+++ Verfassungsbeschwerde gegen Bayerntrojaner und Vorratsdatenspeicherung
+++ Britische Regierung will trotz Brexit DSGVO übernehmen
+++ Landesjustizminister fordern Verbot von „digitalem Hausfriedensbruch”
+++ Verbraucherschützer wollen gegen Roaming-Tricks bei O2 vorgehen
+++ BKA schließt Test von Software zur Gesichtserkennung ab
Verfassungsbeschwerde gegen Bayerntrojaner
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Verfassungsbeschwerde gegen neue Befugnisse des bayerischen Staatsschutzes eingelegt. Insbesondere greifen die Bürgerrechtler die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung und den Zugriff auf Telekommunikationsdaten durch den bayerischen Staatsschutz an. Im Rahmen einer Reform des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes waren die Befugnisse des Staatsschutzes vor einem Jahr erheblich erweitert worden. Die GFF sieht darin nicht nur einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger, sondern bemängelt auch, dass dem Freistaat Bayern hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
Die (gekürzte) Verfassungsbeschwerde im Volltext.
Bericht bei Heise online.
Britische Regierung will trotz Brexit DSGVO übernehmen
Die britische Regierung hat vergangene Woche angekündigt, das Datenschutzrecht in Großbritannien überarbeiten zu wollen. Dabei sollen die nationalen Regelungen das Schutzniveau der EU-Datenschutzgrundverordnung abbilden, damit auch nach dem Brexit ein reibungsloser Datenaustausch zwischen Großbritannien und den EU-Mitgliedsstaaten erfolgen kann. Insbesondere sollen demnach die Rechte der Betroffenen durch klarere Regelungen, strengere Verantwortlichkeiten und Ansprüche auf Löschung von Daten sowie Datenportabilität gestärkt werden.
Bericht bei Heise Online.
Pressemeldung des britischen Digitalministeriums.
Landesjustizminister fordern Verbot von „digitalem Hausfriedensbruch”
Die Justizminister von neun Bundesländer haben in einer gemeinsamen Erklärung ihre Forderung nach einem neuen Straftatbestand des „digitalen Hausfriedensbruchs” erneuert. Damit soll die „unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme” unter Strafe gestellt werden. Die Justizminister bezwecken damit, effektiver gegen Botnetze, Ransomware und andere Malware vorgehen zu können. Kritiker bemängeln, dass der Straftatbestand keine Angriffe erfasse, die nicht bereits nach geltendem Recht strafbar sind. Vielmehr bestehe die Gefahr, dass durch den weiten Begriff des „digitalen Hausfriedensbruchs” künftig auch Bagatellen – wie das falsche Drücken des Halteknopfs im Bus – strafrechtlich verfolgt werden könnten.
Die gemeinsame Erklärung der Justizminister.
Verbraucherschützer wollen gegen Roaming-Tricks bei O2 vorgehen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will gegen O2 klagen. Der Mobilfunkanbieter trickse bei den neuen EU-Roamingregeln, so der Vorwurf des vzbv. Nachdem Mitte Juni die zusätzlichen Roaminggebühren für Telefonate, SMS und mobile Daten weggefallen sind, müssen einige Kunden von O2 erst eine Bestätigungs-SMS schicken, um vollständig in den Genuss des Gebührenwegfalls zu kommen. Darin sieht der vzbv einen Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot. O2 rechtfertige die SMS-Bestätigungen damit, dass Kunden mit Roamingverträgen möglicherweise in Tarife mit schlechteren Konditionen wechseln müssten.
Mehr bei der Süddeutschen.
BKA schließt Test von Software zur Gesichtserkennung ab
Das Bundeskriminalamt hat einen Probelauf zur Gesichtserkennung mit Hilfe der Software „Examiner” abgeschlossen. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums hat die Staatsschutzabteilung für die Bekämpfung des internationalen islamistischen Extremismus und Terrorismus entsprechende Testfotorecherchen durchgeführt. Die Ergebnisse des Probelaufs werden offenbar noch ausgewertet.
Mehr bei netzpolitik.org.