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Wochenrückblick: App Stores, Tracking, Quellen-TKÜ

+++ Streit um Anteil bei In-App-Käufen: Epic v. Apple und Google

+++ Vorgehen der Datenschutzbehörden: Tracking auf Medienseiten

+++ BDSB Kelber kritisiert Patientendaten-Schutz-Gesetz

+++ NGO reicht Beschwerden wegen unerlaubten Datentransfers ein

+++ BMI v. BDSB vor dem VG Köln: Kontakdaten bei IFG-Anfragen

+++ „Quellen-TKÜ plus” für gespeicherte Nachrichten geplant
Streit um Anteil bei In-App-Käufen: Epic v. Apple und Google
Epic Games, Entwickler des populären Spiels Fortnite, hat eine groß angelegte Kampagne gegen die Geschäftsbedingungen der beiden App-Plattformen von Apple und Google gestartet. Epic wendet sich gegen die hohen Anteile (30% im AppStore) der Plattformanbieter bei In-App-Käufen. Zuvor hatte der Gamesentwickler in dem Spiel eine Funktion eingeführt, die es Spieler*innen erlaubte, innerhalb der Spiele direkt bei Epic eigene Käufe zu entrichten. Dies verstößt jedoch gegen die Regeln der App-Plattformen, weshalb Fortnite aus den Stores entfernt wurde. Als Reaktion auf die Entfernung reichte Epic umgehend Klage wegen wettbewerbsschädigenden Verhaltens vor kalifornischen Gerichten gegen beide Unternehmen ein. Mit einer einstweiligen Verfügung will Epic nun die Kündigung des Vertrages für das Entwicklerprogramm durch Apple verhindern. Des Weiteren startete die Firma eine Kampagne unter #FreeFortnite, um auf die eigene Situation aufmerksam zu machen. Der Streit über das Spiel geht jedoch weit über den aktuellen Sachverhalt hinaus – seit Einführung der App-Stores Ende der 2000er Jahre streiten App-Entwickler und Konzerne über die Verteilung der Einnahmen bei In-App-Käufen.
Zur Meldung bei der Süddeutschen Zeitung.
Weiteres bei heise online.

Vorgehen der Datenschutzbehörden: Tracking auf Medienseiten
Die Landesdatenschutzbehörden wollen die Internetpräsenzen von Medienunternehmen auf ihre Tracking-Dienste untersuchen. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink hat dazu vergangene Woche ein gemeinsames „groß angelegtes Verfahren” angekündigt. Tracking-Technologien dienten u.a. dazu, Nutzer*innen geräteübergreifend wiederzuerkennen und ein Nutzer-Profil von ihnen anzulegen und zu speichern. Dies könne mit Dritten geteilt und so sensible Informationen aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden. Hierfür bedürfe es der Einwilligung der Betroffenen – oft durch Cookie Banner. Ob dabei die Anforderungen an eine freiwillige und informierte Einwilligung nach den Vorgaben der DSGVO erfüllt werden, wollen die Datenschützer jetzt kontrollieren.
Zur Pressemitteilung des LfDI Baden-Württemberg.
Zur Meldung bei Golem.de.

BDSB Kelber kritisiert Patientendaten-Schutz-Gesetz
Aus Sicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, droht das Patientendaten-Schutz-Gesetz gegen die DSGVO zu verstoßen. Das hat der BfDI vergangene Woche in einer Pressemeldung dargelegt. Folge der Verabschiedung des Änderungsgesetzes in seiner aktuellen Fassung sei eine europarechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten. Dies betreffe insbesondere die Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA). Zwar möchte der Gesetzgeber europarechtskonformen Datenschutz dadurch gewährleisten, dass es den Patient*innen überlassen bleibt, ob sie die ePA überhaupt nutzen wollen, welche Daten gespeichert werden und welche Ärzt*innen auf die Akte zugreifen dürfen. Diese Maßnahmen seien aber nicht ausreichend, da die eigene Entscheidung über den Verbleib der Daten erst ab 2022 getroffen werden könnte. Bis dato könnten alle behandelnden Ärzt*innen sämtliche Patientendaten einsehen. Aufgrund dessen sieht Kelber nach Einführung der ePA aufsichtsrechtliche Maßnahmen für die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Krankenkassen vor. Bis zur DSGVO-konformen Ausgestaltung soll zudem ein Warntext des Bundesdatenschutzbeauftragten an alle Versicherten ergehen.
Zur Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Zur Meldung auf netzpolitik.org.

101 Beschwerden wegen unerlaubten Datentransfers
Die NGO noyb von und mit Max Schrems hat vergangene Woche Beschwerde bei den zuständigen Behörden gegen 101 europäische Unternehmen eingereicht, die weiterhin die Dienste Google Analytics oder Facebook Connect verwenden. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) das sog. Privacy Shield zu stoppen, sei dies jedoch nicht mehr rechtmäßig. Durch die Verwendung der oben genannten Dienste gerieten die persönlichen Daten europäischer Nutzer*innen in die Hände großer US-Konzerne, wo sie vielseitig genutzt würden. Um die Datentransfers zu verhindern, müssten nach der EuGH-Entscheidung nun die europäischen Datenschutzbehörden eingreifen, kommentierte Schrems. Es sei nicht hinnehmbar, dass einige Akteur*innen das höchste europäische Gericht ignorierten.
Zur Meldung bei heise online.
Zur Meldung bei netzpolitik.org.

BMI v. BDSB vor dem VG Köln: Kontakdaten bei IFG-Anfragen
Das Bundesinnenminsterium hat vergangene Woche Klage gegen eine Weisung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) erhoben. Darin wehrt sich das Ministerium vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen eine Weisung des BfDI, keine weiteren personenbezogenen Daten von IFG-Antragstellern zu fordern als erforderlich. Über die vom Antragsteller hinaus übermittelten Kontaktdaten seien nach Ansicht des BfDI nur noch dann zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn ein Antrag ganz oder teilweise abzulehnen sein wird oder wenn Gebühren zu erheben sind. Im Kern geht es damit um den schon lange strittigen Punkt, wie weit sich Antragsteller offenbaren müssen (Name, postalische Anschrift) oder ob eine Antragstellung per E-Mail über Plattformen wie fragdenstaat.de auch weitgehend anonym möglich ist.
Zur Meldung bei heise online.
Zum Hintergrund bei fragdenstaat.de.

„Quellen-TKÜ plus” für gespeicherte Nachrichten geplant
Laut Plänen der Bundsministerien des Innern und der Justiz sollen Befugnisse der Sicherheitsbehörden zum Einsatz von Überwachungsmaßnahmen erweitert werden. Sicherheitsbehörden sollen demnach nicht nur die laufende Messenger-Kommunikation sowie Internet-Telefonate und Video-Calls abhören dürfen, sondern auch rückwirkend auf bereits gespeicherte Chats und Mails zugreifen. Damit soll gewissermaßen eine Maßnahme zwischen der Überwachung laufender Kommunikation mittels der sog. „Quellen-TKÜ” und einem Zugriff auf gespeicherte Daten, der sog. „Online-Durchsuchung” geschaffen werden. Umgesetzt werden sollen die Pläne im Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts.
Zur Meldung bei der Süddeutschen Zeitung.
Zur Meldung bei heise-online.

, Telemedicus v. 23.08.2020, https://tlmd.in/a/3518

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