+++ Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes
+++ Entführungsopfer 1981: Keine Fotos und Audios mehr im TV
+++ BayLfD hilft beim Einsatz von Windows 10 und Windows 11
+++ Schutz vor Training von ChatGPT
+++ Zoom mit neuer Homeoffice-Regelung für die Beschäftigten
Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes
Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sieht Änderungen zur Zuständigkeit vor. Danach soll nur noch eine Aufsichtsbehörde bei landesübergreifenden Projekten für Unternehmen und Forschungseinrichtungen zuständig sein. Damit sollen Forschungsprojekte erleichtert werden. Dies ergibt sich bereits aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die Datenschutzkonferenz (DSK) wird nach § 16a BDSG-E institutionalisiert. Deren Beschlüsse sind aber weiterhin nicht rechtsverbindlich. Neue Vorgaben zur Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden sind nicht enthalten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) soll die Landesaufsichtsbehörden im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) vertreten. Auch soll er künftig als zentrale Anlaufstelle fungieren. Seine Stellung wird damit auf europäischer Ebene gestärkt. Neue Regelungen zum Umgang mit Beschäftigtendaten sind hingegen nicht ersichtlich. Diese dürften sich aus dem erwarteten, neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz ergeben. Der Referentenentwurf ist bislang noch nicht offiziell vorgestellt worden. Ein entsprechender Beschluss hierzu steht noch aus.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Meldung auf aerzteblatt.de.
Entführungsopfer 1981: Keine Fotos und Audios mehr im TV
Das ZDF darf keine Dokumente eines Entführungsopfern aus dem Jahre 1981 mehr zeigen. Dies betrifft Fotos und ein Brief des damals 8-jährigen Mädchens und einen Audio-Mitschnitt eines Telefongesprächs. Die ZDF-Dokumentation zum Entführungsfall wurde zuletzt am 28. Mai gezeigt.
Dieses entschied der BGH (Urteil vom 06.06.2023, Az. VI ZR 309/22) auf Klage des Opfers. Es bestehe nach über 40 Jahren kein öffentliches Interesse mehr an dieser Person. So überwiege das Allgemeines Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person. Zuvor hatte das OLG Köln im vergangenen Jahr noch dem Sender Recht gegeben. Das Gericht hatte dabei ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit angenommen. Der Sender prüft nun die sich daraus ergebenen Maßnahmen.
Zum Urteil
Zur Meldung auf lto.de
BayLfD hilft beim Einsatz von Windows 10 und Windows 11
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) veröffentlichte Hinweise zur Konfiguration von Windows 10 und Windows 11. Die aktuelle Kurz-Information 50 richtet sich primär an öffentliche Stellen in Bayern. Die Behörde zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, die Telemetriedaten in dem Betriebssystem möglichst weit zu deaktivieren. Hiermit könnte die kritisierte Übermittlung von Telemetriedaten Zweck von Diagnose und Feedback an Microsoft verhindert werden. So lässt sich ein möglichst datenschutzkonformer Einsatz der Betriebssysteme erreichen. Gleichwohl werden weiterhin eine regelmäßige Kontrolle und Anpassungen erforderlich sein. Abschließend verweist der BayLfD auf das Supportende von Windows 10 am 14. Oktober 2025.
Zur aktuellen Kurz-Information 50 des BAyLfD
Schutz vor Training von ChatGPT
OpenAI stellte Informationen zum Ausschluss von Crawlern für das Training der GPT-Sprachmodelle bereit. So wird das Auslesen von Inhalten auf einer Webseite durch GPTBot verhindert. Dies lässt sich auch auf bestimmte Verzeichnisse beschränken. Unternehmen können so Inhalte auf ihren Webseiten besser vor der Verarbeitung durch ChatGPT schützen, beispielsweise auch Beschäftigtendaten.
Der entsprechende Quelltext ist in die robots.txt aufzunehmen. Diese Datei muss im Verzeichnis des Webservers abgelegt werden. Die Umsetzung setzt Administratorenrechte/Server-Zugänge voraus.
Zur Meldung auf heise.de
Zur Meldung auf t3n.de
Zoom mit neuer Homeoffice-Regelung für die Beschäftigten
Das Unternehmen hinter dem Videokonferenzdienst Zoom kündigte intern neue Regeln zum Homeoffice an. Die Beschäftigten sollen ab August bzw. September mindestens zwei Tage die Woche im Büro sein. Dies gilt für alle, die bis zu 80km vom Büro entfernt wohnen. Am hybriden Konzept hält das Unternehmen weiterhin (noch) fest. Begründet wurden die Regeln mit der Verbesserung der Zusammenarbeit untereinander. Ökonomen wiesen auf die teuren Büroflächen des Unternehmens und hohe Gehälter hin. Auch habe Zoom keinen finanziellen Vorteil durch das Homeoffice der Beschäftigten erfahren. Auch andere US-Unternehmen wie Amazon versuchen ihre Beschäftigten zurück ins Büro zu ordern.
Zur Meldung auf heise.de
Zur Meldung auf ntv.de