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Wochenrückblick: ARD & ZDF, Gravenreuth, Abmahnung

+++ Neue Entwurfsfassung des 12. RÄStV: Große Freiräume für ARD & ZDF

+++ Günter Freiherr von Gravenreuth zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt

+++ Bundesrat will schneller mehr Datenschutz in der Wirtschaft

+++ EU-Kommission will einheitliche Zugangsregulierung bei Glasfasernetzen (NGA)

+++ SPD stellt Strafantrag gegen Radio ffn

+++ Anhörung im Innenausschuss zum BKA-Gesetz

+++ LG Hamburg: Urteil zur Abmahnung im Selbstauftrag

+++ Künstlersozialversicherung bleibt unreformiert erhalten

+++ Theaterstück „Ehrensache“ darf aufgeführt werden

+++ EU-Parlament startet eigenes Web-TV
Neue Entwurfsfassung des 12. RÄStV: Große Freiräume für ARD & ZDF
Nach einer nun durch die Staatskanzleien vorgelegten neuen – und wohl endgültigen – Entwurfsfassung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RÄStV) dürfen sich ARD und ZDF wohl als die Sieger der monatelangen Polemikschlacht um Online- und Programmfreiheit fühlen. Viele der vor allem von Verlegerseite geforderten Einschränkungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Onlinebereich haben im neuen Entwurf keine Umsetzung gefunden. Beispielsweise bleibt es ARD und ZDF weiterhin grundsätzlich erlaubt, sendungsbezogene Angebote im Internet anzubieten. Insoweit ist der Fortbestand der Nachrichtenportale tagesschau.de und heute.de gesichert. Die Verleger hatten sich gerade in diesem Bereich für ein striktes Verbot von „elektronischer Presse“ ausgesprochen.
Meldung bei DWDL.de.
Kritik des VDZ an der aktuellen Entwurfsfassung des 12. RÄStV.

Günter Freiherr von Gravenreuth zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt
Das Landgericht Berlin hat den bekannten Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Weiter bei Telemedicus.

Bundesrat will schneller mehr Datenschutz in der Wirtschaft
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag umfassende Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Regulierung von Auskunfteien und Scoring-Anbietern gefordert. Daneben hat es eine Aussprache zu den geplanten Änderung des BDSG gegeben. Die Länder wollen demnach nun einige Novellierungen bezüglich des unternehmerischen Datenschutzes beschleunigen. Ursprünglich sollten Änderungen in diesem Bereich weitestgehend erst in der zweiten BDSG-Novelle Berücksichtigung finden, deren erste Beratung erst für November geplant ist.
Weiter bei heise online.

EU-Kommission will einheitliche Zugangsregulierung bei Glasfasernetzen (NGA)
Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche einen Regulierungsentwurf für den Zugang zu den glasfaserbasierten Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGA – Next Generation Network Access) offiziell vorgestellt. Das Papier ist damit Grundlage für ein entsprechendes Konsultationsverfahren. Das Grundprinzip des Empfehlungsentwurfs ist, dass die nationalen Regulierungsbehörden auf der niedrigsten Ebene für Zugang zu den Netzen marktbeherrschender Betreiber zu sorgen haben. Insbesondere sollen sie sich dazu dem Erlass physischer Zugangsverpflichtungen bedienen, wie z. B. der Verpflichtung zum Zugang zu den Kabelkanälen der marktbeherrschenden Betreiber.
Ausführlicher Bericht zum Konsultationsverfahren bei portel.de.
Zum Entwurf der Regulierungsempfehlung (in englischer Sprache).

SPD stellt Strafantrag gegen Radio ffn
Die hessische SPD geht juristisch gegen die Veröffentlichung eines Telefonats zwischen der SPD-Landesvorsitzenden Ypsilanti und einem Stimmen-Imitator von Radio ffn vor. Ein Stimmenimitator des Senders aus Hannover hatte bei Ypsilanti angerufen und sich als der designierte SPD-Chef Müntefering ausgegeben. Die hessische Politikerin verweigerte allerdings die Freigabe des Gesprächs, bei dem sie dem Imitator auf den Leim ging. Nichtsdestotrotz tauchte der Mitschnitt wenig später im Internet auf. Die hessische SPD sieht darin einen Verstoß gegen § 201 StGB und hat Strafantrag gestellt.
Die Einzelheiten bei Welt Online.

Anhörung im Innenausschuss zum BKA-Gesetz
Das umstrittene BKA-Gesetz ist nach einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages auf unterschiedliche Reaktionen gestoßen. Die Opposition forderte die Regierungskoalition nach der Anhörung auf, den Entwurf zur Ausweitung der Kompetenzen des BKA zur Terrorismusbekämpfung zurückzuziehen. Insbesondere die Union verteidigte indes das Gesetzesvorhaben. Die angehörten Sachverständigen übten ebenfalls teilweise Kritik an den Plänen. Allerdings hat die deutliche Mehrheit der Verfassungs- und Staatsrechtler, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens befragt wurden, den Gesetzentwurf als verfassungskonform eingestuft.
Weiter bei AFP.
Offizieller Mitschnitt der Anhörung bei netzpolitik.org.

LG Hamburg: Urteil zur Abmahnung im Selbstauftrag
Der BGH hatte im Jahre 2004 entschieden, dass ein Rechtsanwalt Gebühren aus einem sich selbst erteilten Mandat zur Abmahnung bei einfach gelagerten Rechtsverstößen grundsätzlich nicht ersetzt verlangen kann. Dennoch kann in besonderen Fällen auch bei Abmahnungen im Selbstauftrag Kostenersatz verlangt werden, wenn im Sachverhalt sowohl die Verantwortung als auch die Höhe des Schadens streitig sind, so das LG Hamburg.
Die Einzelheiten und Hintergründe bei SEWOMA.

Künstlersozialversicherung bleibt unreformiert erhalten
Im Rahmen seiner Beratungen zum neuen Mittelstandsentlastungsgesetz am vergangenen Freitag hat der Bundesrat einem Vorschlag seines Wirtschaftsausschusses zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung erwartungsgemäß abgelehnt. Damit einhergehend sind nun aber wohl auch vorher disktutierte Reformpläne für die Künstlersozialversicherung zunächst vom Tisch.
Bericht über die Beibehaltung der Künstlersozialversicherung beim Kölner Stadt-Anzeiger.
Details zur Diskussion um die Künstlersozialversicherung bei Telemedicus.

Theaterstück „Ehrensache“ darf aufgeführt werden
Das Theaterstück „Ehrensache“ von Lutz Hübner darf aufgeführt werden. Das entschied diese Woche der Bundesgerichtshof. Der BGH folgte damit den Wertungen des Bundesverfassungsgerichts, das in dieser Angelegenheit bereits im Dezember letzten Jahres geurteilt hatte. Der Verlag des Theaterstücks hatte geklagt, um sich gerichtlich feststellen zu lassen, dass er die urheberrechtliche Nutzungsrechte an dem Werk vergeben kann.
Die Einzelheiten bei Telemedicus.

EU-Parlament startet eigenes Web-TV
Unter dem Beifall von Abgeordneten und Mitarbeitern des Europäischen Parlaments hat in der letzen Woche das webbasierte EU-Parlamentsfernsehen den Betrieb aufgenommen. Das Web-TV-Angebot „europarlTV“ verbreitet ab sofort rund um die Uhr im Internet vier Programme, die den Bürgern das oftmals als bürokratisch und bürgerfern verschriene Parlament näherbringen sollen.
Zu europarlTV.

, Telemedicus v. 21.09.2008, https://tlmd.in/a/979

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