+++ 50.000 Euro Schadensersatz für ‚Esra‘
+++ Bayern bringt eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung auf den Weg
+++ EuGH muss über Schutzfähigkeit der Marke „Bayerisches Bier“ entscheiden
+++ Abmahnung gegen StudiVZ
+++ Kommission will Leistungsschutzrecht für ausübende Künstler auf 95 Jahre verlängern
+++ Grünen-Fraktion geht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor
+++ Supernature-Forum nimmt Berufung zurück
50.000 Euro Schadensersatz für ‚Esra‘
Maxim Biller und sein Verlag Kiepenheuer & Witsch müssen 50.000 Euro Schadensersatz an die ehemalige Freundin von Maxim Biller zahlen. Diese hatte sich in dem Roman ‚Esra‘ wiedererkannt und im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem BVerfG den Roman letztlich verbieten lassen. Im Folgenden verurteilte das LG München I nun Autor und Verlag zum Schadensersatz. Nicht einbegriffen sind etwaige Schadensersatzforderungen der Mutter der Exfreundin: deren Verfahren wurde abgetrennt.
Weitere Informationen beim Institut für Urheber- und Medienrecht.
Bayern bringt eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung auf den Weg
Die Regierung des Freistaats Bayern hat einen Entwurf verabschiedet, der die Online-Durchsuchung durch den bayerischen Verfassungsschutz ermöglichen soll. Diese soll allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sein, unter anderem nach Zustimmung der G-10-Kommission des Landtags. Das CSU-geführte Kabinett will offenbar nicht die Entscheidung des BVerfG am 27. Februar abwarten, sondern den Entwurf dann nachträglich an die Vorgaben aus Karlsruhe anpassen.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung der bayerischen Staatskanzlei.
EuGH muss über Schutzfähigkeit der Marke „Bayerisches Bier“ entscheiden
Der BGH hat dem EuGH mehrere Fragen zur Schutzfähigkeit der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ vorgelegt. Dabei geht es insbesondere um die Wirksamkeit der „EG-Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“. Diese Verordnung regelt die Schutzfähigkeit von geographischen Herkunftsbezeichnungen. Sie entstand 1992 vor allem als Reaktion darauf, dass der EuGH das Gesetz zum deutschen Reinheitsgebot für europarechtswidrig erklärt hatte. Der EuGH wird nun, mehr als 20 Jahre nach seinem ersten Urteil, das deutsche Bierrecht ein zweites Mal grundlegend beeinflussen.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Abmahnung gegen StudiVZ
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat StudiVZ abgemahnt. In seiner Abmahnung wirft der Verbraucherschutzverein StudiVZ Verstöße gegen Datenschutzrecht und AGB-Recht vor. Insbesondere das Kopplungsverbot sei verletzt. Von der Reaktion StudiVZs ist bisher nichts bekannt – Unternehmenssprecher bestätigten lediglich den Eingang des Schreibens.
Gleichzeitig hat StudiVZ auch selbst eine Abmahnung verschickt: Gegenstand ist das Portal „ErstiVZ“ von zwei Münsteraner Studenten. Diese hatten darüber Einführungsveranstaltungen für Erstsemester organisiert. Weil die Programmierer aber „sehr kooperativ“ gewesen seien, hat StudiVZ nun erklärt, auf seine Gebührenforderung zu verzichten. Ob die unsichere Rechtslage und interne Proteste der StudiVZ-Nutzer ebenfalls eine Rolle gespielt haben, ist nicht bekannt.
Zur Abmahnung gegen StudiVZ weitere Informationen bei Telemedicus.
Kommission will Leistungsschutzrecht für ausübende Künstler auf 95 Jahre verlängern
Tonaufnahmen von ausübenden Künstlern sollen zukünftig 95 Jahre schutzfähig sein. Dies hat der für Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Charlie McCreevy angekündigt. Bisher sind Tonaufnahmen von Musikern 50 Jahre lang geschützt (§ 82 UrhG). Die deutliche Verlängerung der Schutzrechte begründete McCreevy damit, dass insbesondere ältere Studiomusiker auf die Einnahmen aus Tantiemen angewiesen seien.
Weitere Informationen beim Institut für Urheber- und Medienrecht.
Grünen-Fraktion geht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/die Grünen hat eine Verfassungsbeschwerde und ein Organstreitverfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. In der Verfassungsbeschwerde rügt die Fraktion Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis, im Organstreitverfahren beruft sie sich auf ihre Abgeordnetenrechte aus Art. 38 GG. Die Vorratsdatenspeicherung betreffe auch die Kommunikation von Abgeordneten mit Bürgern, in diese dürfe nicht eingegriffen werden.
Zur Pressemitteilung der Fraktion.
Supernature-Forum nimmt Berufung zurück
Der Administrator des Supernature-Forums Martin Geuß hat seine Berufung zum OLG Hamburg zurückgenommen. Diese war eigentlich eingelegt worden, um „grundsätzliche Klärung der Frage der Forenhaftung“ zu erreichen, was zahlreiche Nutzer des Forums mit Spenden unterstützt hatten. In einer Ladung zur Verhandlung deutete das OLG Hamburg nun an, dass es bereits die ursprüngliche Klage des Administrators für unzulässig hält – es machte also deutlich, dass Geuß, selbst wenn er in materieller Hinsicht Recht hätte, trotzdem aus formellen Gründen verlieren würde. Daraufhin nahm dieser die Berufung zurück.
Zur Erklärung von Geuß im Supernature-Forum.