+++ Asylbewerber mit unklarer Identität: Einsicht in Handys und Notebooks
+++ VGH Bayern: Blogs können journalistisch-redaktionelle Angebote sein
+++ Gesetzentwurf: Auslagerung von IT-Diensten bei Berufsgeheimnisträgern
+++ Initiative kritisiert Entwurf zum Wissenschaftsurheberrecht
+++ Volltext: KG zur Störerhaftung von Freifunkern
+++ LG Bielefeld zur Schutzfähigkeit von Tweets bei Alltagssprache
+++ VDS: Gutachten aus Bundestag im Volltext verfügbar
Asylbewerber mit unklarer Identität: Einsicht in Handys und Notebooks
Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen bei der Identitätsprüfung von Asylbewerbern künftig Einsicht in Handys und Notebooks bekommen dürfen – etwa wenn keine Ausweispapiere vorliegen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht” vor. Die BAMF-Außenstellen sollen dafür mit forensischer Hard-und Software aufgerüstet werden.
Mehr bei der Süddeutschen.
VGH Bayern: Blogs können journalistisch-redaktionelle Angebote sein
Bei einem Internetblog kann es sich um ein Telemedium mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten i.S.v. § 55 Abs. 2 Satz 1 RStV handeln. Das hat der VGH Bayern entschieden (Az. 7 CE 16.1994). Entscheidend hierfür sei die publizistische Zielsetzung der Beiträge der Autoren des Blogs. Die Beiträge müssten auf eine Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung abzielen; es dürfe sich allerdings nicht um bloße Meinungskundgebungen und Diskussionsbeiträge handeln, so der VGH. Im konkreten Fall stufte der VGH das Rechtsextremismus-Blog „Störungsmelder”, hinter dem der Zeit-Verlag steht, als journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot ein. Der „Störungsmelder” konnte daher einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden nach § 9a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 55 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 RStV geltend machen.
Das Urteil im Volltext mit redaktionellen Leitsätzen bei Telemedicus.
Mehr auch bei internet-law.de.
Gesetzentwurf: Auslagerung von IT-Diensten bei Berufsgeheimnisträgern
Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht die Reform des Berufsgeheimnisrechts vor. Die Strafnorm über die Verletzung von Privatgeheimnissen durch Berufsträger und das korrespondierende Berufsrecht (Bundesrechtsanwaltsordnung usw.) sollen an die Bedürfnisse der Auslagerung von IT-Dienstleistungen angepasst werden: Der Entwurf stellt klar, dass der Tatbestand des § 203 StGB nicht erfüllt ist, wenn sich etwa Anwälte eines IT-Dienstleisters bedienen und dazu Informationen aus dem Mandat einer Person zugänglich machen, die an der Tätigkeit des Anwalts „mitwirkt”. Niko Härting meint, der derzeitige Entwurf könnte durch eine Formulierung in der Entwurfsbegründung das Gegenteil bewirken – nämlich, dass man Anwälten im Ergebnis vom Einsatz cloudbasierter Dienste abraten müsse.
Hierzu Niko Härting bei LTO.
Initiative kritisiert Entwurf zum Wissenschaftsurheberrecht
In der Debatte um den Gesetzentwurf zum Urheberrecht in der Wissensgesellschaft (UrhWissG) meldet sich die Initiative „Publikationsfreiheit” zu Wort. Sie kritisiert vor allem die geplanten Urheberrechtsschranken für Forschung und Lehre: Der Entwurf nehme in Kauf, „die gesamte bestehende Publikations-Infrastruktur vom Autor über den Verlag bis zum Fachbuchhandel zu zerstören, ohne nachhaltige und professionelle Alternativen bereitstellen zu können”, so die Initiative. Zahlreiche Wissenschaftler haben die Initiative unterzeichnet. Leonard Dobusch wiederum betrachtet die Initiative als von der Verlagslobby gestartete „alarmistische Rhetorik mit Halbwahrheiten”.
Zur Webseite der Initiative „Publikationsfreiheit”.
Kritisch Dobusch bei netzpolitik.org.
Volltext: KG zur Störerhaftung von Freifunkern
Mittlerweile liegt eine Entscheidung des KG zur Haftung von Freifunkern im Volltext vor. Das KG entschied Anfang Februar, dass Unterlassungsansprüche von der Haftungsprivilegierung auch nach dem neuen § 8 TMG nicht erfasst werden. Sicherungsmaßnahme im Sinne der Rechtsprechung des EuGH könne allerdings nicht nur die Verschlüsselung des WLANs und die Identifizierung der Nutzer sein. Vielmehr könnten auch andere Maßnahmen, die Rechtsverletzungen der Nutzer erschweren, die Störerhaftung entfallen lassen (Az. 24 U 117/15; nach den Leitsätzen von Reto Mantz). Reto Mantz schätzt die Entscheidung des KG als für Freifunker eher positiv ein: Das Gericht mache deutlich, „was von Freifunkern verlangt werden kann, um die Anforderungen des EuGH zu erfüllen, ohne dass gleich eine Verschlüsselung und Identifizierung der Nutzer erfolgen muss”.
Hierzu ausführlich Reto Mantz.
LG Bielefeld zur Schutzfähigkeit von Tweets bei Alltagssprache
Das LG Bielefeld hat die urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Tweets „Wann genau ist aus ‚Sex, Drugs & Rock n Roll‘ eigentlich ‚Laktoseintoleranz, Veganismus und Helene Fischer‘ geworden?” verneint (Az. 4 O 144/16). Der Tweet habe nicht die nötige Schöpfungshöhe, da er nur aus Alltagssprache bestehe. Das Gericht entschied im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Mehr bei LTO.
VDS: Gutachten aus Bundestag im Volltext verfügbar
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags (PDF), das zum Ergebnis kommt, das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung erfülle die Vorgaben dieser Entscheidung „nicht im vollen Umfang”, ist jetzt im Volltext verfügbar.
Das Gutachten im Volltext.