+++ Ministerpräsidenten beschließen Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
+++ Pflichtablieferung von Netzpublikationen: Webseiten vorerst nicht betroffen
+++ Das VG Berlin befreit British Telecom zunächst von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
+++ BMI legt ersten Entwurf für neues BDSG vor
+++ Diebstahl virtueller Gegenstände ist in den Niederlanden strafbar
+++ LG Hanau bestätigt Gewinnabschöpfungsanspruch bei Abofallen
+++ Müssen ARD & ZDF für Tour de France zahlen? – EBU pocht auf Verträge
+++ Ehefrau von Günter Jauch verliert gegen die „Bunte“ – Keine Lizenzgebühr für Hochzeitsphoto
Ministerpräsidenten beschließen Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Die Ministerpräsidenten haben in der vergangenen Woche den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag (12. RÄStV) ohne Abweichungen gegenüber der letzten Entwurfsfassung beschlossen. Bis zuletzt hatten Verleger und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten um den Inhalt des Vertrages gerungen. Die nun verabschiedeten Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag betreffen insbesondere die Regulierung der Online-Aktivitäten von ARD & ZDF. Mit dem In-Kraft-Treten des neuen runfunkrechtlichen Regelwerks ist erst im Mai 2009 zu rechnen, denn vorher müssen noch die einzelnen Länderparlamente zustimmen.
Meldung bei DWDL zum Abschluss des 12. RÄStV.
Zwölfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (PDF).
Pflichtablieferung von Netzpublikationen: Webseiten vorerst nicht betroffen
Am vergangenen Dienstag ist eine neue „Verordnung zur Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek“ in Kraft getreten. Danach sind nun nahezu alle in Deutschland erscheinenden Netzpublikationen bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) abzuliefern. Dem Wortlaut der Verordnung nach sind davon auch Webseiten betroffen, wenn sie redaktionelle Inhalte anbieten, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind. Doch die DNB gibt entgegen vieler anders lautender Meldungen Entwarnung: Es werden vorerst keine Webseiten erfasst.
Telemedicus klärt über den tatsächlichen Sachstand auf.
Das VG Berlin befreit British Telecom zunächst von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
Das VG Berlin hat den TK-Anbieter BT Germany (British Telecom Germany) in einem Eilverfahren zunächst von der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung freigestellt (Az. VG 27 A 232.08). Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass es für die zur Datenspeicherung notwendigen technischen und personellen Investitionen der TK-Anbieter keine hinreichende Entschädigungsregelung auf Kostenseite gibt. Dieser Umstand erscheint den Berliner Richtern verfassungswidrig. Bis zur endgültigen Klärung der Verfassungsmäßigkeit durch das BVerfG in Karlsruhe bleibt die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung gegenüber BT Germany daher ausgesetzt.
Telemedicus zur Entscheidung des VG Berlin zu Gunsten der BT Germany.
Der Beschluss des VG Berlin, Az. VG 27 A 23.08 in der Telemedicus Urteilsdatenbank.
BMI legt ersten Entwurf für neues BDSG vor
Als konkrete Reaktion auf den „Datenschutzgipfel“ im September hat das Bundesinnenministerium (BMI) nun einen ersten Entwurf zur Novellierung des Bundesatenschutzsgesetzes (BDSG) vorgelegt. Die dort vorgeschlagenen Neuregelungen betreffen insbesondere Änderungen im Bereich des Datenschutzaudits und die Einführung eines verpflichtenden Opt-In-Verfahrens beim Datenhandel. Die Forderungen nach einer Erhöhung der Bußgelder bei Datenschutzverstößen finden in dem Entwurf zumindest teilweise Widerhall.
Meldung bei Heise Online.
Der BMI-Entwurf zur Novellierung des BDSG im Datenschutz-Blog von Jens Ferner.
Diebstahl virtueller Gegenstände ist in den Niederlanden strafbar
Zwei Jugendliche sind in den Niederlanden verurteilt worden, weil sie sich in einem Onlinespiel virtuelle Gegenstände unrechtmäßig angeeignet haben. Nachdem sie einen Klassenkameraden genötigten hatten, virtuelle Gegenstände auf ihre Spielerkonten in einem Onlinespiel zu übertragen, sind sie nun wegen Diebstahls zu mehreren hundert Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Nach Ansicht des zuständigen Gerichts in Leeuwarden genießen virtuelle Gegenstände denselben Schutz durch die Rechtsordnung wie reale Güter.
Meldung bei golem.de.
Meldung beim Auslandsdienst des Niederländischen Rundfunks (in englischer Sprache).
LG Hanau bestätigt Gewinnabschöpfungsanspruch bei Abofallen
Das LG Hanau (Az. 9 O 551/08 sowie Az. 1 O 569/08) hat in mehreren Verfahren zu Gunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden, dass ein Betreiber von sogenannten Kostenfallen im Internet sämtliche Gewinne offenlegen muss, die er mit seinen zweifelhaften Angeboten erzielt hat. Die Entscheidungen sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Beklagtenseite hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen.
Pressemeldung des vzbv vom 22.10.2008.
Müssen ARD & ZDF für Tour de France zahlen? – EBU pocht auf Verträge
Der Ausstieg aus der Berichterstattung von der Tour de France gestaltet sich für ARD & ZDF aus juristischen Gründen wohl schwieriger als erwartet. Die Europäische Rundfunkunion (EBU) hat nämlich im Namen ihrer Mitglieder mit dem Tourveranstalter bereits Verträge über die Liveberichterstattung bis ins Jahr 2011 abgeschlossen. Nun streitet die EBU mit den deutschen öffentlich-rechtlichen Sendern um die Bindungswirkung der Verträge. Zumindest die ARD fühlt sich an das Vertragswerk der EBU und ihre Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mehreren Millionen Euro nicht gebunden.
Kurze Meldung bei wuv.de.
Das NDR-Medienmagazin „ZAPP“ ausführlich zum Streit zwischen ARD und EBU.
Ehefrau von Günter Jauch verliert gegen die „Bunte“ – Keine Lizenzgebühr für Hochzeitsphoto
Die Ehefrau von Günther Jauch, hat den Prozess um die Veröffentlichung eines Hochzeitsphotos gegen die Zeitschrift „Bunte“ (Verlagshaus Burda) verloren. Das Besondere an ihrem nun gescheiterten Klagebegehren war, dass sie neben der üblichen Unterlassungs- und Schadensersatzforderung auch eine Geldentschädigung in Höhe des „Marktwerts“ des in der Zeitschrift veröffentlichten Photos in Höhe von 250.000 Euro einklagen wollte. Das OLG in Hamburg (Az. 7 U 11/08) wies die Klage ohne Zulassung der Revision ab.
Bericht bei faz.net über das Verfahren.