang für jede Nachricht vor dem Export manuell zu kontrollieren und zu dokumentieren.
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BfDI hält intelligentes Maut-System für möglich
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält eine individuelle PkW-Maut auf Basis der gefahrenen Strecke für grundsätzlich möglich. Maßgeblich hierfür sei die konkrete Ausgestaltung. Erforderlich sei eine konkrete Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, die wiederum einer strikten Zweckbeschränkung unterliegen müsse. Auch müsse eine Datenerhebung nur auf mautpflichtige Fahrzeuge beschränkt werden. Grundsätzlich könne ein intelligentes Mautsystem aber aus sozialen und ökologischen Gründen sinnvoll und verfassungsrechtlich begründbar sein.
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BfDI sieht klare Grenzen bei der Nutzung von Fahrzeugdaten
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht klare Grenzen für eine kommerzielle Nutzung von Fahrzeugdaten. Bei der Nutzung entstünden eine Vielzahl personenbezogener Daten, an denen es aufgrund der unveräußerlichen persönlichkeitsrechtlichen Komponente kein Eigentumsrecht geben könne. Mit der zunehmenden Computerrisierung der Mobilität und den sich ändernden Wertschöpfungsketten der Hersteller wachse das Bedürfnis nach klaren Rechtsgrundlagen. Aber auch Prüfgesellschaften wie TÜV und DEKRA sowie staatliche Stellen haben ein Interesse an der Auswertung der gesammelten Informationen. In diesem Zusammenhang wird auch die Möglichkeit eines unabhängigen Datentreuhänders diskutiert.
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Ermittler prüfen Hasskommentare nach Lübcke-Mord
Im Zusammenhang mit der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübke (CDU) untersuchen Ermittler des LKA Wiesbaden etwa 300 Hasskommentare auf strafbare Äußerungen. Nach dem Mord waren im Netz zahlreiche Schmähpostings gegen den Ermordeten gepostet worden. Die Staatsanwaltschaft hat bereits vier Verfahren wegen Volksverhetzung eröffnet. Hasspostings, die im direkten und indirekten Zusammenhang mit dem Fall stehen, werden beim LKA von einer eigenen Sonderkommission bearbeitet.
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