+++ BGH: Amazons Autocomplete-Suche nicht markenrechtswidrig
+++ BGH: Bewertungsportal Jameda muss Ärzte-Profile löschen
+++ DSGVO: Domain-Registrierung DENIC stellt Whois-Verfahren um
+++ BRAK will Schadensersatz für Mängel bei beA fordern
+++ Neuer Vorschlag für Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt mit Upload-Filtern
+++ Blizzard vs. Bossland: LG Leipzig lehnt Vollstreckung aus US-Urteil ab
BGH: Amazons Autocomplete-Suche nicht markenrechtswidrig
Amazon darf über seine Suchfunktion auch auf Konkurrenzprodukte hinweisen. Das hat der Bundesgerichtshof („BGH”) vergangene Woche entschieden. Zwei Hersteller von Produkten, die auf Amazon vertrieben werden, hatten gegen Amazon geklagt, weil bei Eingabe ihrer Markennamen in der Suchmaske auch Angebote von Konkurrenzprodukten vorgeschlagen wurden. Mit dieser Autocomplete-Funktion verletze Amazon ihre Markenrechte. Der BGH folgte dieser Ansicht nur bedingt: Eine Markenverletzung liege nur dann vor, wenn der durchschnittliche Nutzer nicht hinreichend erkennen kann, dass es sich bei den angezeigten Konkurrenzprodukten um die Ware eines anderen Herstellers handelt. In einem der beiden verbundenen Fälle muss dies nun das Oberlandesgericht erneut entscheiden.
Die Hintergründe bei der LTO.
BGH: Bewertungsportal Jameda muss Ärzte-Profil löschen
Das Ärzte-Bewertungsportal Jameda muss auf Anfrage Ärzte-Profile löschen, in denen Jameda Werbung für konkurrierende Ärzte schaltet. Das hat der BGH vergangene Woche entschieden. Hintergrund war die Klage einer Ärztin, die die Löschung ihres Profils von Jameda verlangte. Auf Jameda werden Ärzte gelistet, die von Nutzern bewertet werden können. Zahlt der jeweilige Arzt nicht für die Listung bei Jameda wird im Profil des Arztes Werbung geschaltet – für konkurrierende Ärzte. Das müssen Ärzte nicht hinnehmen, so der BGH. Zwar müssen Ärzte grundsätzlich dulden, öffentlich bewertet und hierfür bei Jameda gelistet zu werden. Durch die Werbeschaltung verhalte sich Jameda jedoch nicht als neutraler Informationsvermittler und müsse die mit Werbung versehenen Profile auf Anfrage löschen. Jameda hat sein Angebot bereits am Tag der BGH-Entscheidung entsprechend angepasst.
Die Details bei Heise online.
DSGVO: Domain-Registrierung DENIC stellt Whois-Verfahren um
Die Whois-Suche der Domain-Registrierungsstelle DENIC steht vor dem Aus: Unter anderem wegen Änderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die DENIC ihre Whois-Suche bereits dahingehend eingeschränkt, dass vor Anzeige der jeweiligen Daten ein berechtigtes Interesse für die Abfrage angegeben werden muss. Künftig sollen die hinterlegten Daten zudem drastisch reduziert werden. Während bisher neben dem Domaininhaber auch ein administrativer und technischer Kontakt, sowie ein Zonen-Verwalter angegeben werden müssen, sollen in Zukunft nur noch die Daten des Domaininhabers erfasst werden. Diese sollen jedoch nicht veröffentlicht werden. Stattdessen soll ein genereller, nicht namentlich benannter „Operational Contact” angegeben werden, über den eventueller Missbrauch beim jeweiligen Provider gemeldet werden kann. Darüber hinausgehende Daten über den Domaininhaber sollen nur nach individueller Prüfung herausgegeben werden. Auch für andere Registrierungsstellen werden derzeit Einschränkungen kontrovers diskutiert.
Interview mit Denic-Geschäftsführer Jörg Schweiger bei Heise online.
BRAK will Schadensersatz für Mängel bei beA fordern
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat angekündigt, gegen den Entwickler des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) Atos Schadensersatzansprüche wegen des geplatzten Starts des beA geltend zu machen. Das beA sollte Anfang des Jahres verbindlich für alle Rechtsanwälte eingeführt werden und eine sichere elektronische Kommunikation mit Rechtsanwälten ermöglichen. Aufgrund mehrerer sicherheitstechnischer Mängel musste der Start jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Wie die BRAK vergangene Woche mitteilte, werde frühestens Ende März geklärt sein, wie und wann es mit dem beA weitergehe. Wie die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) berichtet, wolle die BRAK zudem Schadensersatz gegen die Firma Atos, die mit der Entwicklung des beA beauftragt ist, geltend machen.
Ausführlich bei juve.de.
Neuer Vorschlag für Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt mit Upload-Filtern
Anfang dieser Woche hat der CDU-Abgeordnete Axel Voss einen Vorschlag zur Urheberrechtsreform vorgelegt. Dort wird unter anderem vorgeschlagen, Anbietern von Internetdiensten eine Pflicht zur Besorgung von Lizenzen für Inhalte zu besorgen, die über ihr Angebot verbreitet werden. Weiterhin sollten bestimmte Plattformen verpflichtet werden, den Upload gekennzeichneten Inhalten zu verhindern. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird eine derartige Verpflichtung als unverhältnismäßig abgelehnt. Julia Reda kritisiert den Vorschlag als „grünes Licht für Zensurmaschinen”.
Mehr dazu auf netzpolitik.org.
Kommentar von Julia Reda zum Vorschlag.
Ein weiterer Kommentar von Leonhard Dobusch.
Blizzard vs. Bossland: LG Leipzig lehnt Vollstreckung aus US-Urteil ab
Der Spielehersteller und Betreiber des Online-Spiels World of Warcraft ist mit seinem Versuch gescheitert, gegenüber dem Bot-Hersteller Bossland aus Zwickau ein Schadensersatzurteil aus den USA zu vollstrecken. Dies berichtete die FAZ diese Woche. Ein kalifornisches Gericht hatte Bossland verurteilt, wegen Urheberrechtsverletzungen insgesamt 8,74 Millionen Dollar Schadensersatz zu zahlen. Das LG Leipzig sieht hierin einen nach deutschem Recht nicht zulässigen Strafschadensersatz und lehnte deshalb die Vollstreckung ab (Az.: 5 O 3052/17).
Zum Bericht der FAZ.